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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Geburtstag : Glückwünsche per Mail vom BR (Datenschutz)

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KerstinS
Aug 2022 bearbeitet

Hallo, ich bin als Vollmitglied nachgerückt in unseren relativ neu gewählten BR (wegen Verkauf unserer Abteilung und Neugründung als eigene Firma) und habe mich bereiterklärt, mich im Rahmen der ÖA um die Geburtstagsglückwünsche und Firmenjubilarezu zu kümmern. Bei der "alten Firma" war diese BR-Mail Standard, aber jetzt denke ich an den Datenschutz und trotz langer Recherche habe ich keine vernünftigen Antworten auf meine Fragen gefunden. Kann mir hier jemand helfen?

  1. Darf der BR in einer BR-Shared Mailbox (hier haben nur BR-Vollmitglieder Zugriff) einen Geburtstagskalender anlegen (nur Tag und Monat ohne Geburtstjahr). Es handelt sich schließlich um eine Datenverarbeitung.

  2. Darf der BR eine Geburtstagsmail von dieser BR-Mail-Adresse an den Mitarbeiter schicken.

  3. Eine schriftliche Einwilligung des Mitarbeiters liegt nicht vor. Wird diese auch in diesem Fall benötigt, obwohl es sich nicht um eine Veröffentlichung einer Geburtstagsliste bzw. eine öffentliche Gratulation handelt? Hierzu wird eine Einwilligung benötigt, das ist mir bekannt.

Wir würden es begrüßen, wenn wir diese nette Geste an die Mitarbeiter ohne Befürchtung eines Datenschutzverstoßes fortführen könnten.

Wie gesagt, ich bin ein neues Mitgleid und meine Schulungen beginnen erst in Q3 2022 mit Betriebsverfassungsrecht Teil 1 und Arbeitsrecht Teil 1.

Im Voraus Danke!

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Community-Antworten (3)

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Thomas63

03.08.2022 um 13:51 Uhr

Bei uns haben wir einen Aushang aller BR mit internen Telefonnummern und Bilder. Das wurde in einer BR Sitzung abgefragt. Geburtstage von BR Mitgliedern haben wir intern. Jubilare werden von AG in einer schnöden Liste auf Ihrer HP Namentlich genannt. Wir machen als BR einen schönen Aushang an alle unsere Infoboards. Geburtstage von Mitarbeiter/innen: Woher wißt Ihr wer Geburtstag habt? Durch eure Daten die Ihr im BR Bekommt. Und da fängt das Problem an, das verwenden solcher Daten ist untersagt da Geburtstage bestimmt nicht unter Betriebliche Notwendigkeiten fällt. Habt ihr auch mal dran gedacht das einige garnicht wollen das Ihr Geburtstag bekanntgegeben wird? Es geht auch Jupp aus dem BR nichts an das Heinz aus der Buchhaltung am 30. Februar Geburtstag hat. Ich würde die Finger davon lassen.

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dieschi

04.08.2022 um 10:55 Uhr

Schau mal ins BDSG ( § 26 Abs.2 ).

Für eine Geburtstagsliste bzw. öffentliche Gratulation z.b. per Aushang, ist die "freiwillige" Einwilligung des AN von Nöten! Wenn ein MA dem AG die Einwilligung gegeben hat ist sie nicht auf den BR übertragbar. Dieser müsste sich selbst die Einwilligung vom MA geben lassen. Ohne spricht nichts dagegen wenn der BRV dem MA persönlich gratuliert, einen Aushang jedoch darf der BR mE ohne Einwilligung nicht veröffentlichen.

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LK327

04.08.2022 um 16:14 Uhr

Hallo, also Geburtstagslisten der Mitarbeiter haben beim BR so sicher nichts verloren. Zu diesem Zweck wird man die Daten kaum erhalten haben. Wer sich bei uns gerne zum Geb. Tag Gratulieren lassen möchte, kann diesen im Intranet selbst eintragen. Bei uns werden die Jubiläen vom Arbeitgeber auch im Intranet veröffentlicht und vom BR auf Betriebsversammlungen nochmal verlesen. Brächte dies ebenfalls erst die Einwilligung der MA?

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