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Durchschnittliche oder Reale Arbeitszeit bei Krankheit und Urlaub?

T
thunderchild123
Mrz 2020 bearbeitet

Angenommen ein Fall bei dem man unterschiedliche tägliche Arbeitszeiten hat. Beispielsweise Montag-Donnerstag 8 Stunden aber am Freitag 4 Stunden. Muss im Falle von Krankheit, Urlaub oder Feiertagen die real an diesem Tag zu leistende Zeit gut geschrieben werden, oder der Wochendurchschnitt? Also angenommen Freitag dann die realen 4 Stunden oder die durchschnittlichen 7,2 Stunden, genauso beispielsweise am Montag dann die realen 8 Stunden oder auch hier die durchschnittlichen 7,2 Stunden? Liegt dies im Gestaltungsspielraum des Arbeitsvertrages, gibt es hierzu Gesetze oder Urteile?

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Community-Antworten (3)

K
Kjarrigan

05.03.2020 um 14:33 Uhr

Urlaub = Bundesurlaubsgesetz Krankheit = Entgeltfortzahlungsgesetz

Urlaub wird in Tagen bemessen nicht in Stunden daher ist jeder Tag = Sollzeit Krankheit - gutzuschrieben sind die lt Dienstplan zu leistenden 8dann ausgefallenen) Stunden Und ja - es gibt immer wieder Probleme wenn "irgendwer) z.B. Personalabteilung dann in der Zeiterfassung mit Durchschnitten arbeitet um alle Tage oder alle MA 8mit unterschiedlichen Dienstzeiten) "gleich" zu machen.

N
nicoline

05.03.2020 um 14:58 Uhr

thunderchild123 ihr habt also eine 36 Std. Woche, deren Arbeitszeit ungleichmäßig verteilt ist. Die durchschnittliche tgl. Arbeitszeit beträgt also 7,2 Std, bedeutet, ihr arbeitet an 4 Tagen längere "Schichten". Für Krankheit zumindest gilt das:

Krank im Zeitkonto Ist die regelmäßige Arbeitszeit längere Zeit ungleichmäßig verteilt worden und hätte ein Arbeitnehmer Zusatzschichten oder längere Schichten leisten müssen, wenn er nicht krank geworden wäre, dann müssen ihm diese Zeiten im Krankheitsfall auf dem Zeitkonto gutgeschrieben werden. Eine betriebliche Regelung, wonach Zeitschulden nur durch tatsächliche Arbeitsleistung ausgeglichen werden können, verstößt gegen das Lohnausfallprinzip des § 4 Abs. 1 EFZG. (BAG vom 13.02.2002 - 5 AZR 470/00)

Und Urlaub befreit von genau der Arbeitspflicht, die geplant war. http://www.schichtplanfibel.de/urlaub1.htm

NB
nicht brauchen

05.03.2020 um 16:07 Uhr

Wie schon öfter hier erwähnt geht auch der Schnitt (z.B. bei freier Zeiteinteilung und Gleitzeit). Allerdings muss dann auch !immer! der Schnitt gerechnet werden. Das heißt wenn Freitag Krank verändert sich das Zeitkonto nicht und die Stunden die man am Montag bis Donnerstag mehr gemacht hat sind dann Überstunden da man ja mehr als die durchschnittliche Zeit gearbeitet hat.

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