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Wird eine freiwillige Zulage bei einer Abfindung mitberechnet

DDAG
der Dirk aus G.
Mrz 2020 bearbeitet

Hallo Zusammen, der MA bekommt eine freiwillige Zulage. Wird diese Zulage bei einer Abfindung mit berechnet oder wird die Abfindung nur vom Grundlohn berechnet?

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Community-Antworten (6)

P
Pjöööng

05.03.2020 um 13:17 Uhr

Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht. Von daher kann ein Arbeitgeber eine Abfindung freiwillig anbieten, oder mit BR bzw. Gewerkschaft aushandeln. Wenn sie auf einer Vereinbarung beruht, dann wird man in diese Vereinbarung hineinschauen müssen.

T
takkus

05.03.2020 um 13:43 Uhr

Soweit ich mich erinnere gibt es einen Anspruch auf Abfindung: bei betriebsbedingter Kündigung. § 1a KSchG. Allerdings gelten dafür bestimmte Voraussetzungen. Diese sind in § 1a Abs. 1 Satz 2 definiert. Höhe der Abfindung: §1a Abs. 2 KSchG sowie § 10 Abs. 3 KSchG. Lt. Erfurter Kommentar in RN 3 zu § 10 KSchG wird erklärt, dass neben Lohn und Gehalt auch -Zulagen -Naturalleistungen -Tantiemen -Gratifikationen -Urlaubsgeld zu berücksichtigen sind.

D
DummerHund

05.03.2020 um 13:50 Uhr

P
Pjöööng

05.03.2020 um 14:01 Uhr

"Soweit ich mich erinnere gibt es einen Anspruch auf Abfindung: bei betriebsbedingter Kündigung. § 1a KSchG."

Nö! "Der Anspruch setzt den Hinweis des Arbeitgebers in der Kündigungserklärung voraus, dass ... der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist die Abfindung beanspruchen kann."

Kein Hinweis des Arbeitgebers ==> kein Anspruch! Also reine Freiwilligkeit des Arbeitgebers.

DDAG
der Dirk aus G.

05.03.2020 um 14:12 Uhr

Danke schön an alle für die Info. Im §10 wie von takkus beschrieben steht meine Antwort drin. Geld und Sachbezüge werden mitgerechnet bei einer Abfindung.

T
takkus

05.03.2020 um 14:13 Uhr

@ pjöööng Richtig. Hab ich ja geschrieben, dass dafür bestimmte Voraussetzungen gegeben sein müssen. Nur dann besteht der Anspruch. § 1a Abs. 1 Satz 2. Habs es nur nicht ausgeschrieben.

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