W.A.F. LogoSeminare

Eingruppierung/Mindestlöhne - Kennt jemand positive Urteile zu diesem Thema?

B
BR-Emma
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, brauche dringend Hilfe. Unser Unternehmen hat einen Anerkennungsvetrag mit der Verdi (Einzelhandel) vor Jahren abgeschlossen. Seit geraumer Zeit ist es so, dass das Unternehmen jetzt Tarifflucht begeht, indem neue Mitarbeiter Minijobs für 6,50 und Verkäuferin mit 7,58 Stundenlohn eingestellt werden. Mehrstunden die durch alteingesessene Mitarbeite geleistet werden, werden nicht mehr mit dem tarlflichen Std.-Lohn, sondern sollen nur noch mi 8,00 anstatt mit 12,76 bezahlt werden. Ziel ist es , dass die festen "alten" Teilzeit-Mitarbeiter keine Mehrstunden mehr leisten und anch Möglichkeit ganz von den neuen Billiglöhnern ersetzt werden. Verdi ist von uns informiert und reagiert bereits entsprechend. In Bezirken ohne BR hat das Unternehmen dies so auch schon umgesetzt. Unser BR hat jetzt auch schon Verträge und Einstellungen mit diesen Billiglöhnen vorgelegt bekommen. Wir haben diese Einstellungen natürlich abgelehnt und haben jetzt bald bzgl. der Eingruppierung/Stundenlöhnen einen Gerichtstermin. Kennt Jemand positive Urteile zu diesem Thema? Wir waren uns unserer Sache eigentlich sicher, mußten aber jetzt hören, dass das Unternehmen bei den Gerichten in Niedersachsen mit diesen Dumpinglöhnen durchgekommen ist.

4.44701

Community-Antworten (1)

K
Kriegsrat

26.02.2009 um 14:14 Uhr

  • Bei der Änderung eines Eingruppierungsschemas ist der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG zu beteiligen. Das ohne Zustimmung des Betriebsrats geänderte Eingruppierungsschema löst eine bisherige Eingruppierungsordnung nicht ab. Ist der Betriebsrat bei einer solchen Maßnahme nicht beteiligt worden, kann er die Unterlassung der Anwendung des geänderten Schemas verlangen (BAG, Beschluss vom 13.03.2001 b- 1 ABR 7/00 -, in: FA 2001, 367).

Ihre Antwort