Eingruppierung/Mindestlöhne - Kennt jemand positive Urteile zu diesem Thema?
Hallo, brauche dringend Hilfe. Unser Unternehmen hat einen Anerkennungsvetrag mit der Verdi (Einzelhandel) vor Jahren abgeschlossen. Seit geraumer Zeit ist es so, dass das Unternehmen jetzt Tarifflucht begeht, indem neue Mitarbeiter Minijobs für 6,50 und Verkäuferin mit 7,58 Stundenlohn eingestellt werden. Mehrstunden die durch alteingesessene Mitarbeite geleistet werden, werden nicht mehr mit dem tarlflichen Std.-Lohn, sondern sollen nur noch mi 8,00 anstatt mit 12,76 bezahlt werden. Ziel ist es , dass die festen "alten" Teilzeit-Mitarbeiter keine Mehrstunden mehr leisten und anch Möglichkeit ganz von den neuen Billiglöhnern ersetzt werden. Verdi ist von uns informiert und reagiert bereits entsprechend. In Bezirken ohne BR hat das Unternehmen dies so auch schon umgesetzt. Unser BR hat jetzt auch schon Verträge und Einstellungen mit diesen Billiglöhnen vorgelegt bekommen. Wir haben diese Einstellungen natürlich abgelehnt und haben jetzt bald bzgl. der Eingruppierung/Stundenlöhnen einen Gerichtstermin. Kennt Jemand positive Urteile zu diesem Thema? Wir waren uns unserer Sache eigentlich sicher, mußten aber jetzt hören, dass das Unternehmen bei den Gerichten in Niedersachsen mit diesen Dumpinglöhnen durchgekommen ist.
Community-Antworten (1)
26.02.2009 um 14:14 Uhr
- Bei der Änderung eines Eingruppierungsschemas ist der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG zu beteiligen. Das ohne Zustimmung des Betriebsrats geänderte Eingruppierungsschema löst eine bisherige Eingruppierungsordnung nicht ab. Ist der Betriebsrat bei einer solchen Maßnahme nicht beteiligt worden, kann er die Unterlassung der Anwendung des geänderten Schemas verlangen (BAG, Beschluss vom 13.03.2001 b- 1 ABR 7/00 -, in: FA 2001, 367).
Verwandte Themen
Billigkräfte in der Pflege Gerichtsverfahren zur Eingruppierung - Wer hat evtl. schon gültige positive Urteile?
Älterso und auf den Freitag eine Frage, wo ich denke ein jeder hat sich damit schon beschäftigt . EG1, bei uns hat der AG das Sparpotential entdeckt, abbgruppierung zum Hilfsarbeiter weil"keine" Arbeit da
Zu hohe Eingruppierung - welche Möglichkeiten ?
ÄlterFolgender Sachverhalt : Bei uns soll ein Mitarbeiter eingestellt werden, der nicht "unseren" Beruf gelernt hat, hat aber jahrelange Erfahrung in dem Beruf als NichtFacharbeiter. Dieser erhält eine
Mitbestimmung Eingruppierung
ÄlterFall Der BR bekommt eine Anhörung zu einer Einstellung mit Anhörung zur entsprechenden Eingruppierung. Der BR stimmt der Einstellung zu, verweigert die Zustimmung zur Eingruppierung gem. § 99 Abs.
Personalabbau bei Mitarbeitern---auf der anderen Seite Einstellungsoffensive??!!
ÄlterHabe damals folgendes Problem gehabt und unser BR hat Klage beim AG eingereicht--Verweigerung der Zustimmung nach §99--Verweigerung zur Eingruppierung. Wir Güteverhandlung und diesen Termin verloren
Neueinstellung zugestimmt aber Eingruppierung Zustimmung verweigert - Wer hatte dieses Problem schon einmal im BR?
ÄlterWir sind ein Betrieb mit ca. 140 MA im Tarif eisenschaffende Industrie des Saarlandes Wir haben einer Einstellung zugestimmt, haben der Eingruppierung jedoch widersprochen mit der Begründung, dass di