Erstellt am 26.02.2009 um 09:05 Uhr von w-j-l
Bei Altersteilzeit ist der BR auch nicht zu beteiligen. Das ist dann allenfalls relevant bei der Beratung zur Personalplanung.
Bei Vertragsänderung von Vollzeit auf Teilzeit bzw. umgekehrt schon.
Erstellt am 26.02.2009 um 09:38 Uhr von see-see
Gut. Wenn das so ist, hätte der BR wenigstens ein MBR dabei, wie die Teilzeitphasen zu leisten sind. Im Blockmodell oder im Teilzeitmodell. Oder dürfen wir da auch nicht mitreden?
Und warum ist der BR eigentlich nicht bei der Auswahl zu beteiligen? Es handelt sich doch um eine kollektive Maßnahme ist dadurch gekennzeichnet, dass sie sich in abstrakter Form auf eine Gruppe von Arbeitnehmern - nämlich dem nach Alter in Frage kommendem Personenkreis - bezieht.
Erstellt am 26.02.2009 um 11:08 Uhr von mainpower
@see-see,
wie Du schon richtig bemerkt hast geht es nach dem Lebensalter. Also gibt es für den BR garnichts auszuwählen.
Oder sehe ich das falsch?
Erstellt am 26.02.2009 um 11:24 Uhr von Sternburg
Ich habe auch noch ein Löffelchen Senf gefunden ;-)
Fitting. 24. Auflage, § 87 Rn. 126:
"Altersteilzeit ist eine besondere Form der Teilzeitbeschäftigung. Der BR hat hinsichtlich der Verteilung der geschuldeten Arbeitszeit, nicht hinsichtlich der Einführung von Altersteilzeit mitzbestimmen."
Erstellt am 26.02.2009 um 12:42 Uhr von see-see
Gut und schön, aber WARUM hat der BR bei der Auswahl nicht mitzubestimmen???
Erstellt am 26.02.2009 um 15:37 Uhr von mainpower
@see-see,
weil das Auswahlkriterium das Alter des Mitarbeiters ist.
Es geht nach Geburtsjahr, Geburtsmonat und wenn dann noch übereinstimmungen sind nach dem Geburtstag.
Damit ist doch dann genauestens geregelt wer in Altersteilzeit geht.
Erstellt am 27.02.2009 um 07:07 Uhr von peanuts
Da Altersteilzeit ein Auslaufmodell ist, wäre es interessant zu wissen, auf welcher Basis diese ATZ vereinbart wurde.
Gibt es einenn Anspruch gem. TV oder wurde der Anspruch per BV geregelt. Wie wird die ATZ finanziert?
Erstellt am 02.03.2009 um 21:16 Uhr von see-see
@mainpower
Nach den von dir genannten Kriterien kommen bei uns ca. 15 Personen in Frage, welche sich auch heiß für die AtZ interessieren. Der AG geht bei der Auswahl aber nach Nasenfaktor vor. Es gibt sogar zwei Schwerbehinderte, die er nicht berücksichtigt hat.
@peanuts
Unseres Wissens wird die AtZ gem. Altersteilzeitgesetz vereinbart (den Vertrag haben wir nicht zur Einsicht bekommen). Zuschuss vom Arbeitsamt gibts auch. Unser Arbeitgeber ist nicht im Arbeitgeberverband, demnach hält er sich an keinen TV. In diesem Jahr will er noch mit 5 weiteren Kollegen die ATZ vereinbaren. Es gibt auch keine BV. Wir haben dem AG zwar einen Entwurf vorgelegt, er hat ihn aber ignoriert.
Erstellt am 02.03.2009 um 21:42 Uhr von Lotte
see-see,
als BR habt Ihr keine Chance, aber die AN, die nicht berücksichtigt wurden individualrechtlich evtl. schon. Bei uns hat eine AN, deren Antrag vom AG abgelehnt wurde, gerade einen Anwalt beauftragt, den Klageweg zu beschreiten. Der RA sieht gute Chancen, aber leider weiß man das Ergebnis ja noch nicht.
Erstellt am 03.03.2009 um 07:59 Uhr von see-see
Danke, Lotte! Dann ist für die Kollegen ja möglicherweise doch noch was zu holen.... Wie wurde das Auswahlverfahren für die ATZ denn bei euch durchgeführt? Nach TV?
Erstellt am 03.03.2009 um 08:26 Uhr von Lotte
see-see,
bei uns ist es völlig kompliziert, da wir vier verschiedene Gesellschaften haben mit völlig unterschiedlichen TV/Vergütungsstrukturen. Daher gilt für einige der TV zur ATZ, für andere ein ÜL-TV...einige sind TV ungebunden. Die Kollegin, die klagt fällt unter den TV zur ATZ per ÜL, der ihr aber keine Garantie zusichert, da sie unter 60 ist.
Erstellt am 03.03.2009 um 22:51 Uhr von see-see
Tja... möglicherweise besteht eine Möglichkeit für die nicht berücksichtigten Kollegen nach dem AGG gegen die Nicht-Berücksichtigung zu klagen... Hab ich aber noch nicht wirklich durchdacht...