Hallo. Hier im Forum habe ich gelesen (Thread 114285), dass die Auswahl des Personenkreises, der in die Teilzeit gehen darf, der Mitbestimmung unterliegt. Woraus ergibt sich das? Der AG könnte doch sagen, es handelt sich um einzelvertragliche Vereinbarungen.

Bei uns sollen einige, vom AG ausgewählte Kollegen, in den Genuss der Altersteilzeit kommen. Bei der Auswahl ist der BR nach Ansicht des AG nicht zu beteiligen. Wie wir jetzt erfahren haben, ist ein Altersteilzeitvertrag schon abgeschlossen worden, ohne dass der BR hierüber vom AG informiert worden wäre.

Was tun?