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Altersteilzeit ohne BR?

S
see-see
Jan 2018 bearbeitet

Hallo. Hier im Forum habe ich gelesen (Thread 114285), dass die Auswahl des Personenkreises, der in die Teilzeit gehen darf, der Mitbestimmung unterliegt. Woraus ergibt sich das? Der AG könnte doch sagen, es handelt sich um einzelvertragliche Vereinbarungen.

Bei uns sollen einige, vom AG ausgewählte Kollegen, in den Genuss der Altersteilzeit kommen. Bei der Auswahl ist der BR nach Ansicht des AG nicht zu beteiligen. Wie wir jetzt erfahren haben, ist ein Altersteilzeitvertrag schon abgeschlossen worden, ohne dass der BR hierüber vom AG informiert worden wäre.

Was tun?

7.498012

Community-Antworten (12)

W
w-j-l

26.02.2009 um 10:05 Uhr

Bei Altersteilzeit ist der BR auch nicht zu beteiligen. Das ist dann allenfalls relevant bei der Beratung zur Personalplanung.

Bei Vertragsänderung von Vollzeit auf Teilzeit bzw. umgekehrt schon.

S
see-see

26.02.2009 um 10:38 Uhr

Gut. Wenn das so ist, hätte der BR wenigstens ein MBR dabei, wie die Teilzeitphasen zu leisten sind. Im Blockmodell oder im Teilzeitmodell. Oder dürfen wir da auch nicht mitreden? Und warum ist der BR eigentlich nicht bei der Auswahl zu beteiligen? Es handelt sich doch um eine kollektive Maßnahme ist dadurch gekennzeichnet, dass sie sich in abstrakter Form auf eine Gruppe von Arbeitnehmern - nämlich dem nach Alter in Frage kommendem Personenkreis - bezieht.

M
Mainpower

26.02.2009 um 12:08 Uhr

@see-see, wie Du schon richtig bemerkt hast geht es nach dem Lebensalter. Also gibt es für den BR garnichts auszuwählen. Oder sehe ich das falsch?

S
Sternburg

26.02.2009 um 12:24 Uhr

Ich habe auch noch ein Löffelchen Senf gefunden ;-)

Fitting. 24. Auflage, § 87 Rn. 126: "Altersteilzeit ist eine besondere Form der Teilzeitbeschäftigung. Der BR hat hinsichtlich der Verteilung der geschuldeten Arbeitszeit, nicht hinsichtlich der Einführung von Altersteilzeit mitzbestimmen."

S
see-see

26.02.2009 um 13:42 Uhr

Gut und schön, aber WARUM hat der BR bei der Auswahl nicht mitzubestimmen???

M
Mainpower

26.02.2009 um 16:37 Uhr

@see-see, weil das Auswahlkriterium das Alter des Mitarbeiters ist. Es geht nach Geburtsjahr, Geburtsmonat und wenn dann noch übereinstimmungen sind nach dem Geburtstag. Damit ist doch dann genauestens geregelt wer in Altersteilzeit geht.

P
Peanuts

27.02.2009 um 08:07 Uhr

Da Altersteilzeit ein Auslaufmodell ist, wäre es interessant zu wissen, auf welcher Basis diese ATZ vereinbart wurde.

Gibt es einenn Anspruch gem. TV oder wurde der Anspruch per BV geregelt. Wie wird die ATZ finanziert?

S
see-see

02.03.2009 um 22:16 Uhr

@mainpower Nach den von dir genannten Kriterien kommen bei uns ca. 15 Personen in Frage, welche sich auch heiß für die AtZ interessieren. Der AG geht bei der Auswahl aber nach Nasenfaktor vor. Es gibt sogar zwei Schwerbehinderte, die er nicht berücksichtigt hat. @peanuts Unseres Wissens wird die AtZ gem. Altersteilzeitgesetz vereinbart (den Vertrag haben wir nicht zur Einsicht bekommen). Zuschuss vom Arbeitsamt gibts auch. Unser Arbeitgeber ist nicht im Arbeitgeberverband, demnach hält er sich an keinen TV. In diesem Jahr will er noch mit 5 weiteren Kollegen die ATZ vereinbaren. Es gibt auch keine BV. Wir haben dem AG zwar einen Entwurf vorgelegt, er hat ihn aber ignoriert.

L
Lotte

02.03.2009 um 22:42 Uhr

see-see, als BR habt Ihr keine Chance, aber die AN, die nicht berücksichtigt wurden individualrechtlich evtl. schon. Bei uns hat eine AN, deren Antrag vom AG abgelehnt wurde, gerade einen Anwalt beauftragt, den Klageweg zu beschreiten. Der RA sieht gute Chancen, aber leider weiß man das Ergebnis ja noch nicht.

S
see-see

03.03.2009 um 08:59 Uhr

Danke, Lotte! Dann ist für die Kollegen ja möglicherweise doch noch was zu holen.... Wie wurde das Auswahlverfahren für die ATZ denn bei euch durchgeführt? Nach TV?

L
Lotte

03.03.2009 um 09:26 Uhr

see-see, bei uns ist es völlig kompliziert, da wir vier verschiedene Gesellschaften haben mit völlig unterschiedlichen TV/Vergütungsstrukturen. Daher gilt für einige der TV zur ATZ, für andere ein ÜL-TV...einige sind TV ungebunden. Die Kollegin, die klagt fällt unter den TV zur ATZ per ÜL, der ihr aber keine Garantie zusichert, da sie unter 60 ist.

S
see-see

03.03.2009 um 23:51 Uhr

Tja... möglicherweise besteht eine Möglichkeit für die nicht berücksichtigten Kollegen nach dem AGG gegen die Nicht-Berücksichtigung zu klagen... Hab ich aber noch nicht wirklich durchdacht...

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