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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Vergütung von Überstunden bzw. Mehrarbeit

C
chj.cieslik
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

in unserem Unternehmen ist es geregelt, dass man 30 "Plusstunden" und 30 "Minusstunden" auf seinem Zeitkonto haben kann/darf.

Nun ist es so, dass durch Projekte die Mitarbeiter sehr viel mehr Plusstunden als die 30 Stunden haben. Meine Frage ist, wie das mit der Vergütung ist. Wir dürfen die Stunden im Prinzip abfeiern, was aber nicht so einfach ist, weil ja auch noch der Jahresurlaub verbraucht werden muss. Außerdem fällt im Moment in den Projekten so viel Arbeit an, dass an abfeiern eigentlich nicht zu denken ist.

Im Tarifvertrag steht Folgendes:

Die Grundvergütung für jede Mehrarbeitsstunde beträgt 1/169 des tariflichen Monatsgehalts einschl. übertariflicher Zulagen. [...]

Zur Mehrarbeitsgrundvergütung wird ein Mehrarbeitszuschlag von 25% gewährt. Der Mehrarbeitszuschlag erhöht sich für Mehrarbeit, die über 8 Stunden in der Woche hinausgeht, und für Mehrarbeit, die an Sonnabenden (0-24.00 Uhr geleistet wird, auf 50%. Wenn am Wochenende gearbeitet wird, bekommen wir den Zuschlage so, dass eben mehr Stunden gutgeschrieben werden.

Kann also für die Stunden, die über den 30 Stunden liegen, nochmal eine Vergütung "verlangt" werden, solange man sie hat? Es wurden ja nicht alle Überstunden am Wochenende aufgebaut, sondern auch unter der Woche, weil man mehr als 8 Stunden am Tag gearbeitet hat.

Kann mir/uns hier jemand helfen?

Viele Grüße Christina

71201

Community-Antworten (1)

C
celestro

20.11.2017 um 15:37 Uhr

Naja ... grundsätzlich ist der BR in der Pflicht, die Einhaltung der 30 Stundengrenze zu überwachen. Und zusätzlich sollte IM VORAUS geregelt sein, was passiert, wenn die Grenze überschritten wird.

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