Erstellt am 25.02.2009 um 20:45 Uhr von ridgeback
@Canöka,
genauso wie alle anderen. Oder hat euer BR Sonderrechte?
Erstellt am 25.02.2009 um 20:49 Uhr von canöka
eine dame von arbeitsamt meinte, br sei von kug ausgeschlossen..........
Erstellt am 25.02.2009 um 20:55 Uhr von sommerblume1980
@canöka,
auch wir haben im Betrieb Kurzarbeit. Der BR macht auch mit, schon des Vorbildes wegen. Jeder muss/soll seinen Teil dazu beitragen. Sonderrechte für BR gibt es nicht
Gruß
Erstellt am 25.02.2009 um 20:56 Uhr von ridgeback
..dann laß Dir von der Dame, mal zeigen wo das steht.
Erstellt am 25.02.2009 um 20:57 Uhr von seppel1
@ridgeback
BR können schon begründet aus der Kurzarbeit herausgenommen werden. Es stellt sich halt nur die Frage, wie dieses bei den Koll. ankommt.
Während der Kurzarbeit ruhen die Hauptpflichten aus dem Arbeitsvertrag. Die Mandatsaufgaben zählen nicht zu den Hauptpflichten aus dem Arbeitsvertrag, somit sind diese nicht von der Kurzarbeit betroffen. Das bedeutet, fallen in der Zeit der Kurzarbeit Mandatsaufgaben an, wie z.B. auch Sitzungen der BR-Gremien, werden diese wie sonst wahrgenommen.
Denn auch in Zeiten der Kurzarbeit fallen Mandatsaufgaben an, ganz besonders, wenn nicht der gesamte Betrieb vollschichtig Kurzarbeitet.
Erstellt am 25.02.2009 um 21:03 Uhr von ridgeback
@seppel1,
...das ist alles klar, jedoch siehe @sommerblume1980 und die rechtliche Grundlage wie von der Dame, der AfA behauptet, würde ich gerne sehen.
Erstellt am 25.02.2009 um 21:13 Uhr von seppel1
@ridgeback
die Aussage von der Dame, der AfA ist nachvollziehbar. KUG kostet die Allgemeinheit Geld. Die AfA besagt nun BR/Mandatsträger haben auch in der KUG oder gerade auch wegen der KUG besondere Aufgaben. Daher soll der AG und nicht die Allgemenheit die Kosten für den BR tragen. Dieses gilt besonders für freigestellte BR da diese ja nicht direkt von Auftragseinbrüchen betroffen sind.
Erstellt am 25.02.2009 um 21:22 Uhr von ridgeback
@seppel1,
.....für freigestellte ok.
Würde trotzdem gerne die rechtliche Grundlage sehen.
Erstellt am 25.02.2009 um 21:54 Uhr von seppel1
@ridgeback
...eines dürfte klar sein, die Zeiten für Mandatsaufgaben können nicht druch KUG abgegolten werden. Diese Kosten hat der AG zu tragen § 40 BetrVG. Hieraus könnte es sich ergeben, dass BRM ggf. nicht die gesamte Zeit kurzarbeiten sondern Kurzarbeit wegen Mandatsaufgaben wie z.b. auch Sitzungen unterbrechen.
Es kann somit aber dann auch nicht sein, dass das gesamte Gremium grundsätzlich voll aus der KUG ausgenommen werden
Erstellt am 26.02.2009 um 08:11 Uhr von dummbax
Generell legt eine BV über Kurzarbeit vorher fest wer Kurzarbeit macht und wer nicht. Nach Konjunkturpaket 2 fällt die 30% Klausel für das Unternehmen, also liegt es an der BV wer kurz macht und wer nicht.
Wir sind seit Januar in kurz und haben nur unseren BV aus der kurz genommen. Mit der Zeit , knappe 6 Wochen, stellen wir allerdings fest, das den anderen BR-Mitgliedern die Zeit für vernünftige BR-Arbeit fehlt und den Kollegen oftmals kein BR zur Verfügung steht. Wir überdenken gerade unsere BV hinsichtlich der Kurzarbeit