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Urlaub während Kurzarbeit mit 67/60% vergütet?

J
JöThKa
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich habe Ende Dezember 2008 meinen Urlaub für die letzten beiden März-Wochen beantragt und auch genehmigt bekommen. Nun wird bei uns ab Februar Kurzarbeit als Mittel zum Arbeitsplatzerhalt eingesetzt, und zwar momentan an 2 Tagen pro Woche. In meinem März-Urlaub würde das bedeuten, dass ich in den zwei Wochen Urlaub insgesamt 4 Kurzarbeitstage hätte, die nur mit 67% vergütet werden - die Urlaubstage jedoch werden zu 100% abgezogen. Überall im Internet ist zu lesen, dass der Urlaubsanspruch zu 100% weiterbesteht und durch den AG auch zu 100% bezahlt werden muss - gibt es dazu auch eine schriftliche Regelung, die man dem AG vorlegen könnte? Kann es sein, dass es diesbezüglich mit dem Konjunkturpaket II eine Neuregelung gibt? Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.

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Community-Antworten (1)

S
sommerblume1980

25.02.2009 um 16:22 Uhr

Hallo JöThKa, da braucht es kein Konjunkturpaket. Fakt ist und gesetzlich geregelt: Bei Urlaub muss 100% bezahlt werden; Kurzarbeit zu 60 bzw. 67%. Kennst du die Regelung, dass auch wenn du kein Kind auf der Lohnsteuerkarte hast, aber der Ehegatte ein Kind auf der Karte hat, du auch Anspruch auf 67% Kurzarbeitergeld hast(wenn du Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes vorlegst auf der bestätigt wird, dass ein gemeinsames Kind vorhanden ist). Auf der Seite von der Agentur für Arbeit gibt es viele hilfreiche Broschüren (auch zu deiner Frage).

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