Erstellt am 25.02.2009 um 09:31 Uhr von rolfo2
Erstellt am 25.02.2009 um 09:35 Uhr von Kölner
@HaveFun
Komisch. Ich hatte eben genatwortet.
@rolfo2
Sehe ich nicht so. Der Überstundenabbau war geplant, Kündigungsdatum ist klar, Kollege wird krank - demnach keine Auszahlung, keine Gutschrift der Stunden!
Erstellt am 25.02.2009 um 09:45 Uhr von rolfo2
@ Kölner,
Die restlichen Überstunden sind Forderungen aus dem Arbeitsverhältbnis, können sie nicht abgebaut werden wegen Krankheit müssen die ausbezahlt werden. Was geplant war interessiert hier nicht.
Ist ja das gleiche, wenn ich bis zum Ende der Kündigungsfrist Urlaub habe und den wegen Krankheit nicht abbauen kann, muss auch ausbezahlt werden.
Erstellt am 25.02.2009 um 09:59 Uhr von Kölner
@rolfo2
Die Kollegin/der Kollege will seine Überstunden bis zum Ende des Vertragsverhältnisses abbauen - das ist genehmigt und vereinbart.
Jetzt wird der Kollege krank und die Überstunden sind futsch...
Wir reden NICHT über Urlaub!
Im Zweifel: LAG Rheinland-Pfalz 6 Sa 566/99 und BAG 2003
Erstellt am 25.02.2009 um 10:11 Uhr von Jumper
@haveFun @ rolfo,
Kölner hat leider recht.
da die Übersunden schon festgelegt sind, sind sie weg.
Das Bundesarbeitsgericht hierzu: Tritt die Arbeitsunfähigkeit erst ein, nachdem Sie den Freistellungszeitraum wirksam festgelegt haben, gelten die Überstunden als ausgeglichen, auch wenn der Mitarbeiter für den gesamten Freistellungszeitraum erkrankt. Etwas anderes könne nur gelten, wenn die Freistellung nicht nur dem Ausgleich von Überstunden dienen, sondern dem Mitarbeiter auch eine zu Erholungszwecken nutzbare freie Zeit verschaffen soll. Wenn Sie dies nicht ausdrücklich mit dem Mitarbeiter vereinbart haben, brauchen Sie also trotz Krankheit keinen erneuten Freizeitausgleich zu gewähren. (BAG, 11. 9. 2003, 6 AZR 374/02)
Erstellt am 25.02.2009 um 10:36 Uhr von Midnightlady
Ausser man hat "Glück" und es gilt der TVöD.
Erstellt am 25.02.2009 um 10:41 Uhr von Kölner
@Midnightlady
Kannst Du das hier erkennen?
Erstellt am 25.02.2009 um 10:52 Uhr von didius
@ Rolfo
Hier hat Kölner eindeutig recht. Die Überstunden sind futsch. Es sei denn, ihr habt eine diesbezügliche Regelung im TV oder in einer BV.
Erstellt am 25.02.2009 um 10:53 Uhr von Midnightlady
@Kölner
Nö, habe ich das behaubtet? Aber wenn ein BAG Urteil zitiert wird hat das immer so einen ultimativen touch. Und wenn man weiß das es manchmal auch anders geregelt ist, könnte man ja auf die Idee kommen es in einer BV anders zu regeln als das BAG urteilt.
Erstellt am 25.02.2009 um 11:19 Uhr von erwin
@Midnightlady
Ausser man hat "Glück" und es gilt der TVöD. ????? Was soll dieses bedeuten?? Habe im TVöD nichts gefunden was etwas anderes aussagt. Weiter TVöB und BV sind zwie verschiedenen Dinge!
An sonsten gilt das von Kölner besagte BAG-Urteil.
Erstellt am 25.02.2009 um 11:29 Uhr von Midnightlady
@erwin
Wo hast du denn im TVöD nachgeschaut? Und im Kommentar zu den Stundenkonten steht auch nichts?
Erstellt am 25.02.2009 um 11:31 Uhr von HaveFun
erstmal danke
das gillt aber nur fuer die ueberstunden ? wir sind im ngg tarifvertrag milch allgaeu.
also er hat ueberstunden und noch urlaubsanspruch. wenn ihm das im urlaub passiert dann bekommt er es ausgezahlt ?? wenn es ihm in den ueberstunden passiert dann ist es egal. - sehe ich das richtig ?
danke
gruss stefan
allgaeu
Erstellt am 25.02.2009 um 11:34 Uhr von Kölner
@HaveFun
Das ist korrekt!
Grüsse ins Allgäu!
Erstellt am 25.02.2009 um 11:36 Uhr von erwin
@HaveFun,
ja, Du siehst es richtig. Urlaub wird durch Krankheit unterbrochen, der Urlaubsanspruch bleibt also bestehen und kann ausbezahlt werden. Überstundenabbau wird durch AU (Krankheit) nicht unterbrochen. Die sind also dann weg.
Erstellt am 25.02.2009 um 16:24 Uhr von HaveFun
prima danke dann weiss ich bescheid
gruss stefan
allgaeu
Erstellt am 25.02.2009 um 16:56 Uhr von nicoline
@Midnight Lady
nur der Form halber möchte ich darauf hinweisen, dass der TvöD nur dann vor Verlust der Überstunden durch Krankheit schützt, wenn ein durch BV eingerichtetes "Arbeitszeitkonto" mit den dazu erforderlichen Regelungen existiert. Unter Stundenkonto verstehe ich dokumentierte Mehrarbeits-/Überstunden. ;-)