Kuendigung rechtskraeftig ja/nein
Hallo zusammen, haben in unserer Firma folgendes Problem: Einem Arbeitnehmer sollte eine Kuendigung ausgesprochen werden, fristgerecht zum 31.05.2009. Diese wurde uns auch vorgelegt und wir haben dieser wiedersprochen. Nach einer Woche hat die GL ein Mitarbeitergespraech mit dem Betroffenen eingefordert, zu diesem wurden wir (BR) von dem Arbeitnehmer eingeladen. Der Gespraechsinhalt Handelte von einer geplanten Kuendigung die dann zum Schluss dieses Gespraechs ausgesprochen und ueberreicht wurde aber nicht wie geplant zum 31.05.2009 sondern zum 30.06.2009. Dem BR wurde kein Exemplar der Kuendigung ausgehaendigt ! Gilt diese Kuendigung als rechtskraeftig?
Community-Antworten (15)
11.05.2009 um 20:05 Uhr
Betriebsrat, erstmal ist jede Kündigung rechtskräftig, bis ihre Unrechtmäßigkeit durch ein Gericht festgestellt wurde. Der AN sollte also zügig Klage einreichen. Hat der AG dem AN den Widerspruch des BR mitsamt der Kündigung überreicht? Ob dieses Detail dann zur Unrechtmäßigkeit der Kündigung führt bliebe abzuwarten, aber m. E. reicht das nicht.
11.05.2009 um 20:10 Uhr
@Lotte Aber der BR wurde zur Kündigung zum 31.05. gehört und nciht zum 30.06....
Meines Erachtens sind das zwei verschiedene paar Schuhe...
11.05.2009 um 20:16 Uhr
vielleicht ist es ja eine zweite, "ersatzweise" kündigung ? und der AG sieht die anwesenheit des BR als "anhörung"?
11.05.2009 um 20:16 Uhr
DJ, aber wenn der AG ein falsches Datum setzt führt das ja in der gängigen Rechtsprechung auch nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung.
11.05.2009 um 20:17 Uhr
kriegsrat, ;-))
11.05.2009 um 20:20 Uhr
kriegsrat und der AG sieht die anwesenheit des BR als "anhörung"?
Dann wird die Frist für den BR nicht eingehalten...
Lotte aber wenn der AG ein falsches Datum setzt führt das ja in der gängigen Rechtsprechung auch nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung.
und genau da bin ich mir nciht sicher. Da steht nciht 31.06. sondern an Stelle des Austritsdatums 31.05. - 30.06.
11.05.2009 um 20:30 Uhr
@ dj
aha, aha !
trotzdem stehen zwei kündigungen im raum und die einzige möglichkeit für den AN : kündigungsschutzklage
@ lotte du verstehst mich...;-))
11.05.2009 um 20:37 Uhr
@kriegsrat Dem wiederspreche ich ja gar nicht... sehe aber bei einer Kündigungsschutzklage nciht sooooo schwarz ;-)))
11.05.2009 um 20:42 Uhr
@ dj
stimme dir voll und ganz zu, zumindest bei dem zweiten kündigungsversuch
der AG "übt" wahrscheinlich noch....;-))
interessant wäre, warum der AG etwas "nachschiebt", vielleicht hat er bei der ersten kündigung auch schon einen kapitalen bock geschossen, oder sollte wirklich ein schreibfehler vorliegen ? glaub ich nicht..... aber dazu haben wir zuwenig informationen....
11.05.2009 um 20:55 Uhr
kriegsrat
Ja, mehr Infos wären interessant - wer weiß wie sich dieser "Fall" dann darstellt... als Gremium könnte man eventuell auf das Gespräch nciht reagieren. Je nach Lage der Dinge wäre das eine Option ;-)))
11.05.2009 um 21:13 Uhr
@ all, vielleicht ist es ja auch Taktik des AG, denn für jede ausgesproche Kündigung muß doch wohl Schutzklage eingereicht werden.
11.05.2009 um 21:16 Uhr
@ ridgebär
der AN wird sich ja wohl einen anwalt nehmen, und der wird das wohl wissen ... oder sollte der AG bezüglich "taktik" auch noch üben ? ;-))
bääääh, ich will auch so einen arbeitgeber.....................wo gibts die zu kaufen ?
11.05.2009 um 21:21 Uhr
@kriegsrat, ein Anwalt der alle Sparten vertritt, dem würde ich nicht so ohne weiteres vertrauen. :-))
12.05.2009 um 09:47 Uhr
Hallo alle zusammen, danke euch für euere Beiträge, ja es stehen zwei Kündigungen im Raum die erste zum 31.05.2009 und die zweite zum 30.06.2009 also es ist kein Schreibfehler, vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt aber mir geht es darum ob diese zweite Kündugung wirksam oder unwirksam ist, da der BR nicht dazu angehört worden ist und ob man ein Mitarbeitergespräch für eine Anhörung auslegen/nutzen kann. Die erste Kündigung wurde dem AN nicht ausgesprochen da der AG die Frist nicht eingehalten hat .(Kündigungsfrist 28 Tage jeweils zum Monatsende) und der AN zum 30.04.2009 nicht die Kündigung vorliegen hatte. Das besagte Mitarbeitergespräch fand am 05.05.2009 statt.
12.05.2009 um 14:45 Uhr
Anhörung war am 5.5. d.h. Frist endet 13.5. Lehnt die Kündigung mit der gleichen Begründung und der Hinweis auf die Anhörung am 5.5. vor dem morgigen Fristablauf ab. Da der AG vor Ablauf der Frist gekündigt hat, hat er verloren falls der 5.5. als Anhörungstermin vor Gericht durchgeht, rein formal, egal ob eure Ablehnungsgründe greifen oder nicht. Die werden dann vor Gericht nicht beachtet.
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