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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BRarbeit während Krankheit oder Urlaub

D
Drachnir
Nov 2016 bearbeitet

Ein BRM ist krankgeschrieben. Zur Sitzung kommt sie in die Firma wurde von der Chefin scharf angegangen, was sie denn hier zu suchen hätte. Waehrend der krankschreibung noch ueberstunden produzieren wg. BR Arbeit. Wie es denn mit dem Versicherungsschutz aussähe wenn sie jetzt hier in der Firma stürzen würde. BRM ist amtsfähig trotz Krankschreibung. Ueberstunden werden nicht gerechnet, da freiwilliges erscheinen, bei Unfällen wäre es kein Arbeitsunfall aber die gesetzlich. Unfallversicherung käme zum Tragen. was ist richtig? BRM ist verunsichert, will nicht mehr während Krankheit oder Urlaub kommen (hat die Chefin ja ihr Ziel erreicht)

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Community-Antworten (7)

K
Kölner

12.02.2015 um 07:41 Uhr

AU ist AU und urlaub ist urlaub. So sollte es ein BRM auch halten. Zumal: Von Menschen, die sich für unentbehrlich halten, sind die Friedhöfe voll! Wofür gibt es Ersatzmitglieder des BR?

Im Zweifel wäre sie aber versichert. Und da AU, bekommt sie/er ja keine weiteren Stunden gutgeshrieben.

E
Erbsenzähler

12.02.2015 um 08:06 Uhr

NaJa, ganz so scharf sehe ich das nicht wie Kölner. Es kommt darauf an. Was jemand macht und weswegen er arbeitsunfähig ist. Das sollte das BRM aber genau abwägen!

G
Globus

12.02.2015 um 09:34 Uhr

Na im Prinzip hat Kölner schon Recht - zumindest was Urlaub an geht, sehe ich es genau so. Bei der AU ist das immer so eine Sache, auch ich bin im Moment AU und war zur BR Sitzung und aauch zum Monatsgespräch. Das allerdings liegt an den Projekten die wir gerade haben, und ich da zum Großteil starkt involviert bin - aus den Meisten dingen halte ich mich zwar jetzt auch raus und habe Arbeiten abgegeben, aber immer und bei allem klappt es halt nicht. Ich halte mich nicht für unentbehrlich, aber in den zwei drei Dingen doch für nur schwer ersetzbar. Beim Urlaub sehe ich es aber wie gesgt genau so - der soll der Erholung dienen - auch zur erholung vom Ehrenamt BR.

P
Pjöööng

12.02.2015 um 10:54 Uhr

Rechtlich ist es so, dass sowohl Urlaub wie auch Arbeitsunfähigkeit einen Verhinderungsgrund darstellen, aber das BRM deshalb noch lange nicht verhindert sein muss. In bieden Fällen ist die Teilnahme an einer BR-Sitzung nicht grundsätzlich unzulässig und Versicherungsschutz besteht insofern auch.

Und da für BR-Arbeit nur freigestellt werden muss und der AN ja bereits von der Arbeitsleistung befreit ist, gibt es auch keine Mehrarbeit.

C
Castaneda

12.02.2015 um 12:43 Uhr

BR ist Ehrenamt und wenn es aus ärztlicher Sicht keinen Grund für Bettruhe gibt, kann ein BRM an den Sitzungen trotz AU teilnehmen, muss aber nicht. Wie man das nach außen vertritt ist eine andere Geschichte.

D
Drachnir

13.02.2015 um 22:17 Uhr

Was ihr hier geschrieben habt, wissen wir alles selbst. Eersatzmitglieder haben wir auch, das BRM ist in ein Projekt, welches jetzt abgeschlossen wurde, eingebunden. Ein Ersatzmitglied ist da nicht eingearbeitet und deshalb wenig sinnvoll. Die Frage war,ob gesetzliche Unfallversicherung greift oder nicht, falls wirklich am Arbeitsort während der Krankschreibung etwas passiert. Weiß da vielleicht jemand bescheid?

K
Kölner

13.02.2015 um 22:24 Uhr

Lies mal alle Antworten und dann siehst du, dass deine Frage keine mehr ist.

Man man man...

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