verpätete Lohnzahlung
Unser AG hat über nacht eine mail an dei Belegschaft verfasst zur Schieflage des betriebes. Kernpunkt war oder ist, das die Gehälter nicht in dieser Woche zum 1. des Monats wie gewohnt, sondern erst eine Woche später gezahlt werden sollen.
der Betriebsrat wurde nicht vorher informiert.
Unser Betirebsrat besteht erst seit einer Woche, daher hoffe ich hier auf Hilfe.
Nun meine Fragen:
- Muss er am ersten des Monats zahlen oder darf er verschieben?
- was passiert wenn er an Wochenden nach Kassensturz herausfindet nicht in der nächsten Woche zahlen zu können?
- Wie muss der BR hier in dieser Situation eingebunden werden?
Dankke schon mal!
Community-Antworten (6)
24.02.2009 um 15:44 Uhr
Hallo Schlabs
Also zum einen sind alle Grundsätzlichen Regelungen bezügl. der Lohn- und Gehaltszalungen mitbestimmungspflichtig. Dazu gehört auch der genaue Tag der Auszahlung! >> §87 BetrVG D.h. der AG hat eine solche Maßnahme vorher mit dem BR auszuhandeln. Den AG unbedingt darauf hinweisen und ihn auffordern das Mitbestimmungsrecht zu beachten!
Zum anderen würde ich mir an eurer Stelle überlegen dem AG zu erörtern, dass notfalls auch der BR für das Unternehmen Insolvenz anmelden kann, wenn ihr vermuten müsst das das Unternehmen Zahlungunfähig ist. Damit ihr noch soviel wie möglich für Lohnzahlungen retten könnt. Er soll euch also einmal die finanzielle Situation genau erläutern. (wenn ihr unsicher seit, mit Gewerkschaft Kontakt aufnehmen, oder Rechtsbeistand hinzuziehen)
viell. eine kleine Hilfe
24.02.2009 um 16:00 Uhr
wichtig ist auch, nimmt ein AN trotz Wissen der betrieblihen Schieflage den Lohn an und der Betrieb geht in Konkurs, kann / muss der Insolvenzverwalter die gezahlten Löhne zurückfordern. Hierzu gab es ja in den letzten Monaten mehrere Fälle und Berichte in den Medien.
Der BR sollte sich hier also unbedingt informieren lassen um die Beschäftigten gut informieren zu können.
24.02.2009 um 18:15 Uhr
Hallo, danke soweit,
ich habe den AG auf die Mitbestimmung bez. §87 hingewiesen - der Grund für sein Mail war nach eigener Angabe, dass er selbst diese Lage erst zum Wochenende in der Brisanz wahrgenommen und sofort mit dem Mail gehandelt hat (Rückfrage aufgrund des langen Karnevalswochenendes - wir sitzen im Rheinland - war erschwert):
"Ich sah mich leider zu dieser Maßnahme (E-Mail) gezwungen, da wir uns jetzt den maximalen Handlungsspielraum erhalten müssen, um ... möglichst gering zu belasten. Es wäre unverantwortlich derzeit einfach die Zahlungen vorzunehmen (was knapp ginge)." Die genaue Schieflage ist allerdings auch noch nicht erkennbar, sie bedarf nach seinen Angaben noch einer genaueren Analyse.
P.S.: wir sind ein Kleinbetrieb < 20 Arbeitnehmer, der BR besteht also konkret aus einer Person = mir.
24.02.2009 um 18:46 Uhr
Habt ihr keinen TV, der für euch gilt, und in dem das geregelt ist? Dann entfällt nämlich die Mitbestimmung nach 87
24.02.2009 um 18:51 Uhr
Es gibt bei uns keinen Tarifvertrag.
25.02.2009 um 11:08 Uhr
Hallo schlabs
Der BR (also Du) solltest dich mit eurem Chef an einen Tisch setzen und mit Ihm gemeinsam nach einer Lösung suchen die allen hilft. Denn auch Deine kollegen müssen ja shcliesslich ihre rechnungen pünktlich bezahlen.
Folgende Punkte würde ich dort mal ansprechen bzw. abklopfen.
- kommt evtl. Kurzarbeit in Frage?
- Gibt es Möglichkeiten kurzfristig Geld zu leihen (evtl. kann man auch ein Pfandhaus in Betracht ziehen, ist in kleinbetrieben durchaus üblich).
- Wie sieht die Prognose für die kommenden Quartale. bzw. 2010 aus.
- wie ist die Auftragsentwicklung
- wie hoch sind fixe und variable Kosten. usw...er soll halt mit offenen Karten spielen.
erst wenn Du einen möglichst genauen Überblick über die Gesamtsituation hast kannst du für Deine Kollegen die richtigen Entscheidungen mittragen. Das hift letztlich den Kollegen genauso wie Deinem Chef.
Gruß Mic34
Verwandte Themen
Verzögerung der Lohnzahlung während der Kurzarbeit - rechtens oder müssem wir die Belegschaft informieren, daß der AG am 1. Mai in Verzug gesetzt werden muss?
ÄlterHallo, ich habe eine Frage zur Lohnzahlung während der Kurzarbeit. Unsere Firma hat ab dem 1. April Kurzarbeit angemeldet. Lohntag ist laut Arbeitsvertrag der Monatsletzte. Nun hängt am schwarzen
Säumige Lohnzahlung - was kann der BR tun?
ÄlterWir als BR sind jetzt in einem mittelst. Unternehmen gefordert, denn die Lohnzahlung blieb schon 11 Tage aus. Man vertröstet uns ständig, doch die AN fragen ständig nach Fristen und wie man sich jetzt
Lohnzahlung und Lohnabrechnung
ÄlterHallo! Problem: Lohnzahlung erfolgt am 1. des Monats, die Lohnabrechung erhalten wir aber erst 1-2 Wochen später (unregelmäßig). Unsrer Meinung nach eine Verstoß gegen § 108 Gewerbeordnung. Was
Lohnzahlung - Wann???
ÄlterHallo zusammen, ich hätte gerne gewusst, ob es sowas wie eine gesetzliche Mindestfrist oder überhaupt ein Gesetz, dass sich mit dem Zeitpunkt der Lohnzahlung befasst. Ist diese Thematik nur über di
Gesetz zur Lohnzahlung
ÄlterHallo Folgende Frage habe Ich welches Gesetz (bzw. Paragraph) regelt die Lohnzahlung am Monatsende ? Vielen Dank