Erstellt am 24.02.2009 um 14:44 Uhr von Mic34
Hallo Schlabs
Also zum einen sind alle Grundsätzlichen Regelungen bezügl. der Lohn- und Gehaltszalungen mitbestimmungspflichtig. Dazu gehört auch der genaue Tag der Auszahlung! >> §87 BetrVG
D.h. der AG hat eine solche Maßnahme vorher mit dem BR auszuhandeln. Den AG unbedingt darauf hinweisen und ihn auffordern das Mitbestimmungsrecht zu beachten!
Zum anderen würde ich mir an eurer Stelle überlegen dem AG zu erörtern, dass notfalls auch der BR für das Unternehmen Insolvenz anmelden kann, wenn ihr vermuten müsst das das Unternehmen Zahlungunfähig ist. Damit ihr noch soviel wie möglich für Lohnzahlungen retten könnt. Er soll euch also einmal die finanzielle Situation genau erläutern.
(wenn ihr unsicher seit, mit Gewerkschaft Kontakt aufnehmen, oder Rechtsbeistand hinzuziehen)
viell. eine kleine Hilfe
Erstellt am 24.02.2009 um 15:00 Uhr von erwin
wichtig ist auch, nimmt ein AN trotz Wissen der betrieblihen Schieflage den Lohn an und der Betrieb geht in Konkurs, kann / muss der Insolvenzverwalter die gezahlten Löhne zurückfordern. Hierzu gab es ja in den letzten Monaten mehrere Fälle und Berichte in den Medien.
Der BR sollte sich hier also unbedingt informieren lassen um die Beschäftigten gut informieren zu können.
Erstellt am 24.02.2009 um 17:15 Uhr von schlabs
Hallo, danke soweit,
ich habe den AG auf die Mitbestimmung bez. §87 hingewiesen - der Grund für sein Mail war nach eigener Angabe, dass er selbst diese Lage erst zum Wochenende in der Brisanz wahrgenommen und sofort mit dem Mail gehandelt hat (Rückfrage aufgrund des langen Karnevalswochenendes - wir sitzen im Rheinland - war erschwert):
"Ich sah mich leider zu dieser Maßnahme (E-Mail) gezwungen, da wir uns jetzt den maximalen Handlungsspielraum erhalten müssen, um ... möglichst gering zu belasten. Es wäre unverantwortlich derzeit einfach die Zahlungen vorzunehmen (was knapp ginge)." Die genaue Schieflage ist allerdings auch noch nicht erkennbar, sie bedarf nach seinen Angaben noch einer genaueren Analyse.
P.S.: wir sind ein Kleinbetrieb < 20 Arbeitnehmer, der BR besteht also konkret aus einer Person = mir.
Erstellt am 24.02.2009 um 17:46 Uhr von w-j-l
Habt ihr keinen TV, der für euch gilt, und in dem das geregelt ist? Dann entfällt nämlich die Mitbestimmung nach 87
Erstellt am 24.02.2009 um 17:51 Uhr von schlabs
Es gibt bei uns keinen Tarifvertrag.
Erstellt am 25.02.2009 um 10:08 Uhr von mic34
Hallo schlabs
Der BR (also Du) solltest dich mit eurem Chef an einen Tisch setzen und mit Ihm gemeinsam nach einer Lösung suchen die allen hilft.
Denn auch Deine kollegen müssen ja shcliesslich ihre rechnungen pünktlich bezahlen.
Folgende Punkte würde ich dort mal ansprechen bzw. abklopfen.
1. kommt evtl. Kurzarbeit in Frage?
2. Gibt es Möglichkeiten kurzfristig Geld zu leihen (evtl. kann man auch ein Pfandhaus in Betracht ziehen, ist in kleinbetrieben durchaus üblich).
3. Wie sieht die Prognose für die kommenden Quartale. bzw. 2010 aus.
4. wie ist die Auftragsentwicklung
5. wie hoch sind fixe und variable Kosten.
usw...er soll halt mit offenen Karten spielen.
erst wenn Du einen möglichst genauen Überblick über die Gesamtsituation hast kannst du für Deine Kollegen die richtigen Entscheidungen mittragen. Das hift letztlich den Kollegen genauso wie Deinem Chef.
Gruß
Mic34