Pflichtverstoß des AG/ Sonntagsarbeit
Hallo geschätzte Kollegen,
der Betriebsrat erfährt so nebenbei vom AG das er wegen eines Großauftrages beim zuständigen Amt den Antrag auf Sonntagsarbeit und überschreiten der 10 Std Regelung stellen will b.z.w gerade dabei ist In einer BV ist außerdem nur eine höchstgrenze von 10 Std im Monat freigegeben . Hat er damit gegen die Informations und Beteiligungsrechte des BR verstoßen ? vielen Dank Fussel
Community-Antworten (10)
23.02.2009 um 21:49 Uhr
@Fussel ich weiß nciht, ob ich das richtig verstanden habe. Welche 10 Std Regel meinst du? Grundsätzlich muß sich auch eine BV an Gesetze halten! Die Sonntagsarbeit, nunja. Das euer AG erst mal beim Amt nachfragt halte ich persönlich noch nicht für kritisch, da euer MBR noch nciht tangiert ist. Ihr könnt noch immer ablehnen. Was genau meinst du mit der 10 Std Regel? Meinst du damit, dass keiner mehr als 10 Stunden am Tag arbeiten darf? Oder dass kein AN im Monat bei durchschnittlich 21,5 Tagen pro Monat nciht mehr als 10 Überstunden ableisten darf? Bitte hierzu genauere Infos, sonst geht das hier bestimmt in die Hose.
Gruß DJ
23.02.2009 um 21:54 Uhr
Hallo DJ ich meine die 10 Std am Tag und in der BV sind dem AG 10 Std im Monat ohne Beantragung freigegeben.
Gruß Fussel
23.02.2009 um 22:12 Uhr
@Fussel Wernn ich es nciht besser wüßte, könnte ich mir vorstellen wer du bist.
Na letztendlich ist es egal. ich antworte jetzt hier so wie ich meine es zu müssen oder wie mein Rechtsverständis diesbezüglich ist! Also: ich persönlich lege das ArbZG so aus, dass die Regelarbeitszeit von 8 Std Täglich nciht überschritten werden soll. Eine Ausnahme sind Überstunden! Von der Ausnahme gibt es noch eine weitere Ausnahme in besonders begründeten Fällen! Brand Überschwemmung usw. Viele Kollegen rechnen 6 Werktage mal 10 Stunden also siond 60 Std erlaubt - wohlgemerkt in der Woche! Das sehe ich anders. Ich lege das Gesetz aus, als dass die wöchentliche Maximalzeit nach 48 Stunden erreicht ist. Nicht nur die IGM auch der externe Berater unserer GL sieht das so. Klar gibt es Ausnahmen. So wie du sie angebracht hast, ist es eine solche. Hohes Arbeitsaufkommen. Dazu kann der BR grünes Licht geben, aber meiner Meinung nach nur auf freiwilliger Basis der AN! Und genau davon reden wir. Die Ausnahme der Ausnahme ist nur zulässig wenn Gefahr in Verzug. Das weißt du aber sicherlich.
Also eine BV, die es zuläßt 10 Überstunden ohne Beantragung beim BR zu nehmen halte ich reine weg für schlecht! Eine pauschale Zustimmung des BR ist immer schlecht. Der BR sollte darüber waachen welche Stunden anfallen füpr wen und überhaupt. Außerdem halte ich eine Freiwilligkeit für maßgeblich, welches bei einer solchen Regelung auf der Streckle bleiben würde! Dieses Gebahren sollte also überdacht werden - meiner Meinung nach!
Nochmals, gerade was Überstunden angeht, ist es unsere stärkste "Waffe" (oh kriegsrat, komm wieder, ich vermisse dih - lach) die wir haben! Warum nutzt ihr sie nicht, sondern stumpft sie ab? Warum um himmelswillen eine solche BV?
Gruß DJ
23.02.2009 um 22:29 Uhr
@ DJ die Überstunden sind auf freiwilliger basis ( Direktionsrecht des AG beim BR und AN abgegeben)
Gruß Fussel
23.02.2009 um 22:35 Uhr
DJ Ich lege das Gesetz aus, als dass die wöchentliche Maximalzeit nach 48 Stunden erreicht ist. Nicht nur die IGM auch der externe Berater unserer GL sieht das so. Eure Meinung in allen Ehren, aber das Gesetz sagt eindeutig: Die AZ darf dann auf 10 Std. erhöht werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Dazu braucht der AG nicht einmal eine spezielle Genehmigung des Amtes. Nicht das Du mich mißverstehst, ich bestreitet hier nicht das MBR bzgl. Mehrarbeit/Überstunden oder Verkürzung/Verlängerung der AZ oder sonstiger in diesem Falle anwendbaren MBR. Aber grundsätzlich ist folgendes ohne Zustimmung des Amtes möglich: 24 Wochen x 8 Std tgl. = 1152 Std höchst mögliche AZ ohne Inanspruchnahme § 7 ArbZG 12 Wochen x 10 Std tgl = 720 Std 12 Wochen x 6 Std tgl = 432 Std macht zusammen ebenfalls 1152 Std Aber für Euch ja nur gut, wenn selbst der externe Berater des AG das so sieht. Spart Euch als BR viel Arbeit! ;-))
23.02.2009 um 22:44 Uhr
@Fussel, arbeitet ihr auch Samstags?
23.02.2009 um 22:46 Uhr
@Fussel Du solltest aber wissen, dass selbst freiwillige Mehrarbeit mitbestimmungspflichtig ist durch den BR! Ok, wie letztens hier geschrieben wurde ist es richtig dass im individualrecht ein solches nicht besteht. Das bezieht sich aber meines Erachtens auf die individuellen Absprachen zwischen AG und AN - frei nach dem Motto: " Du kannst dir deine Arbeit frei einteilen". Dieses ist dann nach dem Günstigkeitsprinzip für den AN besser also höher zu bewerten. Einer solche Gleitzeit / Vertrauensarbeitszeit oder wie auch immer betitelt, kann der BR nichts entgegenwirken, es sei denn die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden wird überboten! In diesem Fall greift aber nciht das Direktionsrecht (dieses ist IMHO nicht gegeben bei Dingen die das MBR des Gremiuns belangen) des AG! Wie auch? Ein Direktionsrecht kann nur ausgelebt werden wenn der BR keine Moglichkeit der MB hat! Ansonsten handelt es sich wie ich es immer nenne um ein eingeschrängtes oder beschränktes Direktionsrecht. Beschränkt durch den BR der eine Mitbestimmung hat!
Diese Mitbestimmung des Gremiums wieder auf den AG in Form seines Direktionsrechtes abzugeben, halte ich persönlich für grob fahrlässig! Ganz ehrlich, wenn du endlich 18 bist, sagst du dem Staat "nee, ich möchte noch kein Auto fahren, bitte und alle anderen sollen auch nciht weil ich Angst habe..."? Nee, wisse nciht!
Ganz ehrlich, ein Gremium welches auf seine Mitbestimmung verzichtet.... worauf verzichtet es noch? wo hört es auf? Gerade der Fall Mehrarbeit welches unserers gößtest Zugpferd ist, welches unseres gößtes Druckmittel ist... wer bitte schön, möchte auf seine größte Waffe verzichten? Oh, bin doch militanter als ich dachte.... na, kriegsrat läßt grüßen - dennoch bin ich nicht er ;-) Ich denke noch immer Kölner ist es - ich mag Verschwörungstheorien! Nein dummfug, er ist es nciht, na mein "kriegsrat fehlt mir echt. Muß ich wirklich hier einen Thread eröffnen, dass er wieder kommt? dann mache ich das (wenn er nciht gelöscht wird) ;-)
DJ
23.02.2009 um 22:49 Uhr
@nicoline Jepp, hast Recht, dennoch ist doch der Ausgleichzeitraum nicht gegeben in der realen Welt. Und genau daru geht es. Da geht es nämlich nciht um ausbezahlen der Überstunden sondern um eine Ausgleich der Mehrarbeit ;-)
24.02.2009 um 16:19 Uhr
@Fussel Der AG wird die Genehmigung für mehr als 10 Stunden täglich eh nicht bekommen. Oder liegt ein Notfall vor??? Ein besonders hohes Auftragsvolumen und zu wenig Angestellte sind jedenfalls kein Grund dafür.:-)
24.02.2009 um 20:20 Uhr
@ ridgeback
Der größte teil der Kollegen die es betrifft arbeitet Di-Sa
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