Beschluss wird nicht umgesetzt - Pflichtverstoß?
Hallo Forum, ich habe zu dem Thema lange recherchiert aber leider nichts gefunden.
Wir haben vor vielen Wochen im Gremium den Beschluss gefasst, dass der Betriebsausschuss Einsicht in die Lohn- und Gehaltslisten nimmt. Hintergrund war der vermutlich nicht unberechtigte Verdacht, dass bei Neueinstellungen Lohndumping betrieben wird und wir uns immer weiter von den für unsere Branche geltenden Tarifen entfernen.
Der Beschluss zur Einsichtnahme wurde vom BRV aber nie an die GL übermittelt und umgesetzt. Begeht der BRV dadurch einen Pflichtverstoß oder gar einen groben Pflichtverstoß?
Community-Antworten (17)
02.05.2019 um 11:49 Uhr
Meiner Meinung nach ist das ein Pflichtverstoß. Die Aufgabe des BRV ist es ja den BR im Rahmen der vom BR gefassten Beschlüsse zu vertreten (§ 26 Abs. 2 BetrVG) und das tut der BRV ja scheinbar nicht. Aber ich würde erstmal mit ihm reden und nach einer Begründung fragen. Ich weiß ja nicht wie Euer BRV und Euer AG so drauf sind, aber vielleicht ist das so eine Situation wo der BRV genau weiß, dass der AG völlig ausrasten wird wenn er ihm den Beschluss mitteilt und hat deshalb große Hemmungen das zu tun. Möglicherweise braucht der BRV einfach etwas Unterstützung, damit er sich der Situation nicht alleine stellen muss.
Vielleicht ist er aber auch einfach nachlässig oder versucht das auszusitzen, weil er persönlich anderer Meinung ist. Dann sollte sich das Gremium evtl. überlegen einen neuen BRV zu wählen. Die §23-Keule würde ich aber erstmal stecken lassen.
02.05.2019 um 12:25 Uhr
Zitat §§Reiter: "Die §23-Keule würde ich aber erstmal stecken lassen"
Leider wäre §23 in einem solchen Fall die einzige Möglichkeit und das auch nur dann, wenn die Gewerkschaft den Antrag stellen würde. Theoretisch gäbe es bei uns auch genügend Pflichtverstöße, die dazu herangezogen werden könnten, um das ganze Gremium aufzulösen.
Im konkreten Fall wurde dem Arbeitgeber der gefasste Beschluss, auf welchem Weg auch immer, zugetragen, und dieser versucht eben mit allen Mitteln die Einsichtnahme zu verhindern. Da wird das Gremium dann halt eingeschüchtert, mit irgendwelchen nebulösen Informationen versorgt und schon ziehen wieder alle den Schwanz ein. Das Gremium würde in diesem Fall den Beschluss garantiert auch wieder durch Neubeschluss revidieren. Über dieses Thema redet dann plötzlich keiner mehr und es ist Alles so, als wenn nie etwas geschehen wäre. Das Einknicken vor dem Arbeitgeber hat bei uns eine lange Tradition. Eine Schande, wenn sich Arbeitnehmervertreter so verhalten!
02.05.2019 um 12:41 Uhr
Na zumindest ein BRM mit der richtigen Einstellung und Motivation scheint es ja bei Euch zu geben ;) Bleib am Ball! Das wird von Dir viel Geduld, Zeit, Überzeugungsarbeit und auch ein paar Kompromisse fordern, aber Du kannst etwas ändern! Bei mit hat es 8 Jahre als BRM und ein Jahr als BRV gedauert, aber so langsam kann man hier von pflichtgemäßer und strukturierter BR-Arbeit sprechen.
02.05.2019 um 12:50 Uhr
Bei uns hat der Arbeitgeber, als wir ihm den Beschluss der Einsichtnahme mitgeteilt hatten, erst einmal erklärt, dass er das "scheiße" findet, und dass man doch miteinander sprechen könnte, wenn es im konkreten Einzelfall Beschwerden gebe. Dann hat er eine Rundmail an alle Mitarbeiter geschickt, mit der Bitte, die Erlaubnis zur Einsichtnahme zu erteilen. Uns erreichten dann einige böse E-Mails von Kolleginnen und Kollegen, was das denn wohl solle und wir sollten das gefälligst bleiben lassen, das würde uns nichts angehen etc. pp. Scheinbar haben einige Leute panische Angst davor, zu hoch eingestuft zu sein und dass wir dann eine niedrigere Eingruppierung veranlassen würden.
Ich habe dann allen Zweiflern persönlich erklärt, was wir machen, warum wir das machen und wie wir legitimiert sind, auch sehr höflich und freundlich erklärt, dass wir die Erlaubnis der Kollegen nicht benötigen. Das hat den Widerstand dann zum größten Teil aufgelöst. Unser Verhältnis zur GF hat das nicht verbessert.
Wir sind ein komplett neuer BR (allerdings seit 2017) und haben uns zu Beginn ein paarmal ins Bockshorn jagen lassen. Inzwischen haben wir auch schon mal das böse Wort "Einigungsstelle" fallen gelassen.
Gruß Enigmathika
02.05.2019 um 13:04 Uhr
@$$Reiter: Danke für die Aufmunterung, aber ich glaube nicht daran, dass sich bei uns etwas ändern wird. Ich habe schon so viel Energie und Herzblut investiert und damit nicht den geringsten Erfolg erzielt. Auch unser Gewerkschaftssekretär sieht das so - der BR hat auch gegenüber der Gewerkschaft eine absolut ablehnende Haltung eingenommen. Der GEW-Sekretär hat schon angedeutet, dass er sich künftig nicht weiter um uns bemühen wird - und dafür habe ich vollstes Verständnis.
02.05.2019 um 13:10 Uhr
@Enigmathika Glückwunsch - Ihr habt wenigsten Courage bewiesen - bei uns undenkbar!
Bei uns gilt immer noch (Zitat von mir): "Manche Betriebsräte scheißen sich in die Hose, obwohl sie gar keinen Arsch drin haben!"
02.05.2019 um 16:19 Uhr
Zittat von Enigmathika: "Dann hat er eine Rundmail an alle Mitarbeiter geschickt, mit der Bitte, die Erlaubnis zur Einsichtnahme zu erteilen."
Das ist versoß gegen § 119 BetrVG mMn.
02.05.2019 um 16:52 Uhr
"dass bei Neueinstellungen Lohndumping betrieben wird und wir uns immer weiter von den für unsere Branche geltenden Tarifen entfernen."
Bei Neueinstellungen teilt man Euch doch das Gehalt mit, oder? Und sollte der AG hier "schummeln" und den Leuten weniger zahlen, als er Euch mitteilt, so könnt Ihr die Leute ja selbst nochmal fragen. Denn die Lohnlisten könnte er ganz genauso manipulieren ...
02.05.2019 um 17:26 Uhr
Zitat celestro: "Bei Neueinstellungen teilt man Euch doch das Gehalt mit, oder?"
Uns wird lediglich mitgeteilt, dass jemand eingestellt wurde. Wir erhalten die Information immer erst dann, wenn der "Drops bereits gelutscht ist". Meist erhalten wir dazu noch ein paar rudimentäre Informationen, wie z.B. den Namen und das Alter des neuen Mitarbeiters und natürlich die Stelle auf der er eingesetzt wird - aber um Himmels Willen doch keine Information über Lohn- oder auch Gehaltsdaten. Der BRV lässt uns die Information dann im Rahmen einer der selten stattfindenden BR-Sitzungen zukommen. Manchmal sind die neuen Mitarbeiter auch schon da und wir erfahren von der Neueinstellung, wenn die Mitarbeiter bei einem Rundgang vorgestellt werden. Ich weiß, das kann man eigentlich kaum glauben - ist aber so!
02.05.2019 um 17:31 Uhr
Es ist doch völlig egal ob das ein Pflichtverstoß ist, oder nicht. Wenn der BRV die Beschlüsse des Gremiums nicht umsetzt, dann wird er eben abgewählt. Wenn er nicht mehr Vorsitzender ist, dann hat sich das Ganze doch erledigt!
Ach! Da fehlen die Mehrheiten? Dann frage ich mich wie z.B. dieser Beschluss zustande kommen konnte, dass die LuG Listen einzusehen sind.
Bei einem 23er Verfahren würde der Richter vermutlich auch verwundert fragen, wieso dieser BRV noch BRV ist.
02.05.2019 um 17:43 Uhr
Zitat Pjöööng: "Ach! Da fehlen die Mehrheiten? Dann frage ich mich wie z.B. dieser Beschluss zustande kommen konnte, dass die LuG Listen einzusehen sind."
Das Problem ist doch, dass das Gremium nicht mehr hinter dem eigenen Beschluss steht, nachdem es durch den Arbeitgeber eingeschüchtert und eingelullt worden ist. Das Gremium verweigert sozusagen auf Befehl des Arbeitgebers die BR-Arbeit. Das hängt also nicht nur am BRV sondern am ganzen Gremium. Meine ursprüngliche Frage hat eigentlich darauf abgezielt, ob es tatsächlich ein grober Pflichtverstoß des BRV ist um ggf. den §23 ziehen zu können. Für mich stellt sich bei diesem Gremium halt einfach die Frage, ob es nicht an der Zeit ist, mal ein klares Signal zu setzen, auch wenn der Ausschluss des BRV vielleicht den Falschen treffen würde und weitere Folgen nicht absehbar sind.
02.05.2019 um 18:11 Uhr
@Cyber99 "Manchmal sind die neuen Mitarbeiter auch schon da und wir erfahren von der Neueinstellung, wenn die Mitarbeiter bei einem Rundgang vorgestellt werden."
Grundgütiger! Wann fasst Ihr denn da den Beschluss zur Zustimmung?
02.05.2019 um 18:18 Uhr
Zitat Enigmathika: "Grundgütiger! Wann fasst Ihr denn da den Beschluss zur Zustimmung?"
Nie, Nie, Nie !
02.05.2019 um 18:37 Uhr
So wie Du das beschreibst würde ich fast vermuten, dass §23 eher zur Auflösung des BR führen würde, als "nur" zum Ausschluss des BRV. Offensichtlich kommt hier ja nicht nur der BRV, sondern das ganze Gremium (bis auf wenige Ausnahmen) seiner Pflicht nicht nach. Aber wenn bei Euch nicht mal das kleine BR 1x1 (wie die korrekte Mitbestimmung bei Einstellungen) richtig funktioniert und das Gremium es sich sogar schon mit der Gewerkschaft verscherzt hat, ist ein kompletter Neustart vielleicht nicht die schlechteste Idee.
02.05.2019 um 18:51 Uhr
Zitat §§Reiter: Aber wenn bei Euch nicht mal das kleine BR 1x1 (wie die korrekte Mitbestimmung bei Einstellungen) richtig funktioniert und das Gremium es sich sogar schon mit der Gewerkschaft verscherzt hat, ist ein kompletter Neustart vielleicht nicht die schlechteste Idee.
Da würde ich Dir grundsätzlich zustimmen, aber die Auflösung des BR würde zu einer BR-losen Zeit und auch zum Verlust des nachwirkenden Kündigungsschutzes führen. Das könnte für mich persönlich sehr negative Konsequenzen haben. Das Dilemma ist einfach, dass Du als einziges BR-Mitglied, das vernünftige und gesetzeskonforme BR-Arbeit machen will, auf verlorenem Posten stehst.
02.05.2019 um 22:30 Uhr
1.) Wenn der BRV nicht korrekt handelt, sehe ich nicht unbedingt, wieso es "den falschen treffen" sollte.
2.) Allerdings: "Der Beschluss zur Einsichtnahme wurde vom BRV aber nie an die GL übermittelt und umgesetzt." Wenn das so ist, wie kann der AG das Gremium dann eingelullt haben?
02.05.2019 um 23:49 Uhr
Zitat celestro: "Der Beschluss zur Einsichtnahme wurde vom BRV aber nie an die GL übermittelt und umgesetzt." Wenn das so ist, wie kann der AG das Gremium dann eingelullt haben?
Unser Arbeitgeber ist immer gut informiert über alles was im BR läuft, da gibt es BR-Kollegen, die als informelle Mitarbeiter schon dafür sorgen. So kann der Arbeitgeber immer im Vorfeld schon reagieren und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Der ist immer eine Nasenlänge voraus. Autokratien funktionieren nun mal so. Warum sollte das was namhafte Staatsführer uns vormachen nicht auch in deutschen Unternehmen funktionieren?
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