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Zeiterfassung: Verlegung eines Terminals - Mitbestimmungspflichtig?

F
Fragenfragen20
Mrz 2020 bearbeitet

Guten Morgen zusammen,

unsere GF beabsichtigt, ein Terminal zur Zeiterfassung an einen anderen Ort zu verlegen. An diesem Terminal stempeln sich die Mitarbeiter vor ihrer Arbeit ein, und nach ihrer Arbeit aus. Das Terminal soll in unserem Fall vom Mitarbeitereingang direkt vor das Meisterbüro in die Produktion verlegt werden. Damit hätten die Mitarbeiter einen längeren Weg bis zu ihren Arbeitsplatz. Erfodert diese Verlegung eine Mitbestimmung des Betriebsrates?

Vielen Dank für eure Rückmeldung!

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Community-Antworten (1)

K
Kjarrigan

05.03.2020 um 08:20 Uhr

Imho ja nach § 87 Abs 1Nr 1 + 6 In einer BV zur Zeiterfassung würde ich aber auch von vorneherein die Standorte aufnehmen.

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