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Gesund zurückmelden im Urlaub

S
Shark191988
Mrz 2020 bearbeitet

Guten Tag, ich habe ein kleines Problem, ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Ich hatte 5 Tage Urlaub. In diesen 5 Tagen war ich Montag und Dienstag krank. Für die 2 Tage hatte ich eine AU vom Arzt. Ich wollte nach der AU meinen Urlaub weiter nutzen. Frage: Muss ich mich bei meinem Arbeitgeber gesund melden? Und darf so etwas in einer Betriebsanweisung stehen?

Meines erachten habe ich der Firma keinen Schaden zugefügt. Ich wäre ja eh nicht anwesend gewesen.

Leider finde ich nichts zu diesem Thema im Internet.

Vielen Dank

Gruß

2.25408

Community-Antworten (8)

C
celestro

04.03.2020 um 23:07 Uhr

Ich würde sagen ... kommt darauf an. Und zwar kommt es darauf an, wie genau Du dabei jetzt verfahren willst.

Beispiel: Montag - Freitag Urlaub ... Mo und Di krank = Krankmeldung zur Firma schicken, fertig.

So wie ich Dich verstehe, willst Du jetzt die beiden Tage Krankheit an den Urlaub dranhängen, richtig? Das müßtest Du mit dem AG absprechen. Eine "Gesundmeldungspflicht" kann ich mir bei der Schilderung im Moment nicht vorstellen.

B
BRHamburg

04.03.2020 um 23:26 Uhr

Es gibt die Pflicht sich beim AG zu melden und die ungefähre Ausfallzeit mit zuteilen. Im Urlaub kommt noch der Aufenthaltsort dazu. Wenn du im Ausland warst müsstest du deinem AG auch informieren wenn du wieder in Deutschland bist. Eine Verpflichtung sich im Urlaub wieder Arbeitsfähig zu melden ist mir nicht bekannt. Aber es spricht auch nichts dagegen.

C
celestro

04.03.2020 um 23:29 Uhr

"Es gibt die Pflicht sich beim AG zu melden und die ungefähre Ausfallzeit mit zuteilen."

Richtig!

"Im Urlaub kommt noch der Aufenthaltsort dazu."

Wie kommst Du denn bitte auf diese Idee?

"Wenn du im Ausland warst müsstest du deinem AG auch informieren wenn du wieder in Deutschland bist."

Erneut ... wie kommst Du denn bitte auf diese Idee?

C
Catweazle

05.03.2020 um 02:03 Uhr

Der Aufenthaltsort reicht noch nicht einmal. Es muss die Adresse sein. § 5 EntgFG (2)

B
BRHamburg

05.03.2020 um 09:14 Uhr

@ Celestro Weil es im Gesetz steht

§ 5 EntgFG (2) Hält sich der Arbeitnehmer bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit im Ausland auf, so ist er verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit, deren voraussichtliche Dauer und die Adresse am Aufenthaltsort in der schnellstmöglichen Art der Übermittlung mitzuteilen. Die durch die Mitteilung entstehenden Kosten hat der Arbeitgeber zu tragen. Darüber hinaus ist der Arbeitnehmer, wenn er Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, verpflichtet, auch dieser die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als angezeigt, so ist der Arbeitnehmer verpflichtet, der gesetzlichen Krankenkasse die voraussichtliche Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit mitzuteilen. Die gesetzlichen Krankenkassen können festlegen, daß der Arbeitnehmer Anzeige- und Mitteilungspflichten nach den Sätzen 3 und 4 auch gegenüber einem ausländischen Sozialversicherungsträger erfüllen kann. Absatz 1 Satz 5 gilt nicht. Kehrt ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer in das Inland zurück, so ist er verpflichtet, dem Arbeitgeber und der Krankenkasse seine Rückkehr unverzüglich anzuzeigen.

T
Tulpe

05.03.2020 um 09:33 Uhr

Dein Urlaub wird Gutgeschrieben, normal musst du wieder zur Arbeit. Außer dein Arbeitgeber sagt dir du darfst den Urlaub anhängen.

T
takkus

05.03.2020 um 10:36 Uhr

"Ich wollte nach der AU meinen Urlaub weiter nutzen."- du kannst Mittwoch bis Freitag Deinen genehmigten Urlaub einfach weiter genießen. "Muss ich mich bei meinem Arbeitgeber gesund melden" - nein. AU- Bescheinigung an den ArbGeb weiterreichen. Die 2 Urlaubstage werden Dir gutgeschrieben. "Muss ich mich bei meinem Arbeitgeber gesund melden" - Nö. Auf der AUB stehen alles nötigen Angaben. "Und darf so etwas in einer Betriebsanweisung stehen?" - in einer Anweisung kann sowas schon stehen, allerdings sollte dann der BR tätig werden. § 87 Abs. 1 Ziffer 1 BetrVG. "Meines erachten habe ich der Firma keinen Schaden zugefügt. Ich wäre ja eh nicht anwesend gewesen." - richtig. Warst Du im Urlaub im Ausland und bist krank geworden? Wenn nicht, brauchst Du auch keinen Aufenthaltsort angeben.

C
celestro

05.03.2020 um 10:57 Uhr

@BRHamburg

Danke Dir! Da bin ich ja froh, das ich noch nie im Ausland krank geworden bin, denn davon hatte ich mal so gar keine Ahnung.

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