Hallo, muß ich mich schon vorab aus dem Urlaub zurückmelden?
Hallo, muß ich mich aus dem Urlaub zurückmelden? Mein AG verlangt das ich mich aus dem Urlaub wieder zurückmelde. Wenn Montag mein erster Arbeitstag wäre soll ich bis Freitag Mittag anrufen das ich Montag wieder an der Arbeit erscheine. Ich weiß nicht wo da der Sinn ist, denn er weiß ja wie lang mein Urlaub geht. Anders wäre es natürlich wenn ich im Urlaub Krank wäre, da muß ich mich natürlich melden aber ansonsten doch nicht. Darf er das nun und wenn ja wo steht das geschrieben.
Danke schon mal. Christian
Community-Antworten (7)
14.11.2006 um 15:18 Uhr
Das steht nirgendwo geschrieben, das er das darf oder nicht. Es entspringt halt seiner Reglementierungswut.
Ist es denn bei euch üblig, das MA nach dem Urlaub nicht erschienen?
14.11.2006 um 15:39 Uhr
Du hast mit Deinem Arbeitgeber einen Vertrag abgeschlossen, der Dich zu einer bestimmten Arbeitsleistung verpflichtet. Innerhalb Deiner Arbeitszeit bist Du dem Direktionsrecht des Arbeitgebers unterworfen und musst seinen Anweisungen Folge leisten. Du bist jedoch nicht sein Leibeigener, so gerne das vielleicht mancher Arbeitgeber hätte. Deine Freizeit und dazu gehört auch der Urlaub, gehört Dir und wird vom Arbeitsvertrag nicht erfasst. Dies bedeutet, daß Dein Arbeitgeber Dir gegenüber in Deiner Freizeit/Urlaub nicht weisungsbefugt ist.
14.11.2006 um 16:55 Uhr
christian,
da es für dich als AN´s nicht "schädlich" ist, und du dadurch keine nachteile bekommst... würde ich sagen ja! du hast dich aus dem Urlaub zurück zu melden, genau wie aus dem Krank oder Sonderurlaub.
Ist eine nettigkeit an die Firma, die nur möchte das Sie sicher ist das Du auch wieder kommst ! Für d. Fall,das du dich nicht melden kannst.
15.11.2006 um 03:42 Uhr
Bis jetzt ist noch jeder aus dem Urlaub gekommen, der AG sagt das es zu den AN Pflichten gehört sich aus dem Urlaub zurückzumelden und das es dafür auch einen Gerichtsbeschluß-Urteil gebe. Nur zeigen konnte es mir bis jetzt auch niemand...
15.11.2006 um 06:54 Uhr
christian,
wundern würde mich ein urteil zu dem thema, nicht. mit ein bissen glück zeigt er dir das urteil bestimmt, so ca 5 min vor deiner rente....
was möchtst du nun noch ?
15.05.2021 um 15:39 Uhr
Waschbär Christian... Sie ticken doch nicht ganz sauber! Als AN hast du Rechte und der AG hat nicht über deine Freizeit, so auch den Urlaub zu richten! Was wie eine Pfeife sind sie denn, wohl selbst si ein AG mit Sklavenhalter Allüren!!?? Wer hat Ihnen den Schrott ihrer Aussage 7ns Hirn gestreut??
17.05.2021 um 02:33 Uhr
naja ... wer weiß ob der Waschbär nach 14,5 Jahren überhaupt noch lebt. ;-)))
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