Erstellt am 23.02.2009 um 09:52 Uhr von Postbote
hey Bud, na ich denke kein Arbeitgeber macht dieses, ohne mit dem BR oder GBR gesprochen zuhaben, die IgbCE ist da besonders aufmerksam, in Sachen Tarifen und ihre Klauseln. Frage mal deinen BR in euerem Haus, und wie ich weiß finden ja überall Abänderungen in Sachen Tarifverträge statt ( Überleitungen, Ausgliederung und und und ) ich denke das die Besitzstandzulage verrechnet wurde und sie einen neuen Namen hat...schau nochmal auf deinen Lohnstreifen...da wirst du es ja sehen..vielleicht. Denn in der Cheimie streicht keiner was ohne vorher was zusagen darüber....auch kein Arbeitgeber...so und nu Alaaf und Helau...für heute..;o))
sind wohl alle am Feiern...nur ich bin hier...hehehhe
Erstellt am 23.02.2009 um 10:05 Uhr von pirat
@BUD,
Besitzstandszulage aus einem TV ist eine gegenseitige Willenserklärung der Tarifparteien ( AG/GEW) . Sie kann nicht einseitig gekündigt werden.
Es sei denn...
es kommt immer auf die genauen Formulierungen an, wenn die Zulage befristet ist, dann muss sie nach Fristablauf nicht noch zusätzlich gekündigt werden.
Erstellt am 23.02.2009 um 10:49 Uhr von peanuts
"Kann der AG,wortlos und ohne eine Benachrichigung eine Besitzstandzulage streichen ? "
Von welcher "Besitzstandzulage" ist überhaupt die Rede, die im TV IG BCE geregelt sein soll?