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Besitzstandszulage - Kann der AG die einfach streichen?

B
BUD
Jan 2018 bearbeitet

Kann der AG,wortlos und ohne eine Benachrichigung
eine Besitzstandzulage streichen ? Sie wurde in den Letzten Zehn Jahren gezahlt . Tarifvertrag IGBCE

6.31603

Community-Antworten (3)

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Postbote

23.02.2009 um 10:52 Uhr

hey Bud, na ich denke kein Arbeitgeber macht dieses, ohne mit dem BR oder GBR gesprochen zuhaben, die IgbCE ist da besonders aufmerksam, in Sachen Tarifen und ihre Klauseln. Frage mal deinen BR in euerem Haus, und wie ich weiß finden ja überall Abänderungen in Sachen Tarifverträge statt ( Überleitungen, Ausgliederung und und und ) ich denke das die Besitzstandzulage verrechnet wurde und sie einen neuen Namen hat...schau nochmal auf deinen Lohnstreifen...da wirst du es ja sehen..vielleicht. Denn in der Cheimie streicht keiner was ohne vorher was zusagen darüber....auch kein Arbeitgeber...so und nu Alaaf und Helau...für heute..;o))

sind wohl alle am Feiern...nur ich bin hier...hehehhe

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pirat

23.02.2009 um 11:05 Uhr

@BUD, Besitzstandszulage aus einem TV ist eine gegenseitige Willenserklärung der Tarifparteien ( AG/GEW) . Sie kann nicht einseitig gekündigt werden. Es sei denn... es kommt immer auf die genauen Formulierungen an, wenn die Zulage befristet ist, dann muss sie nach Fristablauf nicht noch zusätzlich gekündigt werden.

P
Peanuts

23.02.2009 um 11:49 Uhr

"Kann der AG,wortlos und ohne eine Benachrichigung eine Besitzstandzulage streichen ? "

Von welcher "Besitzstandzulage" ist überhaupt die Rede, die im TV IG BCE geregelt sein soll?

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