Streichen eines Kandidaten auf dem Wahlvorschlag
Wir stellen gerade eine Liste für die BR-Wahl zusammen. Auf der Liste steht ein Kollege, der Krank ist. Es könnte sein, dass er Stunk macht und mit seinem Listenplatz bzw. mit der Reihenfolge der Aufstellung nicht einverstanden ist. (Sein Motto: Einfach aus Prinzip!)
Was ist wenn er sagt, nein, das mache ich nicht mit. Ich mache meine eigene Liste auf!
Kann ich ihn einfach auf der Liste streichen oder muss ich die Liste neu schreiben und alle Kandidaten müssen nochmals unterschreiben lassen?
Ist der Wahlvorschlag durch das Streichen des Namens ohne Unterschrift noch gültig?
Wenn der Wahlvorstand die Liste durchwinkt, kann die Wahl angefochten werden?
Stützungsunterschriften sind noch nicht gesammelt!!! Die kommen erst nach dem der letzte Kandidat auf der Liste unterschrieben hat.
Community-Antworten (3)
29.01.2014 um 08:57 Uhr
hat der kollege kein telefon? hört sich nicht ganz fair an was da abläuft. wenn du ihn so doof findest wie du dich ihm gegenüber verhälst, warum nimmst du ihn überhaupt auf die liste?
29.01.2014 um 09:10 Uhr
Er geht nicht ans Telefon. Wir haben das Prozedere vor Wochen angesprochen. Es geht bei der Erstellung des Wahlvorschlages wie in anderen Firmen auch nach folgenden System bei uns:
- Platz BRV
- Platz stlv. BRV
- Platz usw. nach Anzahl der Stimmen bei der letzten Wahl (incl. EBRMs) danach ist die Liste für alle anderen offen. Da wird nach dem Windhundprinzip verfahren.
Ich habe nicht geschrieben, dass ich ihn doof finde. Es geht nur darum, dass er auch sehr sprunghaft ist. Er war bei der Entscheidung dabei. Er hat als einziger das oben genannte Verfahren abgelehnt. Wollte sich aber auch auf die Liste setzen. Jetzt haben wir die Befürchtung, dass er uns zappeln lässt und die Liste platzen lassen will.
29.01.2014 um 09:18 Uhr
Wenn noch keine Stützunterschriften drauf sind, kannst Du auch Änderungen vornehmen. Ansonsten zurück auf LOS. ;)) Du kannst ihn auch drauf lassen, schlimmstenfalls macht er eine neue Liste auf und muss sich dann entscheiden, auf welcher er draufbleibt. DAS regelt dann der Wahlvorstand.
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