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Überstundenabbau im gemeldeten Krank?

B
Bayer
Jan 2018 bearbeitet

hallo Ihr, eine Kollegin wird im März operiert. Jetzt müsste sie 80 Std. planmäßig arbeiten, aber die Leitung hat den Dienstplan geändert und ihr im Dienstplan nur noch 46 Std. eingetragen. Sie baut also Mehrarbeit ab. Ist das rechtens?? Wir als BR wissen nur nach EFGesetz, dass dem AN keine Nachteile durch krank entstehen dürfen.

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Community-Antworten (8)

L
Lotte

22.02.2009 um 19:01 Uhr

Bayer, wenn schon bekannt ist, dass die Kollegin aufgrund der Operation krank sein wird, dann gilt für diese Zeit das EntgFG. Hier sind dann insbesondere die § 3 und § 4 interessant. Auch der Dienstplan unterliegt dem Prinzip der Billigkeit gemäß BGB § 315 verbunden mit GewO § 106. Da Ihr als BR in der MB über § 87 (1) Nr.2 seid, würde ich solch einen DP als BR nicht genehmigen.

N
nicoline

22.02.2009 um 19:12 Uhr

@Bayer ergänzend zu Lotte: Quelle:http://www.schichtplanfibel.de/

Konfliktfeld: Krank werden. Grundsätzlich gilt für die regelmäßige Arbeitszeit: „Krank ist wie gearbeitet.” Da kann also keine einzige Minusstunde entstehen. Ein sauber geführter Schichtplan dokumentiert zweifelsfrei, „wie gearbeitet” worden wäre.

Krank im Zeitkonto Ist die Arbeitszeit längere Zeit ungleichmäßig verteilt worden und hätte ein AN Zusatzschichten oder längere Schichten leisten müssen, wenn er nicht krank geworden wäre, dann müssen ihm diese Zeiten im Krankheitsfall auf dem Zeitkonto gutgeschrieben werden. Eine betriebliche Regelung, wonach Zeitschulden nur durch tatsächliche Arbeitsleistung ausgeglichen werden können, verstößt gegen das Lohnausfallprinzip des § 4 Abs.1 EntgFG. (BAG vom 13.02.2002 5 AZR 470/00)

Unbillige Änderungen am Dienstplan sind nach §315 BGB unverbindlich. Zwar hat der Arbeitgeber den Zeitpunkt der vertraglich vereinbarten. Arbeit gemäß §106 GewO zu bestimmen. Doch mit der rechtzeitigen Herausgabe eines Dienstplanes hat er dieses Recht verbraucht.

Ohne Mitbestimmung sind Änderungen des Dienstplanes rechtsunwirksam. Denn die Festlegung von Arbeitszeit unterliegt der Kontrolle durch die Interessensvertretung. Der Betriebsrat, der Personalrat oder die Mitarbeitervertretung überprüft dabei zunächst, ob die Anordnung überhaupt zulässig wäre.

P
Peanuts

22.02.2009 um 19:33 Uhr

"Jetzt müsste sie 80 Std. planmäßig arbeiten, aber die Leitung hat den Dienstplan geändert und ihr im Dienstplan nur noch 46 Std. eingetragen. Sie baut also Mehrarbeit ab."

Der Abbau von Überstunden ist und bleibt NICHT mitbestimmungspflichtig. Überstundenabbau kann aber nicht für den Zeitraum gewährt werden, in dem die Kollegin bekanntermaßen arbeitsunfähig sein wird.

Wenn 34 Überstunden VOR EINTRITT DER AU abgebaut werden sollen, ist dagegen nichts einzuwenden.

L
Lotte

22.02.2009 um 19:55 Uhr

peanuts, der Abbau der Stunden nicht, der Dienstplan aber sehr wohl. Und da ich die Frage so verstanden habe, dass die Ü-Stunden während der bekannten AU abgebaut werden sollen, würde ich als BRM dafür plädieren, solch einen DP nicht zu genehmigen.

N
nicoline

22.02.2009 um 19:59 Uhr

@peanuts die Überschrift lautete zwar "Überstundenabbau im gemeldeten Krank" aber trotzdem vielen Dank für diese zusätzliche Wissensbeigabe.

W
waschbör

22.02.2009 um 20:04 Uhr

@Bayer 80 Std Woche??? habt ihr den keine MBR bei Überstunden??? Aber nun ja sind die Abbaustunden geplant und kommt es zum -K- ist es wie gearbeitet!Aber der abbau darf nicht mit Vorsatz gemacht werden. Wusste die Leitung von dem OP?hätte sie den abbau nicht anschreiben dürfen.

B
Biggy

23.02.2009 um 00:13 Uhr

Hallo Bayer bei uns steht im Dienstplan bei Überstundenabbau an diesem tag ein XÜ was bedeutet an diesem Tag werden Überstunden abgebaut. Dieses XÜ ist mit einer Arbeitsstundenzahl hinterlegt. Wird eine Kollegin krank dann gilt dieses XÜ wie garbeitet und die Stunden die hinterlegt sind werden auch bezahlt. Im Dienstplan muss die Sollzeit stimmen, also die Zeit die vorgegeben ist zum Arbeiten. Die tatsächliche "ist Zeit" ist dann um diese Stunden die als XÜ ausgewiesen ist reduziert. Niemand darf durch Krankheit Nachteile haben also dürfen auch keine Stunden verlorgen gehen. Ich hoffe ich hab dir verständlich erklärt wie das laufen kann bei Überstundenabbau.

B
Bayer

23.02.2009 um 11:49 Uhr

Hallo zusammen, natürlich arbeitet die Kollegin 80 Stunden im Monat - entschuldigt bitte !!

Vielen Dank an Alle für die prompten Antworten. Unsere PDL versucht uns zu linken mit unserer angeblichen Unwissenheit.

Bayer

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