Erstellt am 21.02.2009 um 16:38 Uhr von nicoline
@Melina
Mustertext: weiß ich nicht, ob es so etwas überhaupt gibt. Aber vielleicht können wir ja trotzdem ein wenig weiter helfen
Gibt es einen bestimmten Grund, warum Du die AZ reduzieren möchtest?
Soll das auf Dauer oder nur für eine begrenzte Zeit sein?
*und habe grade bei der suche nach der Wahrheit so meine Probleme*
Was meinst Du denn damit?
Erstellt am 21.02.2009 um 16:40 Uhr von ridgeback
@Melina
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich Teilzeitarbeit gem. § 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes.
Ich möchte ab dem ....... eine Teilzeitbeschäftigung im Umfang von ...... Wochenstunden ausüben.
Die Verteilung der Arbeitszeit beantrage ich wie folgt: .............................................................
.................................................................................................................................................
Mit freundlichen Grüßen
Ort, Datum Unterschrift
Erstellt am 21.02.2009 um 16:40 Uhr von Lotte
Melina,
etwa so:
Sehr geehrter Herr A.Geber,
hiermit möchte ich sie bitten, meine derzeitige Stundenzahl von 38,5h/woche auf X Stunden/Woche zu reduzieren.
Die reduzierte Stundenzahl würde ich gerne in einer X - Tage Woche arbeiten. Die tägliche Stundenzahl würde somit x Stunden betragen.
Über einen positiven Bescheid Ihrerseits würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
A.Nehmer
Erstellt am 21.02.2009 um 16:42 Uhr von Lotte
ridgeback, nicoline
...;-)))
Erstellt am 21.02.2009 um 16:47 Uhr von nicoline
Erstellt am 21.02.2009 um 17:09 Uhr von Melina
an alle Helfer
Vielen Dank.Das sind sehr schöne Texte besonders der von Lotte sagt mir zu.Wegen dem Grund ich möchte aus Persönlichen Gründen die Stunden um die Hälfte senken nicht für immer sondern erst mal nur für 6 Monate.Ich merke das ich als Vollkraft nicht mehr kann.
Das mit der Wahrheit habe ich auf meine Lernmöglichkeiten bezogen.Es ist als neue sehr schwer zu unterscheiden was unter das Betriebsrat fällt und was nicht, ich dachte immer der BR ist für alle belange der Arbeiter da so wie ein Anwalt aber das stimmt ja gar nicht.So viel helfen wie ich dachte geht gar nicht.Auch ist das mit dem auslegen der § sehr schwer zu Verstehen.
Erstellt am 21.02.2009 um 17:26 Uhr von FC von Waschbär
@Melina
mach es wie der Waschbär raten würde.
Step 1 > Antrag Stellen analog dem Schreiben von Lotte.
Step 2 > BR mit ins Boot hohlen Schreiben analog ridgeback
Step 3 > analog nicoline , zum Anwalt gehen und dort die Fragestellung zur Forderung umwandeln.
1,2 oder 3, Handeln kannst nur du allein. Analog deiner Erfahrung mit deinem AG und den Betriebsüblichen weg.
Erstellt am 21.02.2009 um 18:05 Uhr von Waschbör
FC von WB
so stimmt das schon mal überhaupt nicht.!!!!!!
Waschbär würde mit Melina Perönlich zum Chefe gehen und dort alles im Hand umdrehen lösen.
Der würde bestimmt nicht so ein Tütelkrams von wegen viel Schreiben Step bx Step machen.Der geht grade wegs durch die Wand.
Erstellt am 21.02.2009 um 18:09 Uhr von Melina
Waschör und FC von WB
Was soll mir ein Waschbär bringen?Ist das ein Code für ein Seminar?
Erstellt am 21.02.2009 um 18:23 Uhr von nicoline
Waschbär Duo
was habt ihr denn für'n Auftrag?
@Melina
ich hab schon nicht ohne Grund danach gefragt, ob Du auf Dauer reduzieren möchtest. Beantragen kannst Du es natürlich, häufig gestatten die AN es auch, aber Du solltest wissen:
Befristete Arbeitszeitreduzierung!
(Urteil BAG vom 12.09.2006, 9 AZR 686/05)
Die Möglichkeit der Arbeitszeitreduzierung nach TzBfG beinhaltet kein Wahlrecht des Arbeitnehmers hinsichtlich der Dauer der möglichen Vertragsänderung. Wird ein Teilzeitantrag gestellt, muss der Beschäftigte mit dem Risiko leben, nur unter den Voraussetzungen des § 9 TzBfG zu einem späteren Zeitpunkt wieder auf einen Vollzeitarbeitsplatz zurückkehren zu können.
§ 9 Teilzeit und Befristungsgesetz: Verlängerung der Arbeitszeit
Der Arbeitgeber hat einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer entgegenstehen.
Und bis es dann einen solchen Arbeitsplatz gibt, kann, besonders in der heutigen Zeit, dauern. Also gut überlegen.
Nachtrag 18:38 Uhr
Möglich könnte sein, dass ein bei Euch angewendeter TV die befristete Reduzierung der AZ unter bestimmten Voraussetzungen zuläßt. Dieses ist z.B. im TvöD so, könnte aber auch in anderen TV irgendwie geregelt sein.
Erstellt am 21.02.2009 um 18:45 Uhr von FC von Waschbär
nicoline
Ich sorge dafür das solche Nicks wie Waschbör den guten ruf vom W.B nicht in den Dreck ziehen,auch wen er ein Räuber ist so hat er doch seinen Platz in unser Mitte.
Erstellt am 21.02.2009 um 19:10 Uhr von Waschbör
Nicoline
FC von Waschbär ist ein Fake Nick.Ich bin die einzige Orginale Abwesenheits Vertrettung von Waschbär.Ich habe ja auch die Info. warum W.B nicht im Forum ist und was er ausserdem macht.
Erstellt am 21.02.2009 um 19:23 Uhr von FC von Waschbär
Waschbör
SELBER FAKE!!!!!!
Erstellt am 21.02.2009 um 19:23 Uhr von nicoline
FC von Waschbär
*auch wen er ein Räuber ist*
ja genauuuuuuuu, der arme, kleine, schwache Räuber!
*die einzige Orginale Abwesenheits Vertrettung von Waschbär.*
ne, denn is ja gut
Erstellt am 21.02.2009 um 19:34 Uhr von Der Tierpfleger von Forum
Husten (nicoline)
Ich glaube wir haben ein Waschbär Problem oder gar eine Plage.
Erstellt am 21.02.2009 um 19:36 Uhr von FC von Waschbär
nicoline
Ich habe nie gesagt das er Arm oder Schwach ist.Er ist ein Räuber per fakto.
Erstellt am 21.02.2009 um 20:33 Uhr von Immie
@der Tierpfleger von Forum
Du kannst nicht so ganz echt sein...sonst würdest du diese possierlichen Tiere nicht als "Plage" bezeichnen.
Und das waschbör und der FC nur Mutationen sind ist doch allen klar.
Erstellt am 21.02.2009 um 20:53 Uhr von nicoline
FC Waschbär
*Ich habe nie gesagt das er Arm oder Schwach ist.*
Jo und weil das so ist, braucht er auch keinen Beschützer.
*Er ist ein Räuber per fakto.*
wenn schon, dann __de__ facto!
Waschbör, als einziger autorisierter Vetretter
Braucht das Forum eine Waschbärplage? Nein! Sag Waschbär, er soll aus der Versenkung auftauchen, damit die anderen abhauen!!!!!!
Erstellt am 21.02.2009 um 20:59 Uhr von Laffo
hallo melina,
wenn ich dich richtig verstehe, hast du ein arbeitsorganisatorisches Problem! Du schaffst es scheinbar nicht deine Hauptberufstätigkeit & dein BR-Ehrenamt unter einen Hut zu bringen?Sehe ich das richtig?...wenn dem so sei, so möchte ich dir gerne einen Link zu einem hier in diesem Forum reichlich zitiertem Schriftstück geben.
www2.igmetall.de/homepages/bremerhaven/file_uploads/informationsblattfrvorgesetztevonbetriebsratsmitgliedern.doc
Erstellt am 21.02.2009 um 21:03 Uhr von nicoline
Laffo
sehr aufmerksam, mein ich ehrlich! ;-)
Erstellt am 21.02.2009 um 21:17 Uhr von Laffo
@nicoline
...is ja heute auch ein toller Tach...
FC B.M. - egal wer,diesmal umso schöner für Hr.Daum...yeeeees!!!!
das mußte jetzt sein!
Erstellt am 21.02.2009 um 22:04 Uhr von nicoline
Laffo
*das mußte jetzt sein!*
Vollstes Verständnis! ;-))
Erstellt am 22.02.2009 um 00:09 Uhr von Prinzessin
@melina
mir ging es vor einigen Jahren auch mal so, ich konnte Haus, Garten, Mann, Kind, Schwiegermutter und 20 Stunden Job nicht unter einen Hut bringen. Nachdem ich beim Chef nachgefragt habe, ob ich die Stunden nicht um 5 kürzen könnte, kam auch prompt der Auflösungsvertrag. Na ja, damals war ich noch jung usw. ich habe unterschrieben (würde ich heute nicht mehr machen) und ging in Frieden. Ich habe keinen Kontakt mit meinem "alten" Chef, habe aber eine beachtliche Karierre hingelegt. Und arbeite seit 4 Jahren für 40 Stunden, nachdem ich eine Halbtags-Umschulung gemacht habe, die 2 Jahre gedauert hat.
Ich möchte nur damit sagen, dass es manchmal nicht der richtige Zeitpunkt ist und dass sich meistens alles zum guten wendet.
Erstellt am 22.02.2009 um 09:57 Uhr von Jack Sparrow
@Prinzessin
Und was ist aus Haus,Garten,Mann,u.s.w. geworden?
Erstellt am 22.02.2009 um 13:26 Uhr von Melina
Laffo
es geht nicht um das BR Mandat.Sondern NUR um die Zeit die ich nicht ehrenamtlich Arbeite.Macht was aus das ich unter die Schwerbehinderung falle?
p.s Waschbären können Schwimmen,somit ist das Versenken wohl nicht möglich.Steht so im Tierlexikon von Tanja Askani
Erstellt am 22.02.2009 um 13:34 Uhr von Lotte
Melina,
"Macht was aus das ich unter die Schwerbehinderung falle?"
Nein, überhaupt nicht, da hast Du eher noch einen Trumpf in der Hand und Dein AG muss Dir, wenn die Schwerbehinderung mit ein Grund ist, warum Du die Arbeit in dem bisherigen Umfang nicht mehr schaffst, entgegenkommen.
Schau Dir mal das SGB IX unter § 81 Abs. 4 an.
Viel Glück!
Erstellt am 22.02.2009 um 14:08 Uhr von Prinzessin
Jack
der Garten ist Verwildert,das Haus Verkauft der Mann hat eine Jüngere.Noch fragen?
Erstellt am 22.02.2009 um 14:24 Uhr von Melina
@Lotte
genau das war mein ansatz, das mir es mal hilft "beschädigt" zu sein :-(
aber wo genau in Abs 4 finde ich die Hilfe???
(4) Die schwerbehinderten Menschen haben gegenüber ihren Arbeitgebern Anspruch auf
1. Beschäftigung, bei der sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln können,
2. bevorzugte Berücksichtigung bei innerbetrieblichen Maßnahmen der beruflichen Bildung zur Förderung ihres beruflichen Fortkommens,
3. Erleichterungen im zumutbaren Umfang zur Teilnahme an außerbetrieblichen Maßnahmen der beruflichen Bildung,
4. behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten einschließlich der Betriebsanlagen, Maschinen und Geräte sowie der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsumfeldes, der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit, unter besonderer Berücksichtigung der Unfallgefahr
@Prinzessin
Dann such dir halt einen anderen der ggf auch Gärtner ist oder besser lege dir ein Haustier zu die sind Treu ....jedenfalls springen die nicht gleich nach einer Kopfschmerznacht alles an was auch nur ansatzweise Weiblich ist. :-((
Erstellt am 22.02.2009 um 14:30 Uhr von Lotte
Melina,
ich meinte Nr. 4, aber besser ist eigentlich noch Abs. 5 § 81 SGB IX
Erstellt am 22.02.2009 um 15:51 Uhr von Melina
@Lotte
so unter uns und ich hoffe du hälst mich nicht für totall unfähig.was steht da?
Erstellt am 22.02.2009 um 16:03 Uhr von nicoline
Melina
(5) Die Arbeitgeber fördern die Einrichtung von Teilzeitarbeitsplätzen. Sie werden dabei von den Integrationsämtern unterstützt. Schwerbehinderte Menschen haben einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung, wenn die kürzere Arbeitszeit wegen Art oder Schwere der Behinderung notwendig ist; Absatz 4 Satz 3 gilt entsprechend.
Erstellt am 22.02.2009 um 16:12 Uhr von Melina
@nicoline
Das finde ich etwas überzogen in meinem fall.oder besser ich möchte nicht so gerne so offnen meine behinderung einsetzen.um auf teilZ zu gehen,die behinderung selber führt ja nicht zum ausschlagen dafür.es stimmt schon ich habe mir mit der vollbeschäftigung unter erbringung der fachkraft etwas anders vor gestellt.
oh ich muss ja noch sagen früher war ich eine ungelernte kraft mit 4 std täglich.dann machte ich die weiterbildung und musste in diesem zuge auf voll gehen(wegen der weiterbildung bzw ausbildung) danach bekamm ich einfach die anfrage ob ich auf voll bleiben möchte der BR hätte in dieer richtung sich an den AG gewand,was ja auch sehr nett war,ich war noch nicht im BR! hatte aber dort einen freund der hier auch gerne im Forum mit mischt und müsste ich raten ich wüsste welche maske oder nick wie es heisst er sein muss.davon gibt es wohl auf der welt nur einen.aber darum geht es mir nicht,ich wollte mal selber zurecht kommem,bin aber wohl ok noch zu un-seminart :-)
würde es bei ablehnung oder besser bei der ersten ablehung etwas bringen wen ich mit einem BRM zum AG in Spe gehe und dort noch mal nachsteche?
Erstellt am 22.02.2009 um 16:43 Uhr von nicoline
@Melina
vielleicht macht es sogar mehr Sinn, wenn Du, bevor Du offiziell einen Antrag stellst, mit einem BRM zum AG gehst und erstmal nachfragst, wie denn die Chance auf befristete Reduzierung steht?
Erstellt am 22.02.2009 um 16:59 Uhr von Melina
@nicoline
also darf ich nicht "fordern" sondern muss bitten?!
Erstellt am 22.02.2009 um 21:55 Uhr von nicoline
@Melina
also, ich finde es gerade etwas schwierig, Dich zu verstehen. Noch mal von Anfang:
Du möchtest befristet Deine Arbeitszeit reduzieren.
Hier wird Dir ein Mustertext geliefert, wie Du das machen kannst.
Dann erzähle ich Dir, dass der AG sich auf eine Befristung einlassen kann, aber nicht muß und Du Dir das gut überlegen sollst, ob Du in der heutigen Zeit dauerhaft Deine AZ reduzierst.
Dann erzählst Du, dass Du schwerbehindert bist.
Lotte zeigt Dir, dass der AG dann eher auf Deinen Reduzierungswunsch eingehen muß, als ohne diese Schwerbehinderung.
(Allerdings nicht auf eine zeitliche Befristung)
Dann sagst Du, Du möchtest Deine Behinderung nicht für den Wunsch nach Reduzierung einsetzen und fragst, ob es bei der ersten Ablehnung Sinn macht, mit einem BRM zu Deinem AG in spe (übersetzt: zukünftiger AG, versteh ich nicht ganz!)
noch mal nachzustechen??????
Ich sage: siehe letzte Antwort von mir:
Und dann die Frage ob Du bitten mußt oder fordern kannst?
Was genau ist Dir jetzt unklar???????
Erstellt am 23.02.2009 um 07:38 Uhr von prinzessin
@Melina
Das Haus, der Garten, meine Tochter, mein Mann, und 2 Katzen sind noch alle da, ich habe nur meine Schwiegermutter verloren (Gott habe sie selig oder so)!
Ich weiß nicht, wer mein Nick missbraucht hat.
Wer missbraucht schon eine Prinzessin?
Erstellt am 23.02.2009 um 11:57 Uhr von Haizahn
@Prinzessin
Waschbären machen es auch mit "Prinzessin"