Erstellt am 20.02.2009 um 14:14 Uhr von rolfo2
Der AG kann erst mal ohne Zustimmung des BR keine Kurzarbeit einführen, ausser, es ist arbeitsvertraglich schon festgelegt.
Auf jeden Fall braucht er dazu eine Betriebsvereinbarung, die muss er auch der AfA vorlegen.
Also liegt es doch in eurer Hand wie und was geregelt wird. Keine BV, kein KUGQ!
Erstellt am 20.02.2009 um 14:19 Uhr von Tanzbär
Du hast recht, das ist bekannt und auch soweit in trockenen Tüchern.
Das einzige Problem ist die Handhabung mit den Stunden, wenn in dieser Zeit Urlaub anliegt. Unsere Zentrale sitzt in Düsseldurf, also 600km weg, und von dort kommt im Moment eben Kauderwelsch.
Ich suche eben eine Bestätigung, dass so wie oben beschrieben, nicht gehandelt werden darf, denn was soll sonst die Rede vom vollen Urlaubsentgeld, wenn dann in der letzten Woche alles wieder abgezogen wird.
Ich finde eben nichts im Netz.
Erstellt am 20.02.2009 um 14:22 Uhr von Kölner
@Tanzbär
Eine valide Aussage kann man nur treffen, wenn man die BV in Gänze sichten kann.
Erstellt am 20.02.2009 um 14:28 Uhr von rolfo2
Ich vermute, dass euer AG hier was verwechselt.
Unterbrochene Kurzarbeit kann lt. AfA hinten angehängt werden, gilt aber nicht für einzelne Mitarbeiter.
D.h. ihr habt z. B. 6 Monate Kurzarbeit angemeldet, aber für 1 Monat unterbrochen, warum auch immer, kann der Monat an die 6 Monate angehängt werden.
Ist der MA im Urlaub hat er auch keine KUG.
Erstellt am 20.02.2009 um 14:28 Uhr von Tanzbär
Ich denke nicht, dass das von der BV abhängig ist, denn das Arbeitsamt hat dazu klare Aussagen gemacht, allerdings nichts schriftliches. In der BV steht nur, dass der Urlaub voll vergütet wird, aber das ist eh gesetzlich festgeschrieben.
Anderes Beispiel: 4 Wochen Urlaub und gar keine Möglichkeit mehr, die KA "nachzuarbeiten". Irgendwie passt die Aussage des AG nicht in das Gesamtkonzept.
Naja, ich werde weitersuchen ...
Schönen Dank und schönes Wochenende