Erstellt am 20.02.2009 um 13:42 Uhr von nicoline
mimi
in der Regel steht in einer solchen Änderung nur, dass die Arbeitszeit in der Zeit von XXX - XXX YYY Stunden beträgt. Mehr sollte nicht drin stehen. Wieso fragst Du nach "weiteren" Nachteilen? Geschieht die Stundenreduzierung gegen den Willen der MA? Der AV bleibt in seinem Bestand unverändert, nach Ablauf der Befristung, gilt automatisch die vorherige Arbeitszeit.