Hallo Leute,

mal eine estwas aussergewöhnliche Frage:

Ein AN hat Anfang Dez. 2008 einen Arbeitsvertrag unterschrieben. (AG hatte bereits unterschrieben). Der erste Arbeitstag wäre der 05.01. gewesen. Am 05.01. hat sich der AN aber für eine Woche krank gemeldet. Der AN hat am Ende der Woche seinen Arbeitsvertrag fristgemäß mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt. In der Zeit der Kündigungsfrist hat sich der AN krank schreiben lassen.

Wer zahlt nun das Gehalt für diese 3 Wochen? Fällt überhaupt Gehalt an? Die Krankenkasse ist nicht zuständig, weil in den ersten 4 Wochen eines neuen Beschäftigungsverhältnisses noch kein Krankengeldanspruch besteht.