Neuer Arbeitsvertrag und sofort krank dann Kündigung durch AN - Gehalt?
Hallo Leute,
mal eine estwas aussergewöhnliche Frage:
Ein AN hat Anfang Dez. 2008 einen Arbeitsvertrag unterschrieben. (AG hatte bereits unterschrieben). Der erste Arbeitstag wäre der 05.01. gewesen. Am 05.01. hat sich der AN aber für eine Woche krank gemeldet. Der AN hat am Ende der Woche seinen Arbeitsvertrag fristgemäß mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt. In der Zeit der Kündigungsfrist hat sich der AN krank schreiben lassen.
Wer zahlt nun das Gehalt für diese 3 Wochen? Fällt überhaupt Gehalt an? Die Krankenkasse ist nicht zuständig, weil in den ersten 4 Wochen eines neuen Beschäftigungsverhältnisses noch kein Krankengeldanspruch besteht.
Community-Antworten (4)
20.02.2009 um 13:04 Uhr
@Jacker, lt. EntgFG § 3 (3) geht in den ersten 4 Wochen nix!
20.02.2009 um 13:07 Uhr
@Jacker Da wird sich der AN vielleicht noch vertrauensvoll an die Agentur für Arbeit wenden können. Bei einer Eigenkündigung sieht es aber auch hier düster aus...
04.03.2009 um 00:55 Uhr
AG ist verpflichtet ab den 1. tag an lohnfortzahlung zu leisten.
04.03.2009 um 06:12 Uhr
@kadirgali Bitte bring hier ncihts durcheinander und lese dir bitte den von ML zitierten § durch...
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