Erstellt am 20.02.2009 um 12:00 Uhr von Mona-Lisa
@Sissi,
§ 5 Anzeige- und Nachweispflichten, EntgFG
Ab Beginn der AU werden Urlaubstage wieder gutgeschrieben!
Erstellt am 20.02.2009 um 12:04 Uhr von Catwaezle
@Sissi,
es gelten die gleichen Grundsätze als wenn er arbeitet. Die AU muss unverzüglich (telefonisch) gemeldet werden. An den Fristen bzgl. der Vorlage des "gelben Scheins" ändert sich nichts.
Siehe auch:
http://www.verdi-bub.de/p_tipps/archiv/krank_im_urlaub/
Erstellt am 20.02.2009 um 12:05 Uhr von Kölner
@Sissi
...er sollte dabei seiner Anzeigepflicht UNBEDINGT nachkommen.
Erstellt am 20.02.2009 um 12:13 Uhr von nicoline
@ Catwaezle
*An den Fristen bzgl. der Vorlage des "gelben Scheins" ändert sich nichts.*
erkrankt man im Urlaub, gibt es keine sogenannten Karenztage, sondern es ist so, wie Mona-Lisa schreibt!
Erstellt am 20.02.2009 um 12:38 Uhr von Sissi
Sorry, ich glaube, ich habe mich nicht ganz verständlich ausgedrückt, es geht darum, dass der AN im Moment in eben diesem Urlaub ist, außerdem hat er momentan noch Probezeit. Er möchte also nach dem Urlaub noch die paar Tage arbeiten und die Probezeit hinter sich bringen, dann erst ggf. die AU-Bescheinigung abgeben und sich ggf. die Urlaubstage gutschreiben lassen.
Erstellt am 20.02.2009 um 12:41 Uhr von Mona-Lisa
@Sissi,
da kann man - meiner Meinung nach - nur raten, die AU NICHT abzugeben! Mancher AG's reagiert sehr empfindlich auf gelbe Scheine innerhalb des angetretenen Urlaubs und innerhalb der Probezeit....