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Urlaubstage gutschreiben - Wenn ein Mitarbeiter im Urlaub erkrankt?

S
Sissi
Jan 2018 bearbeitet

Wenn ein Mitarbeiter im Urlaub erkrankt ist und eine AU-Bescheinigung vom Arzt bekommen hat, wie lange hat er Zeit, diese beim Arbeitgeber abzugeben, damit ihm die Urlaubstage gutgeschrieben werden? Gibt es da eine Frist?

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Community-Antworten (6)

M
Mona-Lisa

20.02.2009 um 13:00 Uhr

@Sissi,
§ 5 Anzeige- und Nachweispflichten, EntgFG

Ab Beginn der AU werden Urlaubstage wieder gutgeschrieben!

C
Catwaezle

20.02.2009 um 13:04 Uhr

@Sissi,

es gelten die gleichen Grundsätze als wenn er arbeitet. Die AU muss unverzüglich (telefonisch) gemeldet werden. An den Fristen bzgl. der Vorlage des "gelben Scheins" ändert sich nichts.

Siehe auch: http://www.verdi-bub.de/p_tipps/archiv/krank_im_urlaub/

K
Kölner

20.02.2009 um 13:05 Uhr

@Sissi ...er sollte dabei seiner Anzeigepflicht UNBEDINGT nachkommen.

N
nicoline

20.02.2009 um 13:13 Uhr

@ Catwaezle An den Fristen bzgl. der Vorlage des "gelben Scheins" ändert sich nichts. erkrankt man im Urlaub, gibt es keine sogenannten Karenztage, sondern es ist so, wie Mona-Lisa schreibt!

S
Sissi

20.02.2009 um 13:38 Uhr

Sorry, ich glaube, ich habe mich nicht ganz verständlich ausgedrückt, es geht darum, dass der AN im Moment in eben diesem Urlaub ist, außerdem hat er momentan noch Probezeit. Er möchte also nach dem Urlaub noch die paar Tage arbeiten und die Probezeit hinter sich bringen, dann erst ggf. die AU-Bescheinigung abgeben und sich ggf. die Urlaubstage gutschreiben lassen.

M
Mona-Lisa

20.02.2009 um 13:41 Uhr

@Sissi, da kann man - meiner Meinung nach - nur raten, die AU NICHT abzugeben! Mancher AG's reagiert sehr empfindlich auf gelbe Scheine innerhalb des angetretenen Urlaubs und innerhalb der Probezeit....

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