Dienstbesprechnungen - Anfahrtzeiten zu bezahlen?
Schnee
ich bin BR-V. und habe folgende Frage Eine Mitarbediterin Krankenschwester muss zu einer Dienstbesprechung extra anreisen. Können wir als BR von der Geschäftsleitung verlangen, dass die Anfahrtzeiten zu bezahlen sind
Community-Antworten (3)
20.02.2009 um 12:43 Uhr
@Schnee In solchen Fällen würde ich eine BV bemühen und klare Regelungsabsprachen treffen. Vor allem ob ich an meinem freien Tag VERPFLICHTET bin zur Teilnahme an Dienstbesprechungen.
20.02.2009 um 14:07 Uhr
@Schnee Eine Mitarbediterin Krankenschwester muss zu einer Dienstbesprechung extra anreisen. Es ist die Frage, ob sie das wirklich muß. Hat sie einen Dienstplan, in dem sie mit frei vorgeplant, ist dieser verbindlich und sie muß nicht kommen. Das Weisungsrecht des AG erstreckt sich nur auf die Arbeitszeit, er hat keine Befugnis anzuordnen, dass sie aus dem Frei kommen muß, um an der Dienstbesprechung teilzunehmen. Während der Dienstbesprechung kann ein Protokoll geführt werden, mit diesem können alle Nichtanwesenden vom Inhalt dieser Besprechung informiert werden.
*Können wir als BR von der Geschäftsleitung verlangen, dass die Anfahrtzeiten zu bezahlen sind * Nein.
Ansonsten siehe Kölner.
20.02.2009 um 20:54 Uhr
Wir haben bei uns eine BV in dieser ist im Teil "Arbeitszeit" gegregelt, wieviel Stunden die Mindest AZ sein sollte. Wir haben uns auf 3 Std.geeinigt. Wir sind eine Soziale Einrichtung mit vielen unterschiedlichen Dienstzeiten. Diese Regelung hat sich bewärt.
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