Erstellt am 19.02.2009 um 14:55 Uhr von DonJohnson
@Berufskraftfahrer
Sagen wir mal do, der BR kann was dagegen machen. Er kann sein Mitbestimmungsrecht nach §87 Abs 1 Satz 1 und 2 BetrVG einfordern.
Bist du ein Teil des Gremiums?
Erstellt am 19.02.2009 um 15:39 Uhr von rolfo2
Wenn dein AG dir den Auftrag erteilt von A nach B zu fahren um ein Fahrzeug abzuholen ist das grundsätzlich Arbeitszeit und muss auch dementsprechend entlohnt werden.
Dazu braucht es kein Mitbestimmungsrecht des BR.
Erstellt am 19.02.2009 um 15:47 Uhr von DonJohnson
@Rolfo2
Leider das ist das nicht ganz richtig. Wann und wo die Arbeit beginnt wird in TV oder BV geregelt. Der AG kann argumentieren, dass das abholen des LKW lediglich der Vorbereitung der geschuldenen Arbeit dient was somit nicht direkt der Arbeitszeit unterliegt. Der AN müßte es schon individualrechtlich durchfechten was wohl kaum geschehen wird. Darum mein kollektivrechtlicher Vorschlag. Für den BR ist das nämlich sehr einfach!
Deine Meinung kannst du mit keinem § unterstützen, da es der Gesetzgeber nciht präzisiert hat, da die Gewerbe und Betriebe grundlegend unterschiedlich sind. Aussägekräftige Urteile der Gerichte beziehen sich grundsätzlich auf den Fall und nicht dem Grundsatz als solches!
So ist z.B. nicht geklärt wo die Arbeitszeit beginnt - am Werktor oder am Arbeitsplatz! Glaube mir, ist leider so!
Gruß
DJ
Erstellt am 19.02.2009 um 15:55 Uhr von rolfo2
@ Don Johnson
Der liebe Kollege ist doch LKW - Fahrer, ich kenne die TV`s der Branche. Ausserdem gibt es dazu Rechtsprechung, und das sogar vom EUGH.
Bei LKW Übernahme ausserhalb des Betriebsorts oder Wohnorts ist die dafür aufgewendete Zeit als Arbeitszeit zu vergüten.
Ich kann dir das Urteil gerne zuschicken.
Erstellt am 19.02.2009 um 16:05 Uhr von DonJohnson
@Rolfo
Oh ja, wäre interessant, aber für diesen Fall nciht unbedingt relevant, da nciht bekannt ist, ob Beruftskraftfahrer dem TV unterliegt. In einem tarifgebundenen Unternehmen gebe ich dir absolut recht - das sagte ich aber schon, wenn der AG dem TV nicht unterlegen ist, ist das alelrdings für ihn ziemlich uninteressant, da es dann dort nciht explizit geregelt ist, gibst du mir da Recht?
Nachtrag:
Ja, schicke bitte, würde es gerne mal lesen