W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Grundlohn+übertarifliche Zulage = Stundenlohn???

M
monk
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen!

Wir haben da mal wieder eine Frage. Und zwar ist es so, dass wir einen Mitarbeiter haben, der Grundlohn erhält und eine aussertarifliche Zulage. Dieser MA kam auf uns zu und frage, warum er so einen geringen Stundenlohn hat. Anhand seiner Lohnabrechnung haben wir errechnet, dass der Stundenlohn auf dem Grundlohn basiert. Die übertarifliche Zulage ist nicht mit einbezogen. Er ist der Meinung, dass sein Stundenlohn aus seinem Grundlohn + der übertarfilichen Zulage bestehen muss.

Hat irgend jemand schon mal sowas gehört oder gesehen? Wir nicht und in unserem TV ist auch nicht geregelt.

Für Antworten bedanken wir uns schon mal im voraus

Gruß

Monk

6.07207

Community-Antworten (7)

P
paula

11.04.2007 um 14:04 Uhr

Es kommt doch wohl darauf an was AG und MA hier vereinbart haben. Ohne genaue Angabe dazu können wir hier wohl nur raten....

M
monk

11.04.2007 um 14:12 Uhr

Die haben nichts vereinbart, nur das er eine übertarifliche Zulage erhält. Der Grundlohn (schriftlich vereinbart) steht im Arbeitsvertrag. Die übertarifliche Zulage ist extra vereinbart, weil er noch eine andere Abteilung bearbeitet.

P
paula

11.04.2007 um 14:57 Uhr

und was ist da vereinbart worden für diese Zulage? Gibt es einen Pauschalbetrag oder für jede Stunde einen extra Zuschlag oder einen Leistungszuschla oder oder oder?????

M
monk

11.04.2007 um 15:42 Uhr

... Herr Blabla ist als xy tätig und hat seit dem xx.xx.xxxx zusätzlich die Funktion des xy übernommen.

Vor diesem Hintergrund wird ergänzend zum AV vom xx.xx.xxxx vereinbart, dass Herr Blabla solange er in dieser Doppelfunktion tätig ist, ab dem xx.xx.xxxx monatlich eine zusätzliche ausertarifliche Zalhung i.H.v. € xxx erhält.

Jede Vertragspartei erhält eine Ausfertigung dieser Zusatzvereinbarung zum AV

Unterschrift Unterschrift

P
paula

11.04.2007 um 16:25 Uhr

Aber dann ist doch klar, dass es sich um eine pauschale Leistung für diese Funktion handelt. Diese ist nicht auf den Stundenlohn umzurechnen. Sie geht somit auch nicht in die Berechnung von Mehrzeiten ein.

M
monk

11.04.2007 um 16:34 Uhr

Hallo paula,

wenn wir das gewust hätten, hätten wir die Frage nicht ins Forum gestellt.

Aber trotzdem Danke paula

P
paula

11.04.2007 um 17:52 Uhr

sorry monk!!!

wollte nicht überheblich klingen! Aus der Formulierung "monatlich" und der Bezugnahme auf die Doppelfunktion erscheint mir aber nur diese Auslegung der Verienbarung Sinn zu ergeben.

Gruß

paula

Ihre Antwort