Erstellt am 11.04.2007 um 12:04 Uhr von paula
Es kommt doch wohl darauf an was AG und MA hier vereinbart haben. Ohne genaue Angabe dazu können wir hier wohl nur raten....
Erstellt am 11.04.2007 um 12:12 Uhr von monk
Die haben nichts vereinbart, nur das er eine übertarifliche Zulage erhält.
Der Grundlohn (schriftlich vereinbart) steht im Arbeitsvertrag. Die übertarifliche Zulage ist extra vereinbart, weil er noch eine andere Abteilung bearbeitet.
Erstellt am 11.04.2007 um 12:57 Uhr von paula
und was ist da vereinbart worden für diese Zulage? Gibt es einen Pauschalbetrag oder für jede Stunde einen extra Zuschlag oder einen Leistungszuschla oder oder oder?????
Erstellt am 11.04.2007 um 13:42 Uhr von monk
... Herr Blabla ist als xy tätig und hat seit dem xx.xx.xxxx zusätzlich die Funktion des xy übernommen.
Vor diesem Hintergrund wird ergänzend zum AV vom xx.xx.xxxx vereinbart, dass Herr Blabla solange er in dieser Doppelfunktion tätig ist, ab dem xx.xx.xxxx monatlich eine zusätzliche ausertarifliche Zalhung i.H.v. € xxx erhält.
Jede Vertragspartei erhält eine Ausfertigung dieser Zusatzvereinbarung zum AV
Unterschrift Unterschrift
Erstellt am 11.04.2007 um 14:25 Uhr von paula
Aber dann ist doch klar, dass es sich um eine pauschale Leistung für diese Funktion handelt. Diese ist nicht auf den Stundenlohn umzurechnen. Sie geht somit auch nicht in die Berechnung von Mehrzeiten ein.
Erstellt am 11.04.2007 um 14:34 Uhr von monk
Hallo paula,
wenn wir das gewust hätten, hätten wir die Frage nicht ins Forum gestellt.
Aber trotzdem Danke paula
Erstellt am 11.04.2007 um 15:52 Uhr von paula
sorry monk!!!
wollte nicht überheblich klingen! Aus der Formulierung "monatlich" und der Bezugnahme auf die Doppelfunktion erscheint mir aber nur diese Auslegung der Verienbarung Sinn zu ergeben.
Gruß
paula