Fahrten zu einem Sammeltreffpunkt für Tauglichkeitstests für unsere berufliche Tätigkeit - Fahrtkostenübernahme?
Hallo ihr lieben,wir haben in regelmäßigen abständen sporttests abzuleisten um unsere tauglichkiet für unsere berufliche tätigkeit zu beweisen.Dabei hat sich die fa.einen ort ausgesucht der etwa 30km vom Hauptfirmengebäude entfernt ist.Die ganze zeit war das so das die uns die wahl gelassen haben mit den eigenen autos dahin zu kommen oder vom Hauptgebäude ab mit Fahrgemeinschaften oder,falls verfügbar,Firmenautos dahin zu kommen.Jeder Mitarbeiter der,egal,ob von zuhause direkt oder ab dem Hauptfirmengebäude mit seinem Auto zum Treffpunkt gefahren ist kann eine KM abrechnung von je 30cent pro km-von Hauptgebäude zu Treffpunkt-einreichen. Nun sagt der AG aber,er möchte das in zukunft alle sich erstmal beim Hauptfirmengebäude treffen und dann alle gemeinsam dahin zu fahren.Er hat erklärt das er das nicht einsieht für einen Mitarbeiter 30km+30km geld zu bezahlen wenn der Mitarbeiter gerade mal 10km vom treffpunkt entfernt wohnt.In meinen augen ist das echter schwachsinn und einfach nur eine Schikaniererei.Was sagt ihr dazu?ich denke rechtlich gesehen das man da nicht viel argumente dagegen hat aber auch auf die frage hin ob es nicht möglich wäre in der nähe des Hauptgebäudes eine möglichkeit zu finden kam nur ein,Nein!
Community-Antworten (1)
19.02.2009 um 13:23 Uhr
Wenn der AG während der Arbeitszeit festlegt dass an einem von Ihm bestimmten Ort die Untersuchung stattfindet hat er auch die entstehenden Auslagen zu tragen. Gegebenenfalls hat er den Transport zu organisieren.
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