VL-Verträge - Ab wann ist der Arbeitgeber bei Neueinstellungen verpflichtet vermögenswirksamme Leistungen zu zahlen?
Ab wann ist der Arbeitgeber bei Neueinstellungen verpflichtet vermögenswirksamme Leistungen zu zahlen.
Community-Antworten (6)
18.02.2009 um 21:21 Uhr
Sobald er das für die restliche Belegschaft auch tut.
18.02.2009 um 21:36 Uhr
Das heißt, das er sofort Zahlen muß, wenn alle einen VL-Vertrag haben?
18.02.2009 um 21:44 Uhr
Vermögenswirksame Leistungen kann zwar jede(r) ArbeitnehmerIn erhalten, sie sind jedoch entweder im Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung geregelt oder eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.
18.02.2009 um 21:47 Uhr
genau... und der BR hat darauf zu achten, dass alle Mitarbeiter gleich (bzw. nach Recht und Gesetz) behandelt werden!
18.02.2009 um 21:51 Uhr
@Siegburger ...oder im AV!
18.02.2009 um 21:54 Uhr
@Kölner Ich fühle mich mehr in die Kölner richtung ....hahaha:-) ... als Troisdorfer.
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