Erstellt am 24.11.2010 um 21:34 Uhr von wahlvst
Pauschale Überstundenabgeltung unwirksam
Eine Klausel im Arbeitsvertrag, die vorsieht, dass das Bruttogehalt auch Überstunden umfasst, ist laut Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg unzulässig. Duldet der Arbeitgeber Überstunden, muss er dafür zahlen.
Quelle:
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.06.2010
Aktenzeichen: 15 Sa 166/10
Überstundenabgeltung Vergütungsanspruch
Eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, nach der sämtliche Überstunden durch das gezahlte Bruttogehalt abgegolten werden, ist dahingehend auszulegen, dass hiervon nur die gesetzlich zulässigen Überstunden erfasst werden. Eine pauschale Abgeltung für darüber hinaus geleistete Überstunden ist hingegen nicht möglich. Für diese Arbeitsleistung kann der Arbeitnehmer eine gesonderte Vergütung verlangen.
Urteil des BAG vom 28.09.2005 - 5 AZR 52/05
Weiter, auch bei AT-Kräften unterliegen ALLE Überstunden der Mitbestimmung durch den BR.
Hat der AT"ler das Recht auf einen Gleitzeitausgleich ??
Kommt auf die anzuwendende BV an.
Was ist Gleitzeit und wann sind es Überstunden??
Überstunden ist die angeordnete Mehrarbeit welche über die lt. ArbV hinausgeht.
Erstellt am 24.11.2010 um 23:39 Uhr von HermineZander
Das ist ja mal echt interessant. Wir haben auch einige Verträge mit so einem Passus im Unternehmen - bevor ich die Abteilung wechselte hatte ich selbst so einen.
Wie habt ihr das bei euch in eurem Unternehmen gelöst, wahlvst? Sind erwartete Mehrstunden in die Verträge gekommen?
Erstellt am 25.11.2010 um 08:05 Uhr von gallocampo
Wir hatten auch solche Verträge. Gerade haben wir eine Betriebsvereinbarung zur Zeiterfassung (Gleitzeit) verhandelt. Dort wollte der Arbeitgeber dann auch spezielle Mitarbeitergruppen ('alle Produktmanager' etc.) herausnehmen aus der Gleitzeitregelung.
Wir haben das zu einem 'K.O.'-Kriterium erklärt und wären damit in die Einigungsstelle gegangen. Der Arbeitgeber hat seinen falschen Ansatz eingesehen und nun bekommen wir eine rechts 'saubere' Gleitzzeitregelung zum 01.01.2011.
Gruß
gallo
Erstellt am 26.11.2010 um 00:44 Uhr von HermineZander
Wie sieht das dann konkret aus? Stempeln jetzt alle AT-Angestellten, die keine leitenden Angestellten im Sinne des BetrVG sind, genau wie die Tarifmitarbeiter?