Hallo Zusammen,

mir liegt folgendes auf dem Herzen:

In unserem Betrieb gibt es zig verschidene Verträge. Zum teil mit Tarifbindung zum Teil AT- Verträge etc.
Einige haben eine Klauses die etwa so lautet.

Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten.

Andererseits gibt es eine Betriebsvereinbarung welche eine Gleitzeitregelung vorsieht.

Hat der AT'ler das Recht auf einen Gleitzeitausgleich ??

Was ist Gleitzeit und wann sind es Überstunden??

Danke im Voraus :-)