Gleitzeit, Überstunden, AT-Verträge
Hallo Zusammen,
mir liegt folgendes auf dem Herzen:
In unserem Betrieb gibt es zig verschidene Verträge. Zum teil mit Tarifbindung zum Teil AT- Verträge etc. Einige haben eine Klauses die etwa so lautet.
Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten.
Andererseits gibt es eine Betriebsvereinbarung welche eine Gleitzeitregelung vorsieht.
Hat der AT'ler das Recht auf einen Gleitzeitausgleich ??
Was ist Gleitzeit und wann sind es Überstunden??
Danke im Voraus :-)
Community-Antworten (4)
24.11.2010 um 22:34 Uhr
Pauschale Überstundenabgeltung unwirksam Eine Klausel im Arbeitsvertrag, die vorsieht, dass das Bruttogehalt auch Überstunden umfasst, ist laut Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg unzulässig. Duldet der Arbeitgeber Überstunden, muss er dafür zahlen.
Quelle:
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.06.2010 Aktenzeichen: 15 Sa 166/10
Überstundenabgeltung Vergütungsanspruch
Eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, nach der sämtliche Überstunden durch das gezahlte Bruttogehalt abgegolten werden, ist dahingehend auszulegen, dass hiervon nur die gesetzlich zulässigen Überstunden erfasst werden. Eine pauschale Abgeltung für darüber hinaus geleistete Überstunden ist hingegen nicht möglich. Für diese Arbeitsleistung kann der Arbeitnehmer eine gesonderte Vergütung verlangen.
Urteil des BAG vom 28.09.2005 - 5 AZR 52/05
Weiter, auch bei AT-Kräften unterliegen ALLE Überstunden der Mitbestimmung durch den BR.
Hat der AT"ler das Recht auf einen Gleitzeitausgleich ?? Kommt auf die anzuwendende BV an.
Was ist Gleitzeit und wann sind es Überstunden?? Überstunden ist die angeordnete Mehrarbeit welche über die lt. ArbV hinausgeht.
25.11.2010 um 00:39 Uhr
Das ist ja mal echt interessant. Wir haben auch einige Verträge mit so einem Passus im Unternehmen - bevor ich die Abteilung wechselte hatte ich selbst so einen.
Wie habt ihr das bei euch in eurem Unternehmen gelöst, wahlvst? Sind erwartete Mehrstunden in die Verträge gekommen?
25.11.2010 um 09:05 Uhr
Wir hatten auch solche Verträge. Gerade haben wir eine Betriebsvereinbarung zur Zeiterfassung (Gleitzeit) verhandelt. Dort wollte der Arbeitgeber dann auch spezielle Mitarbeitergruppen ('alle Produktmanager' etc.) herausnehmen aus der Gleitzeitregelung.
Wir haben das zu einem 'K.O.'-Kriterium erklärt und wären damit in die Einigungsstelle gegangen. Der Arbeitgeber hat seinen falschen Ansatz eingesehen und nun bekommen wir eine rechts 'saubere' Gleitzzeitregelung zum 01.01.2011.
Gruß gallo
26.11.2010 um 01:44 Uhr
Wie sieht das dann konkret aus? Stempeln jetzt alle AT-Angestellten, die keine leitenden Angestellten im Sinne des BetrVG sind, genau wie die Tarifmitarbeiter?
Verwandte Themen
Überstunden
ÄlterLiebe Kollegen In unserer Firma werden seit ca 18 Monaten nur noch ein gewisser Teil der Überstunden mit Zuschlägen vergütet ,der Rest auf ein Zeitkonto gutgeschrieben und zwar 1:1 ohne jegliche Zusc
Gleitzeit und Überstunden - Überstunden grundsätzlich erst außerhalb des Gleitzeitrahmens gelten lassen?
ÄlterIn unserer Firma gibt es seit 1.1.09 Gleitzeit. Der AG möchte Überstunden grundsätzlich erst außerhalb des Gleitzeitrahmens gelten lassen. Sind wie früher Überstunden notwendig, soll zunächst der Glei
Überstunden
ÄlterHallo, Folgende Situation, wir haben im Betrieb 3 verschiedene Arbeitzeitkonten Gleitzeit ( für den Mitarbeit um mal früher zu gehen oder mal einen Tag zuhause bleiben) Flexzeit ( Gleitzeit für
Vertraglich festgelegte Abgeltung von Überstunden
ÄlterEine Kollegin hat vertraglich vereinbart, dass Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind. Da keine feste Arbeitszeit vereinbart ist - wir haben Gleitzeit - ergeben sich natürlich immer wieder Plus-Ze
Überstunden bei Gleitzeit - wie berechnen?
ÄlterGuten Morgen. In unserem Kleinbetrieb (unter 21 MA) hat der Betriebsrat (BR) vor Jahren eine Dienstvereinbarung über Gleitzeit mit dem AG vereinbart. In dieser Gleitzeitvereinbarung steht u.a., das