Erstellt am 18.02.2009 um 13:24 Uhr von Tanzbär
Nein, er erhält Kurzarbeitergeld.
Erstellt am 18.02.2009 um 13:30 Uhr von Sanieris
@astor
Kurz und Schmerzlos !
An den Kurzarbeitstagen gibt es KUG auch bei Krankheit !
z.B ganze Woche Krank und Montag und Dienstag ist Kurzarbeit.
Dann: Montag und Dienstag - KUG
Rest der Woche 100% Entgeltfortzahlung.
Gruss sanieris
Erstellt am 18.02.2009 um 14:07 Uhr von rolfo2
Erkrankt der Arbeitnehmer vor Einführung der Kurzarbeit, bleibt der Arbeitgeber zur
Entgeltfortzahlung verpflichtet. Für den Arbeitsausfall wird jedoch kein
Kurzarbeitergeld gewährt, sondern in gleicher Höhe von der Krankenkasse
Krankengeld ( § 172 Abs. 2 Nr. 2 SGB III ). Erkrankt der Arbeitnehmer nach
Einführung der Kurzarbeit, zahlt der Arbeitgeber das Entgelt im Umfang
entsprechend der verkürzten Arbeitszeit fort