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Entgeltfortzahlung bei Krankheit in der Kurzarbeit

A
astor
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, hat ein Arbeitnehmer der in Kurzarbeit ist, und Krank wird Anspruch auf 100% Entgeltfortzahlung?? Vielen Dank im Voraus.

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Community-Antworten (3)

T
Tanzbär

18.02.2009 um 14:24 Uhr

Nein, er erhält Kurzarbeitergeld.

S
Sanieris

18.02.2009 um 14:30 Uhr

@astor Kurz und Schmerzlos ! An den Kurzarbeitstagen gibt es KUG auch bei Krankheit ! z.B ganze Woche Krank und Montag und Dienstag ist Kurzarbeit. Dann: Montag und Dienstag - KUG Rest der Woche 100% Entgeltfortzahlung.

Gruss sanieris

R
rolfo2

18.02.2009 um 15:07 Uhr

Erkrankt der Arbeitnehmer vor Einführung der Kurzarbeit, bleibt der Arbeitgeber zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Für den Arbeitsausfall wird jedoch kein Kurzarbeitergeld gewährt, sondern in gleicher Höhe von der Krankenkasse Krankengeld ( § 172 Abs. 2 Nr. 2 SGB III ). Erkrankt der Arbeitnehmer nach Einführung der Kurzarbeit, zahlt der Arbeitgeber das Entgelt im Umfang entsprechend der verkürzten Arbeitszeit fort

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