Heilkur mit Urlaub
Hallo, zwei Kolleginnen bekommen jetzt eine Heilkur über 4 Wochen vom Rentenversicherungsträger genehmigt. Sie waren aber im letzten halben Jahr deswegen nicht krank geschrieben, also keine Ausfallzahung duch den Rentenversicherer. Der Arbeitgeber foredrt von den beiden, das sie mindestens eine Woche Jahesurlaub nehmen sollen. Ist das rechtens?
Community-Antworten (17)
18.02.2009 um 13:05 Uhr
Hallo kosano Bundesurlaubsgestz § 10 Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation dürfen nicht auf den Urlaub angerechnet werden, soweit ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts nach den gesetzlichen Vorschriften über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht.
18.02.2009 um 13:16 Uhr
@nicoline Also ist in diesem Fall eine Anrechnung von 2 Tagen/Woche des Urlaubs in Ordnung, oder?
18.02.2009 um 13:19 Uhr
@Kölner ??????????????????????????????????????????????
18.02.2009 um 13:21 Uhr
@Kölner
Das war einmal so. Das entsprechende Gesetz wurde wieder geändert, Kur entspricht Krankheit.
Etwas anders könnte ggf. nur in TV betreffend des tariflichen Mehrurlaub geregelt sein.
18.02.2009 um 13:29 Uhr
@Erwin Naja. Ich würde mich streng an § 9 EntgFzG halten - je nach Lage ist dann eine Anrechnung schon noch möglich!
18.02.2009 um 14:24 Uhr
@Erwin danke schön!
@Kölner
Zu Zeiten des BAT gab es mal so eine im TV verankerte Möglichkeit und auch ein Urteil des BAG dazu. Diese Möglichkeit war aber noch zu Zeiten des BAT schnell wieder verschwunden.
§ 10 des BuUrlG läßt dieses nicht mehr zu
bzgl. der Anrechnung des tar. Mehrurlaubs gab es auch ein Urteil:
Arbeitsgericht Kaiserslautern, Urteil vom 11. Dezember 1997 - 7 Ca 1623/97 Keine Verrechnung mit Kuren Nach dem Bundesurlaubsgesetz darf der Arbeitgeber Zeiten einer Kur auf den Urlaub anrechnen. Tarifvertraglich vereinbarter Urlaub, der den gesetzlichen Mindesturlaub übersteigt, kann aber auf diese Weise nicht gekürzt werden. Eine derartige Kürzung wäre ein unzulässiger Eingriff in die Tarifautonomie.
ob das noch weitere Instanzen durchlaufen hat und letztendlich anders entschieden wurde, ist mir unbekannt und im Augenblick auch egal.
Ich würde mich streng an § 9 EntgFzG halten - je nach Lage ist dann eine Anrechnung schon noch möglich!
das sollte der AG, wenn nachfolgendes zutrifft auch tun:
Macht der Arbeitnehmer allerdings vornehmlich Urlaub (in einem Hotel) und hält sich nur einige Stunden am Tag in der Klinik auf, so besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht.
Dieses, bei der Fragestellung und meinem Bezug auf § 10 BuUrlG, gleich anzunehmen, wirkt auf mich........................
18.02.2009 um 22:41 Uhr
Jetzt bin ich irritiert. So wie ich das verstanden habe, "kann" (in bestimmten Fällen) Urlaub angerechnet werden, aber der gesetzliche Mindesturlaub nicht. Und die Tarifautonomie kratzt das Bundesverfassungsgericht bei dieser Frage nicht die Bohne. Kann aber auch sein das ich das falsch verstanden habe.
18.02.2009 um 22:45 Uhr
@Immi www.servat.....CH ist ein deutliches Zeichen, dass Du Dich in einem falschen Land umgesehen hast! Auch die Schweizer haben Bundesgericht und Bundesverfassungsgericht!
18.02.2009 um 22:51 Uhr
@Kölner
Beschluss
des Ersten Senats vom 3. April 2001
-- 1 BvL 32/97 --
und,
Das Arbeitsgericht hat das Verfahren gemäß Art. 100 Abs. 1 GG ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt,
und,
Diese Regelung ging zurück auf einen Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. (BTDrucks 13/4612). Zur Begründung hieß es unter anderem (a.a.O., S. 1 ff.):
und,
§10 BUrlG
Okay...du mogelst...
18.02.2009 um 22:54 Uhr
@Immi Ich nehme alles zurück und entschuldige mich aufrichtig!
18.02.2009 um 22:56 Uhr
@Kölner Du weisst das das nicht nötig ist.
18.02.2009 um 22:57 Uhr
@Kölner Das war nötig. Zumal: Warum zitieren die Schweizer unsere Urteile? Tsetsetse...
18.02.2009 um 22:58 Uhr
@all Und hier der Link zum Urteil
18.02.2009 um 23:16 Uhr
BAG, Beschluss vom 18. 7. 2002 - 9 AZR 649/ 98 (Lexetius.com/2002,1425 [2002/10/176])
Hier ein Auszug aus dem BAG Urteil...
Mit der Änderung des § 10 BUrlG durch das BeschFG 1996 sollte in den über den Mindesturlaub des § 3 BUrlG hinausgehenden Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers eingegriffen werden. Die Arbeitgeber sollten, wie es einleitend in der Begründung zum Gesetzentwurf heißt (BT-Drucks. 13/ 4612 S 1), von "beschäftigungsfeindlichen" hohen Lohnzusatzkosten entlastet werden. Gegenstand der Anrechnung sollte nicht nur ein arbeitsvertraglich vereinbarter übergesetzlicher Urlaub sein, sondern auch der den gesetzlichen Mindesturlaub übersteigende Tarifurlaub. Dem Zusammenhang eines Tarifvertrags läßt sich deshalb ein Anrechnungsverbot nur entnehmen, wenn hinreichend deutlich wird, daß die Tarifvertragsparteien eine Regelung treffen wollten, die dem gesetzlichen Eingriff entgegen wirken sollte.
18.02.2009 um 23:49 Uhr
@ Immi ich kenne das Urteil, aber es erschließt sich mir immer noch nicht, inwiefern es jetzt noch Auswirkungen hat. Mag ja sein, dass ich auf dem Schlauch stehe, obwohl ich nicht unter Folgen des Karnevals zu leiden habe (was das auf dem Schlauch stehen vielleicht entschuldigen könnte), weil ich im hohen Norden beheimatet bin, aber vielleicht kannst wenigstens Du mir hier auf die Sprünge helfen. Das Urteil wurde gesprochen, zu einem Zeitpunkt, als der § 10 BuUrlG die Anrechnung noch zuließ, das Bundesverfassungsgericht hat dieses, für die Zeit der Gültigkeit des geänderten § 10 als verfassungsmäßig anerkannt, jetzt ist der § 10 wieder geändert, wo ist jetzt das Problem? Hab ich was übersehen, überlesen, verkehrt beantwortet, dann sei doch bitte so nett und befrei mich aus der Dummheit! ;-)
19.02.2009 um 09:28 Uhr
@nicoline Ich bin zwar nicht Immi, aber antworte trotzdem.
Dem Grunde nach hast Du vermutlich mehr recht als ich. Aber es gilt auch: Je nachdem, was es für eine Art von Kur hier gemeint ist, kann der AG eine Anrechnung des Urlaubs auf die Zeit der Kur verlangen. D'accord?
19.02.2009 um 16:57 Uhr
@Kölner ein mit leisen Restzweifeln behaftetes d'accord!
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