Erstellt am 18.02.2009 um 05:06 Uhr von Kathy
mein ag will das auch aber bei uns ist das nicht verbindlich.das ist nur eine vorrausplanung das nicht alle gleichzeitig urlaub nehmen, aber auf den tag genau kann man das nie planen. es kann sein das einem mal was passiert z.b. krankheit oder unfal und dann stimmt das mit der planung eh nicht mehr.
Erstellt am 18.02.2009 um 09:47 Uhr von wölfchen
. . . möchten darf er alles, nur - ob er es auch bekommt? Ich z.B. möchte schon seit Jahren mal den Lotto-Jackpot knacken . . . ;-)
Erstellt am 18.02.2009 um 12:32 Uhr von packer
moin eule,
wir haben bei uns sogar eine BV durchgesetzt, in der der MA 75% seines jahresurlaubs verplanen muß. dieser urlaub ist dann bindend für den AG !!!
sollten im laufe des jahres veränderungen AN-seitig eintreten, dann gilt natürlich das BUrlG mit all seinen positiven rechten. unser AG hat schon mehrmals versucht den kollegenInnen da eine verschiebung nicht zu gewähren bzw. aus betrieblichen gründen zu verhindern...
dreimal dürft ihr raten ob er es geschafft hat.
P.S.: wir beschäftigen auch zeitarbeitnehmer ;)