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Urlaubssperre wegen Saisonarbeit?

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Freddy
Nov 2016 bearbeitet

Neuer GF will jetzt während der angeblichen "Hoch-Saison" eine Urlaubs-Sperre, bzw. eine Urlaubsbegrenzung von ein paar Tagen einführen. Unsere Branche ist Klima-, Heizung- und Haustechnik. Davon betroffen sind die Wintermonate Nov.- März. Der GF hat schon eine Zustimmung in Form einer BV angefordert. Wir vom BR sind uns nicht sicher, ob wir zustimmen sollen, da wir im Unternehmen auch viele Arbeitnehmer haben, welche in Skiurlaub gehen wollen und deshalb auch mal 3 Wochen Urlaub haben möchten. Dazu kommt noch, das die Urlaubsplanung Anfang des Jahres gemacht wird, womit auch für den AG / GF eine Ersatzplanung über Leihpersonal möglich wäre. Gibt es dazu irgend welche §§ oder etwas in unserem Manteltarifvertrag der IG Metall? Welche Stellung sollte der BR dabei einnehmen? Was können Kollegen, die mit einer evt. BV nicht einverstanden sind dagegen Machen? (evt. §§)

Zusatz INFO: Betriebsferien gibt es auch nicht im Unternehmen

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Community-Antworten (5)

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Lotte

17.02.2009 um 23:12 Uhr

Freddy, "Der GF hat schon eine Zustimmung in Form einer BV angefordert." Das läuft ja witzig bei Euch. Ihr habt erstmal keinen Handlungsbedarf, denn ohne Eure Zustimmung geht gar nichts (siehe auch § 87 Abs. 1, Nr. 5 BetrVG).
Wenn dem AG so sehr daran gelegen ist und Ihr nicht grundsätzlich abgeneigt seid (wobei ich den Zeitpunkt der Info gegenüber den Kollegen zu spät finde), könntet Ihr ja auch mal darüber nachdenken, was den AG solch ein Zustimmung kosten und den AN nützen könnte (z.B. Zusatzurlaub)

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Freddy

17.02.2009 um 23:25 Uhr

Hallo Lotte, Ja, das ist eine gute Idee mit den Zustimmungs "Kosten". Da es wirtschaftlich etwas eng ist zur Zeit, geht der GF allen Zusatzkosten aus dem Weg. Oder er droht wieder einmal mit Abbau von Arbeitsplätzen. Unser Problem im BR ist, das wahrscheinlich die Mehrheit im Gremium, einer solchen BV zustimmen werden. Nur dann haben wir eine große Menge der AN gegen uns.

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nicoline

18.02.2009 um 09:34 Uhr

@ Freddy angeblichen "Hoch-Saison" Nov.- März => ist es nicht so?

da wir im Unternehmen auch viele Arbeitnehmer haben, welche in Skiurlaub gehen wollen und deshalb auch mal 3 Wochen Urlaub haben möchten => was ich gut verstehen kann! In Zeiten von Kurzarbeit, Insolvenz, Arbeitslosigkeit, hätte ich als BRM allerdings eher das Bedürfnis, mit einer für beide Seiten vernünftigen Regelung zur Urlaubsplanung dafür zu sorgen, dass es dabei bleibt, dass die Kollegen überhaupt in Urlaub fahren können.

Da es wirtschaftlich etwas eng ist zur Zeit => dann sollte auch der BR hohes Interesse daran haben und dazu beitragen, dass es wirtschaftlich nicht extrem eng wird.

womit auch für den AG / GF eine Ersatzplanung über Leihpersonal möglich wäre => kostet kein zusätzliches Geld???

geht der GF allen Zusatzkosten aus dem Weg. => was sein gutes Recht ist und unter Umständen Eure Arbeitsplätze erhält oder zumindest dazu beiträgt!

etwas in unserem Manteltarifvertrag der IG Metall => den TV sollte man als BR bzw. BRM schon kennen !

Welche Stellung sollte der BR dabei einnehmen Der BR sollte die Stellung einnehmen, dass er natürlich die Interessen der MA vertritt, aber auch verpflichtet ist, die wirtschaftliche Situation des Betriebes zu beachten. Eine BV ist doch eine grandiose Möglichkeit, den "Schmerz" so erträglich wie möglich zu machen. Der Zeitpunkt der Info über die Urlaubssperre ist allerdings wirklich zu spät und ohne Eure Zustimmung geht in der Tat nichts, aber für die Zukunft sollte man sich schon mal Gedanken machen.

Was können Kollegen, die mit einer evt. BV nicht einverstanden sind dagegen Machen => eine BV gilt für alle MA. So sie denn rechtlich nicht angreifbar ist, können einzelne AN nichts dagegen machen.

Nur dann haben wir eine große Menge der AN gegen uns Kommt drauf an, wie man es kommuniziert!

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Freddy

18.02.2009 um 19:28 Uhr

nicoline

Also Hochsaison ist was anderes! Die Auftragslage in diesem Zeitraum ist zwar etwas höher, aber nicht so extrem, das man in dieser Zeit auf ein paar Mitarbeiter verzichten könnte.

Wirtschaftlichkeit hin und her, kürzlich wurde festgestellt, das seit Jahren der TV nicht beachtet (beim alten BR) wurde und die Löhne bzw. Zulagen nicht gezahlt wurden. In dieser Sache kommt jetzt ins Rollen. Die Hinhalte-Taktik der GF seit Monaten stinkt uns. GF sagt :"wird geprüft" . Uns reicht es jetzt. Wenn sich nichts ändert, werden Anwälte oder gar die Einigungstelle eigeschaltet.

Die Kollegen die gegen die Urlaubs- Sperre oder -Begrenzung sind, werden sich solidarisieren und mit allen Mitteln gegen die Urlaubssperre versuchen anzugehen.

Deshalb die Frage, Ob diese eine Chance haben.

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DonJohnson

18.02.2009 um 20:34 Uhr

@all

"Wir vom BR sind uns nicht sicher, ob wir zustimmen sollen, da wir im Unternehmen auch viele Arbeitnehmer haben, welche in Skiurlaub gehen wollen und deshalb auch mal 3 Wochen Urlaub haben möchten."

Da steht "auch mal" also könnte es heißen, dass es für die Zukunft so angedacht ist!

"Dazu kommt noch, das die Urlaubsplanung Anfang des Jahres gemacht wird, womit auch für den AG / GF eine Ersatzplanung über Leihpersonal möglich wäre. "

Bei einer Urlaubssperre oder auch erhöhtem Aufkommen in den entsprechenden Monaten, ist wohl Anfang des Jahres etwas zu spät. Eine BV über Urlaubsgrundsätze scheint mir also eigentlich der richtige Weg zu sein. Wie diese dann ausgehandelt wird, liegt nicht alleine am Ag sondern auch am BR!

"Gibt es dazu irgend welche §§ oder etwas in unserem Manteltarifvertrag der IG Metall? "

Bezüglich des MTV gebe ich nicoline uneingeschränkt Recht und gehe sogar noch einen Schritt weiter - auch den § sollte ein Gremium kennen...

"Was können Kollegen, die mit einer evt. BV nicht einverstanden sind dagegen Machen?"

Wenn in ihrem AV steht, dass sie wann immer und wie lange auch immer Urlaub machen dürfen sehr viel - allerdings im Individualrecht - ansonsten wird es ziemlich schwer!

"Zusatz INFO: Betriebsferien gibt es auch nicht im Unternehmen"

Diese Info hilft nur in sofern, dass jeder AN die Möglichkeit hat einen Bestimmten Satz an Tagen aneinánder zu nehmen.

Ich halte die BV für gar nciht so schlecht. Macht das Beste draus. wie genau sowas aussehen könnte, kann man aber ohne den Betrieb zu kennen nciht sagen. Aber bitte denkt daran, auch ihr könnt da nciht einfach sagen wir verhandeln nciht mit dir AG. Auch er kann bei Nichteinigung die Einigungsstelle einberufen. Für dieses jahr kann der AG die BV nicht wollen, dafür ist es eindeutig zu spät, aber warum verhandelt ihr nciht clever. Ihr könnt für das Jahr 2010 ja auch eine befristete BV abschließen, die also nur für das Jahr gilt und keine Nachwirkung entfaltet. Vielleicht finden die AN das gar nciht so schlimm wie du jetzt vielleicht denkst.

"Da es wirtschaftlich etwas eng ist zur Zeit, geht der GF allen Zusatzkosten aus dem Weg. Oder er droht wieder einmal mit Abbau von Arbeitsplätzen."

Ok, dann soll er Zahlen auf den Tisch legen. Wenn es wirtschaftlich wirklich eng ist zur Zeit, solltet ihr das selbstverständlich bedenken. Was nutzt es euch wenn ihr Recht bekommt (auch vor der Einigungsstelle) und die Kollegen können nach ihrem tollen Urlaub gleich zuhause bleiben? Denkst du die wären dann besser auf euch zu sprechen? Wohl kaum!

"Unser Problem im BR ist, das wahrscheinlich die Mehrheit im Gremium, einer solchen BV zustimmen werden."

Und warum ist das so? Weil die dem AG alles glauben, oder vielleicht die Realität sehen und die gleichen Bedenken haben wie ich z.B.?

"Nur dann haben wir eine große Menge der AN gegen uns."

Was ist denn eine große Menge? 15 von 100? 30 von 100? Wie gut dass diese AN nciht im Einzelhandel tätig sind, dann könnten sie nämlich gar cniht in den Ski Urlaub fahren!

Alles in allem hört es sich so an, als klagt ihr auf einem hohen Niveau...

ich denke bei vernünftiger Ausarbeitung der BV wird es gar nciht so schlimm - kenne aber den Vorschlag des AG nciht!

Gruß DJ

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