Urlaub Wegen Totsfall
Bei einer Mitarbeiterin ist der Opa gestorben. Jetzt hat sie nach Urlaub gefragt.
Anwort ein Tag ja mehr nicht. Frag darf er das wir haben zur Zeit keine Arbeit.
Community-Antworten (2)
17.02.2009 um 20:08 Uhr
Urlaub kann vom AG nur verwehrt werden, wenn dringende betriebliche Gründe oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, dem entgegenstehen. Ansonsten ist die zeitliche Lage Sache des AN. §7 Abs. 1 BUrlG. Aber ich kenne dieses Problem nur zu gut.
17.02.2009 um 22:09 Uhr
Hi Berti
die Frage ist ob sie nach Urlaub gefragt hat oder nach bezahlter Freistellung, wie sie z.B. in Tarifverträgen bei Todesfällen naher Angehöriger festgelegt ist. Je nach dem ob ihr Tarifgebunden seid, muss der AG diese Tage freistellen.
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