AG lässt Belegschaft wg. Sturmtief "Sabine" zuhause. Minusstunden JA/NEIN?
Hallo liebe BR-Kolleginnen, wir beschäftigen uns derzeit mit folgendem Thema, zudem ich hier im Forum leider keine passende Antwort finden konnte.
Am Sonntag, den 09.02. wird die Belegschaft durch eine Telefonkette darüber informiert, dass der Geschäftsbetrieb am 10.02. geschlossen bleibt. Lediglich eine Handvoll MA wurden explizit gefragt, ob sie kommen können wg. "Notfallbetrieb" (vorwiegend wg. Telefonbereitschaft). Nun stellt sich uns die Frage, ob das ArbZ-Konto für diejenigen MA belastet werden darf, die Zuhause bleiben konnten oder es eine Zeitgutschrift durch den AG erfolgen muss.
Community-Antworten (11)
28.02.2020 um 10:13 Uhr
Nein, der AG hat es angeordnet. Also Annahmeverzug (BGB)
29.02.2020 um 11:39 Uhr
Versucht doch mal mit dem AG zureden. Ich wäre zwar auch erstmal beim BGB Annahmeverzug. Allerdings bin ich mir nicht sicher ob hier nicht auch höhere Gewalt eine Rolle spielt.
29.02.2020 um 11:54 Uhr
Warum sollte hier höhere Gewlt irgendeine Rolle spielen?
29.02.2020 um 15:28 Uhr
02.03.2020 um 13:15 Uhr
Erstmal vielen Dank für eure Antworten. Der Annahmeverzug ist m.E. hier nicht zutreffend. Es ist a.m.S. auch nichts anderes, wenn ein Vorgesetzter einen MA nach Hause schickt, weil z.B. an dem Tag keine Arbeit für ihn da ist (soll ja bekanntlich mal vorkommen g). Dann baut dieser auch automatisch Minusstunden auf. Mit unserem AG haben wir zumindest eine 50/50 Lösung gefunden. Doch einem MA reicht das nicht und pocht auf den § 615 BGB.
02.03.2020 um 13:38 Uhr
"Der Annahmeverzug ist m.E. hier nicht zutreffend. Es ist a.m.S. auch nichts anderes, wenn ein Vorgesetzter einen MA nach Hause schickt, weil z.B. an dem Tag keine Arbeit für ihn da ist (soll ja bekanntlich mal vorkommen g). Dann baut dieser auch automatisch Minusstunden auf." Ich würde vorschlagen das ihr das auch mal in einer externen Stellenbeschreibung so schreibt. Zum einem damit die dies sich eigentlich Bewerben wollten Abstand davon nehmen, und zum anderem, das potentielle Bewerber gleich wissen was sie von dem BR in dem Betrieb zu halten haben. Wenn ihr noch was gutes machen wollt, raten den MA wenigstens noch zu einem Anwalt für Arbeitsrecht zu gehen und sich dort aufklären zu lassen. Nu sach ich besser nix mehr dazu.
02.03.2020 um 13:55 Uhr
@Dummerhund: Bitte wenn, dann auf meine Frage antworten. Andernfalls bitte keine Kommentare Ihrerseits mehr (braucht man hier nicht). Vielen Dank
02.03.2020 um 14:27 Uhr
@ Spikelee75 Wann ich was wo schreibe, mußte schon mir überlassen. Habe ich in den vergangenen 15 Jahre hier so gemacht, und werde ich auch in Zukunft so machen.
02.03.2020 um 14:31 Uhr
Was DH mit seinem Kommentar anmerken möchte ist das der Satz "Der Annahmeverzug ist m.E. hier nicht zutreffend. Es ist a.m.S. auch nichts anderes, wenn ein Vorgesetzter einen MA nach Hause schickt, weil z.B. an dem Tag keine Arbeit für ihn da ist (soll ja bekanntlich mal vorkommen g). Dann baut dieser auch automatisch Minusstunden auf." kompletter Blödsinn ist und ein BRM das mindestens mal eine Grundlagenschulung hatte sollte das auch wissen. "wenn ein Vorgesetzter einen MA nach Hause schickt, weil z.B. an dem Tag keine Arbeit für ihn da ist (soll ja bekanntlich mal vorkommen g)" ist im Grunde per Defintion Annahmeverzug!
Edit: hier auch nochmal zum nachlesen: "§ 615 Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko
Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt."
"Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein." => Wenn der Vorgesetzte den MA nach Hause schickt (Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein) hat der MA trotzdem Anrecht auf Entlohnung (so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen) und muss das auch nicht nacharbeiten (oder mit Überstunden ausgleichen) (ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein)
02.03.2020 um 15:26 Uhr
@wdliss oder so. Aber wie gesagt, ich sach nix mehr dazu.
03.03.2020 um 13:56 Uhr
Auf jeden Fall hat der Mitarbeiter mehr Ahnung als der Betriebsrat ! Ich würde zur Sprechstunde kommen und Euch in Hintern treten wenn Ihr solche Deals aushandelt!
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