Erstellt am 14.08.2006 um 08:55 Uhr von Mona-Lisa
foxi,
Im § 40 Rn. 119 - 126 BetrVG Fitting findest du, was euch an Fachliteratur zusteht.
Abgesehen, finde ich die Idee, beim AG Fachliteratur "für Zuhause" einzufordern, recht ungeschickt! Die coolen Sprüche wären dir sicher.
Erstellt am 14.08.2006 um 08:59 Uhr von Kölner
Dann würde ich auch direkt die erforderliche Heimarbeitszeit/Heimchenarbeitszeit (für die Frauen) einfordern...
@Mona-Lisa
Kannst Du dem werten Leser Deines postings noch den Namen der Kommentierung nennen?
Erstellt am 14.08.2006 um 09:03 Uhr von Fayence
foxi,
grundsätzlich liegst Du mit Deinen Annahmen völlig richtig!
Dass Du keine konkreten Hinweise dazu gefunden hast, ist eigentlich nur mit einer fehlenden Kommentierung zu erklären!
Siehe z.B. Däubler, 10. Aufl., § 40 RN 113
Fitting, 23. Aufl., § 40 119
"Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Gesetzestexte, wie sie in den gängigen Taschenbuchausgaben enthalten sind, sind jedem BRM zu überlassen."
Weitergehende Ansprüche stellen die Ausnahme dar!
Erstellt am 14.08.2006 um 09:07 Uhr von Kölner
@Fayence
Aber...
...ich würde nie mit "für zu Hause" argumentieren!
Erstellt am 14.08.2006 um 09:09 Uhr von Mona-Lisa
@Kölner,
es ist einfach noch verdammt früh.....
Aber, habe fehlende Buchstaben eingesetzt!
"Heimchenarbeitszeit" natürlich bräuchten das die Männer nicht....
Erstellt am 14.08.2006 um 09:12 Uhr von Lotte
Aber vielleicht möchte das BRM der Familie ja mal seine MBR in Punkto Familienzwistigkeiten/planung darlegen ;-))
Im Prinzip ist es natürlich so, dass die Literatur dem BRM überlassen wird, damit er seiner BR-Tätigkeit im Betrieb nachkommen kann. Ob er die Literatur dann mit nach Hause nimmt, bleibt ihm dann sicherlich überlassen.
Erstellt am 14.08.2006 um 09:17 Uhr von Mona-Lisa
@Lotte,
"Ob er die Literatur dann mit nach Hause nimmt, bleibt ihm dann sicherlich überlassen"
Da wär ich vorsichtig mit! Offiziell darfst du das nicht ;-))
Übrigens guten Morgen, "Urlauberin" !
Erstellt am 14.08.2006 um 09:18 Uhr von foxi
many thanks,
schick euch für die "frühe" Mühe mit dem Gruß mal nen starken Kaffee :-)))
foxi
Erstellt am 14.08.2006 um 09:20 Uhr von Mona-Lisa
@foxi,
das ist mal ein Angebot!
Erstellt am 14.08.2006 um 09:42 Uhr von Frank B.
@foxi
Habt ihr auch Tee? Ich trinke keinen Kaffee.
Erstellt am 14.08.2006 um 09:58 Uhr von foxi
jupps...mit Verstärker ?? :-)))))
Erstellt am 14.08.2006 um 10:01 Uhr von Mona-Lisa
@foxi,
kommt auf die "Umdrehungen" an!
Erstellt am 14.08.2006 um 10:09 Uhr von Rollie
Ihr seid ja wieder herrlich OT ;-))
Erstellt am 14.08.2006 um 10:30 Uhr von Mona-Lisa
Erstellt am 15.08.2006 um 08:45 Uhr von wölfchen
Vom Tee zurück zur Fachliteratur: ich habe in der Anfangsphase meiner BR- Arbeit auch oft den Kommentar mit nach Hause genommen, nicht weil ich ein workaholic bin, sondern weil ich, ohne Freistellung, kein ruhiges Eckchen gefunden habe, wo sich mir der Sinn des gelesenen erschlossen hätte. Also: zu Hause und in Ruhe.
Was sollte nun dagegen sprechen? Ich verstehe die Bedenken, für den Fall dass mal bei einer Taschenkontrolle das Betriebseigentum in der Tasche gefunden wird. Aber da wäre der AG in recht wackliger Position, denn wenn ich zum Seminar fahre und als Arbeitsmaterial den Kommentar mitnehme, müsste ich das dann etwa extra beantragen?
Einem stimme ich jedoch zu: es ist äußerst ungeschickt, "Fachliteratur für zu Hause" zu beantragen!