Fachliteratur für Zuhause ???
Hallo an alle,
Lage: BRM möchten vom AG bezahlte Fachliteratur für Zuhause anfordern weil sie nicht alle Internet usw. haben, sind ein Gremium mit 7 Mitgliedern.
Bin BRV, ich weiß daß BRM Anrecht auf Literatur haben, habe aber Zweifel daß dies für Zuhause gedacht ist da jedes Mitnehmen von Betriebseigentum verboten ist u. ich denke daß diese Sachen zur Arbeit während der Arbeitszeit gedacht sind. Frage: Wieviel Fachliteratur steht jedem einzelnen Mitglied (evtl. auch Ersatzmitglied?) zu ?, darf es für Zuhause sein ? Liege ich mit meiner Ansicht richtig ? Möchte nur Vorbeugen um mir keine coolen Sprüche des AG anzuhören, habe leider nichts Konkretes gefunden. Danke im Voraus foxi
Community-Antworten (15)
14.08.2006 um 10:55 Uhr
foxi, Im § 40 Rn. 119 - 126 BetrVG Fitting findest du, was euch an Fachliteratur zusteht.
Abgesehen, finde ich die Idee, beim AG Fachliteratur "für Zuhause" einzufordern, recht ungeschickt! Die coolen Sprüche wären dir sicher.
14.08.2006 um 10:59 Uhr
Dann würde ich auch direkt die erforderliche Heimarbeitszeit/Heimchenarbeitszeit (für die Frauen) einfordern...
@Mona-Lisa Kannst Du dem werten Leser Deines postings noch den Namen der Kommentierung nennen?
14.08.2006 um 11:03 Uhr
foxi, grundsätzlich liegst Du mit Deinen Annahmen völlig richtig!
Dass Du keine konkreten Hinweise dazu gefunden hast, ist eigentlich nur mit einer fehlenden Kommentierung zu erklären!
Siehe z.B. Däubler, 10. Aufl., § 40 RN 113 Fitting, 23. Aufl., § 40 119
"Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Gesetzestexte, wie sie in den gängigen Taschenbuchausgaben enthalten sind, sind jedem BRM zu überlassen."
Weitergehende Ansprüche stellen die Ausnahme dar!
14.08.2006 um 11:07 Uhr
@Fayence Aber... ...ich würde nie mit "für zu Hause" argumentieren!
14.08.2006 um 11:09 Uhr
@Kölner, es ist einfach noch verdammt früh..... Aber, habe fehlende Buchstaben eingesetzt!
"Heimchenarbeitszeit" natürlich bräuchten das die Männer nicht....
14.08.2006 um 11:12 Uhr
Aber vielleicht möchte das BRM der Familie ja mal seine MBR in Punkto Familienzwistigkeiten/planung darlegen ;-))
Im Prinzip ist es natürlich so, dass die Literatur dem BRM überlassen wird, damit er seiner BR-Tätigkeit im Betrieb nachkommen kann. Ob er die Literatur dann mit nach Hause nimmt, bleibt ihm dann sicherlich überlassen.
14.08.2006 um 11:17 Uhr
@Lotte, "Ob er die Literatur dann mit nach Hause nimmt, bleibt ihm dann sicherlich überlassen" Da wär ich vorsichtig mit! Offiziell darfst du das nicht ;-))
Übrigens guten Morgen, "Urlauberin" !
14.08.2006 um 11:18 Uhr
many thanks, schick euch für die "frühe" Mühe mit dem Gruß mal nen starken Kaffee :-))) foxi
14.08.2006 um 11:20 Uhr
@foxi, das ist mal ein Angebot!
14.08.2006 um 11:42 Uhr
@foxi Habt ihr auch Tee? Ich trinke keinen Kaffee.
14.08.2006 um 11:58 Uhr
jupps...mit Verstärker ?? :-)))))
14.08.2006 um 12:01 Uhr
@foxi, kommt auf die "Umdrehungen" an!
14.08.2006 um 12:09 Uhr
Ihr seid ja wieder herrlich OT ;-))
14.08.2006 um 12:30 Uhr
@Rollie, schön, nich`?
15.08.2006 um 10:45 Uhr
Vom Tee zurück zur Fachliteratur: ich habe in der Anfangsphase meiner BR- Arbeit auch oft den Kommentar mit nach Hause genommen, nicht weil ich ein workaholic bin, sondern weil ich, ohne Freistellung, kein ruhiges Eckchen gefunden habe, wo sich mir der Sinn des gelesenen erschlossen hätte. Also: zu Hause und in Ruhe. Was sollte nun dagegen sprechen? Ich verstehe die Bedenken, für den Fall dass mal bei einer Taschenkontrolle das Betriebseigentum in der Tasche gefunden wird. Aber da wäre der AG in recht wackliger Position, denn wenn ich zum Seminar fahre und als Arbeitsmaterial den Kommentar mitnehme, müsste ich das dann etwa extra beantragen? Einem stimme ich jedoch zu: es ist äußerst ungeschickt, "Fachliteratur für zu Hause" zu beantragen!
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