Erstellt am 16.02.2009 um 19:43 Uhr von wölfchen
Wenn es einen BR gibt, dann ist die Dienstanweisung das Papier nicht wert, worauf sie geschrieben ist, denn es handelt sich um eine Frage der Ordnung im Betrieb und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb, § 87 (1)1. BetrvG. Hinzu kommt: wenn ich Pause habe, dann habe ich Pause, dann unterliege ich nicht dem Direktionsrecht des Arbeitgebers. Er kann mir anweisen, wo ich die Pause (z.B. aus Sicherheitsgründen) NICHT machen darf, aber nicht wo ich sie machen soll. Ich könnte z.B. einkaufen gehen, oder die nächstgelegene Pizzeria aufsuchen . . .
Und daran ändert sich auch nix, wenn die MA doppelt und dreifach unterschrieben haben.
Als BR würde ich ihn darauf hinweisen, Richtigstellung fordern und nur, wenn er ein berechtigtes Interesse vorweisen kann, könnte man über eine Betriebsvereinbarung nachdenken . . .
Erstellt am 16.02.2009 um 21:55 Uhr von paula
nachdem der AG sich hier schon frech auf der Betriebsversammlung hinstellt und der BR nicht gleich widerspricht würde ich als AN aber doch noch mal beim BR nachfragen, ob er hier nicht evtl. doch eine Zustimmung gegeben hat....
Erstellt am 17.02.2009 um 07:53 Uhr von waschbär
@DJ.Nase,
Genau .... wie W und P
und bitte löse dich von ich bin immer für die BWs da tag und nacht .....
Erstellt am 17.02.2009 um 08:35 Uhr von waschbär
@DJ.Nase
Das der Ag dir nur sagen darf wo im Hause du KEINe Pause machen kannst wurede ja schon gesagt ebenso das er dir Pausenzeiten geben muss. Nun zu dem Problem UNTERBESETZUNG / Gefährliche Pflege.
Also logisch wäre eine Überlastung/Gefahren Anzeige.
ABER wenn das Problem mit der "Aufsicht" grade in der Pausenzeit ist MUSS der AG die Pausenstraffeln bzw ER muss dafür sorgen das du abgelöst wirst, das kann dann aber auch heissen das Du alleine Pause machen musst und nicht in der Gruppe.
Obwohl immer wieder gesagt wird das es ein Problem der Pflege ist Thema Pause so glaube ich doch das auch andere Bereche das Problem haben UND LÖSUNGEN !
DU bist nicht FÜR deinewn AG Verantwortlich ! Du hast die Pflich gefahrewn auf zu zeigen .... (Nebenpflicht Arbeitsvertrag)
ABEr du kannst UND sollst nicht SEINE bösartigenhandlungen decken ! und es ist Bösartik Menschen wie dich die immer nur das gute wollen so aus zu beuten.
Ob dein BR nun etwas verpennt war auf der Betriebsversammlung oder ob der AG es "Betriebsversammlung" nannte oder ob das alles nur ein missverständniss ist , will ich nicht Bewerten.
Aber du sollst wissen, das ich mit der Problematik sehr VERTRAUT bin.Und selber schon an Lösungen mit gearbeitet habe.
Erstellt am 17.02.2009 um 10:17 Uhr von cassy
hallo, wir haben das auf unserer etage so geregelt, dass wir entweder die tür vom dienstzimmer offen lassen ( funktioniert sehr gut ,besonders im spät denn da gibt es nur zwei ma) oder es gehen erst zwei ma zur pause und dann die anderen. änderungen von dienst- oder pausenzeiten wurden uns immer erst von der hl zur zustimmung vorgelegt.
cassy