Pflegeheim Pausenreglung - Kann man diese Dienstanweisung noch anfechten?
Hallo Zusammen
Meine Frau hat mich gebeten Euch mal eine Frage zu stellen
Bei Ihr im Pflegeheim wurde auf einer Betriebsversammlung eine Dienstanweisung über neue Pausen Reglung bekannt gegeben
wo alle Mitarbeiter den dafür vorgesehenen Raum
nutzen sollen . Da das Pflegepersonal oft unterbesetzt ist,würde das sogar ein Sicherheit.z Risiko für die Bewohner bedeuten .
auf der Versammlung hat NATÜRLICH wieder keiner was gesagt und haben auch alle unterschrieben. Im Dezember wurde das Thema schon mal dem BR vorgetragen doch wir waren gegen diese Anweisung und baten den Ag nochmals zu überdenken .danach kam aber nichts mehr.
Frage: Hätte der Ag erst mit dem BR sprechen müssen ??? Kann man diese Dienstanweisung noch anfechten ???
Danke
Community-Antworten (5)
16.02.2009 um 20:43 Uhr
Wenn es einen BR gibt, dann ist die Dienstanweisung das Papier nicht wert, worauf sie geschrieben ist, denn es handelt sich um eine Frage der Ordnung im Betrieb und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb, § 87 (1)1. BetrvG. Hinzu kommt: wenn ich Pause habe, dann habe ich Pause, dann unterliege ich nicht dem Direktionsrecht des Arbeitgebers. Er kann mir anweisen, wo ich die Pause (z.B. aus Sicherheitsgründen) NICHT machen darf, aber nicht wo ich sie machen soll. Ich könnte z.B. einkaufen gehen, oder die nächstgelegene Pizzeria aufsuchen . . . Und daran ändert sich auch nix, wenn die MA doppelt und dreifach unterschrieben haben. Als BR würde ich ihn darauf hinweisen, Richtigstellung fordern und nur, wenn er ein berechtigtes Interesse vorweisen kann, könnte man über eine Betriebsvereinbarung nachdenken . . .
16.02.2009 um 22:55 Uhr
nachdem der AG sich hier schon frech auf der Betriebsversammlung hinstellt und der BR nicht gleich widerspricht würde ich als AN aber doch noch mal beim BR nachfragen, ob er hier nicht evtl. doch eine Zustimmung gegeben hat....
17.02.2009 um 08:53 Uhr
@DJ.Nase, Genau .... wie W und P
und bitte löse dich von ich bin immer für die BWs da tag und nacht .....
17.02.2009 um 09:35 Uhr
@DJ.Nase Das der Ag dir nur sagen darf wo im Hause du KEINe Pause machen kannst wurede ja schon gesagt ebenso das er dir Pausenzeiten geben muss. Nun zu dem Problem UNTERBESETZUNG / Gefährliche Pflege. Also logisch wäre eine Überlastung/Gefahren Anzeige. ABER wenn das Problem mit der "Aufsicht" grade in der Pausenzeit ist MUSS der AG die Pausenstraffeln bzw ER muss dafür sorgen das du abgelöst wirst, das kann dann aber auch heissen das Du alleine Pause machen musst und nicht in der Gruppe. Obwohl immer wieder gesagt wird das es ein Problem der Pflege ist Thema Pause so glaube ich doch das auch andere Bereche das Problem haben UND LÖSUNGEN ! DU bist nicht FÜR deinewn AG Verantwortlich ! Du hast die Pflich gefahrewn auf zu zeigen .... (Nebenpflicht Arbeitsvertrag) ABEr du kannst UND sollst nicht SEINE bösartigenhandlungen decken ! und es ist Bösartik Menschen wie dich die immer nur das gute wollen so aus zu beuten.
Ob dein BR nun etwas verpennt war auf der Betriebsversammlung oder ob der AG es "Betriebsversammlung" nannte oder ob das alles nur ein missverständniss ist , will ich nicht Bewerten. Aber du sollst wissen, das ich mit der Problematik sehr VERTRAUT bin.Und selber schon an Lösungen mit gearbeitet habe.
17.02.2009 um 11:17 Uhr
hallo, wir haben das auf unserer etage so geregelt, dass wir entweder die tür vom dienstzimmer offen lassen ( funktioniert sehr gut ,besonders im spät denn da gibt es nur zwei ma) oder es gehen erst zwei ma zur pause und dann die anderen. änderungen von dienst- oder pausenzeiten wurden uns immer erst von der hl zur zustimmung vorgelegt.
cassy
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