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Pausenreglung

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lilly2014
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen , wir haben im Moment keine BV oder Betriebsordnung die bei uns die Pausenzeiten regelt , seit 23 Jahren werden bei uns bei acht stunden Arbeitszeit zwei unbezahlte Pausen a30 min gemacht, nun möchte der Arbeitgeber das wir nur noch die geseetzlichen mindestpausen von 45 min machen, zählt bis zum Abschluss einer BV Arbeitszeit und Pausenreglung die bisherige Pausenreglung nicht als betriebliche Übung ?

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Community-Antworten (6)

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nicoline

26.10.2017 um 14:35 Uhr

lilly2014 nun möchte der Arbeitgeber das wir nur noch die geseetzlichen mindestpausen von 45 min machen Die gesetzliche Regelung schreibt bei 8 Stunden Arbeit eine Pause von 30 Min.!!! vor. Erst bei mehr als 9 Std. Arbeitszeit muss laut das Gesetz eine Pause von 45 Min. gewährt werden. Fragst du als BR oder als Beschäftigte?

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lilly2014

26.10.2017 um 14:40 Uhr

als BR , was der Gesetzgeber vorschreibt ist mir klar aber alle die Jahre wurden eben 60 min gewährt

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RoterFaden

26.10.2017 um 14:41 Uhr

Fakt ist, die Änderung bedarf eurer Zustimmung!

N
nicoline

26.10.2017 um 16:09 Uhr

was der Gesetzgeber vorschreibt ist mir klar Ach so, dann ist es also nur eurem AG nicht klar, wenn er sagt "die gesetzliche Mindestpause von 45 Min". Dann könntet ihr ihn ja wenigstens darüber schon mal aufklären.

aber alle die Jahre wurden eben 60 min gewährt Nach meiner Erfahrung ist es schwer, bzgl. Beginn und Ende der Arbeitszeit bzw. Lage der Pause eine betriebliche Übung geltend machen zu können. Wenn der AG jedoch diese 60 Min. Pause in den letzten 23 Jahren immer ohne Vorbehalt gewährt hat, könnte man ja zumindest zunächst mal behaupten, dass es sich nach Auffassung des BR um eine betriebliche Übung handele und wenn der AG es dann bestreitet, nach der Rechtsgrundlage seiner Auffassung fragt. Und ja, ihr seid in der Mitbestimmung bei Beginn und Ende sowie der Lage der Pause, also ...... die Mitbestimmung einfordern und anfangen zu sprechen und zu verhandeln.

R
RoterFaden

26.10.2017 um 16:24 Uhr

Aber mal andersherum gedacht: vielleicht freut sich ja ein Großteil der Kolleginnen über die Möglichkeit, die Firma früher verlassen zu dürfen :-) Habt ihr das geprüft?

P
Pjöööng

26.10.2017 um 17:05 Uhr

Über "betriebliche Übung" braucht man doch hier gar nicht zu reden! Der Arbeitgeber will heir eine Pausenregelung einführen. Dann gilt:

"Betriebsverfassungsgesetz § 87 Mitbestimmungsrechte (1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:

  1. (...)
  2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage; (...)".

Zwingende Mitbestimmung! Der Arbeitgeber MUSS hier eine Einigung mit dem BR erzielen, oder zur Einigungsstelle. Bis diese Regelung getroffen ist gilt gar keine Regelung!

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