Pausenreglung
Hallo zusammen , wir haben im Moment keine BV oder Betriebsordnung die bei uns die Pausenzeiten regelt , seit 23 Jahren werden bei uns bei acht stunden Arbeitszeit zwei unbezahlte Pausen a30 min gemacht, nun möchte der Arbeitgeber das wir nur noch die geseetzlichen mindestpausen von 45 min machen, zählt bis zum Abschluss einer BV Arbeitszeit und Pausenreglung die bisherige Pausenreglung nicht als betriebliche Übung ?
Community-Antworten (6)
26.10.2017 um 14:35 Uhr
lilly2014 nun möchte der Arbeitgeber das wir nur noch die geseetzlichen mindestpausen von 45 min machen Die gesetzliche Regelung schreibt bei 8 Stunden Arbeit eine Pause von 30 Min.!!! vor. Erst bei mehr als 9 Std. Arbeitszeit muss laut das Gesetz eine Pause von 45 Min. gewährt werden. Fragst du als BR oder als Beschäftigte?
26.10.2017 um 14:40 Uhr
als BR , was der Gesetzgeber vorschreibt ist mir klar aber alle die Jahre wurden eben 60 min gewährt
26.10.2017 um 14:41 Uhr
Fakt ist, die Änderung bedarf eurer Zustimmung!
26.10.2017 um 16:09 Uhr
was der Gesetzgeber vorschreibt ist mir klar Ach so, dann ist es also nur eurem AG nicht klar, wenn er sagt "die gesetzliche Mindestpause von 45 Min". Dann könntet ihr ihn ja wenigstens darüber schon mal aufklären.
aber alle die Jahre wurden eben 60 min gewährt Nach meiner Erfahrung ist es schwer, bzgl. Beginn und Ende der Arbeitszeit bzw. Lage der Pause eine betriebliche Übung geltend machen zu können. Wenn der AG jedoch diese 60 Min. Pause in den letzten 23 Jahren immer ohne Vorbehalt gewährt hat, könnte man ja zumindest zunächst mal behaupten, dass es sich nach Auffassung des BR um eine betriebliche Übung handele und wenn der AG es dann bestreitet, nach der Rechtsgrundlage seiner Auffassung fragt. Und ja, ihr seid in der Mitbestimmung bei Beginn und Ende sowie der Lage der Pause, also ...... die Mitbestimmung einfordern und anfangen zu sprechen und zu verhandeln.
26.10.2017 um 16:24 Uhr
Aber mal andersherum gedacht: vielleicht freut sich ja ein Großteil der Kolleginnen über die Möglichkeit, die Firma früher verlassen zu dürfen :-) Habt ihr das geprüft?
26.10.2017 um 17:05 Uhr
Über "betriebliche Übung" braucht man doch hier gar nicht zu reden! Der Arbeitgeber will heir eine Pausenregelung einführen. Dann gilt:
"Betriebsverfassungsgesetz § 87 Mitbestimmungsrechte (1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
- (...)
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage; (...)".
Zwingende Mitbestimmung! Der Arbeitgeber MUSS hier eine Einigung mit dem BR erzielen, oder zur Einigungsstelle. Bis diese Regelung getroffen ist gilt gar keine Regelung!
Verwandte Themen
Pausenreglung - darf dabei der Arbeitsplatz/Betrieb verlassen werden?
ÄlterIch arbeite in einer Praxis als Arzthelferin. Darf ich in meiner Pause meinen Arbeitsplatz verlassen um mir was zu essen zu kaufen? Laut meines Arbeitgebers darf ich nur den Arbeitsplatz verlassen wen
Pausenreglung - wie ist die bei Teiltzeitbeschäftigten?
ÄlterHallo! Habe da mal eine Frage wo ich noch keine Antwort zu gefunden habe. Ein Kollege hat eine 19,25 Stunden Woche steht ihm eine Pause zu oder nicht und wie lang ist die Pause?
Ausschluss eines BRM
ÄlterHallo Leute , ich muss euch mal etwas erzählen. Wir haben seit einem Jahr einen BR, das war echt so geil, wir hatten bei der Wahl 99% Wähler. Dann in der ersten Sitzung wählten wir den Vorstand.
Pflegeheim Pausenreglung - Kann man diese Dienstanweisung noch anfechten?
ÄlterHallo Zusammen Meine Frau hat mich gebeten Euch mal eine Frage zu stellen Bei Ihr im Pflegeheim wurde auf einer Betriebsversammlung eine Dienstanweisung über neue Pausen Reglung bekannt gegeben w
Hilfe - es steht kurzfristig ein Schichtmodell an - was müssen wir als BR beachten?
ÄlterHallo Kollegen. Wir müssen auf die Schnelle ein Schichtsystem einführen. Extrem hohe Kosten würden ansonsten auf uns zukommen. Wir als BR sehen das ein, wollen aber auf keinen Fall etwas vergessen