Hallo

Ich habe meinem jetzigen AG am 26.02.2020 zum 30.04.2020 gekündigt.
(8 Wochen Kündigungsfrist)
Meine Abteilung (9 MA) soll seit Februar Kurzarbeiten, allerdings wurde nicht kommuniziert wer und in welchem Umfang. Da meine Arbeit überwiegend aus operativem Geschäft besteht, wird individuell von der GF festgelegt wer wann zu Hause bleiben soll.
Im Februar war ich nun 10 Tage in Kurzarbeit, über März und April wurde noch nicht gesprochen.
Heute, einen Tag nach Abgabe meiner Kündigung frug mich mein AG ob ich die Kündigung auf 02.03.2020 vordatieren könnte? Seine Argumentation verstand ich nicht wirklich. Es hat wohl was mit der Anmeldung oder weiteren Zahlung des Kug zu tun.
Es schien als ob ich nur einer von wenigen aus meiner Abteilung bin, die für Februar tatsächlich beim Amt fur Kurzarbeit angemeldet wurde.

Können mir dadurch rechtliche, finanzielle oder anderweitige Nachteile entstehen?
Ich habe das Gefühl, dass z.Zt. nicht alle Mitarbeiter meiner Abteilung in gleichem Umfang Kurzarbeiten und möchte nicht für die verbleibenden 8 Wochen auf 100% Kug gedrückt werden, während meine noch-Kollegen dafür vollarbeiten können.

mfG