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Ersatzmitglied PR im Schichtdienst - was bei Teilnahme an PR-Sitzungen?

G
gonzo
Jan 2018 bearbeitet

Ersatzmitglied - Schichtdienst Hallo, ich habe eine Frage zum Thema Nachrücker und Schichtdienst. In unserer Abteilung ist ein Teilzeitbeschäftigter der Nachrücker im PR ist.Die Sitzungen des Personalrates finden standardmäßig immer Donnerstags statt.Wie verhält es sich, wenn unser Kollege an diesen Tagen mit z.B. Spätdienst oder Nachtdienst geplant ist (auch eigene Wünsche) oder aber auch mit frei nach Spätdienst oder Nachtdienst? (Bei Frei nach Spät oder Nachtdienst würde die Ruhezeit von mind. 10 Std. nicht eingehalten werden können) Ist in solchen Fällen ein unbeteiligter Kollege gezwungen diese Dienste zu übernehmen?Wenn ja, wie kurzfristig darf das geschehen?

Vielen Dank Gonzo

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Community-Antworten (23)

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Fayence

28.06.2006 um 19:01 Uhr

Hallo Gonzo, eine Kommentierung zum BPersVG liegt mir nicht vor. Falls Du auf eine solche zurückgreifen kannst, bitte unter § 46 Abs. 2, 3 nachlesen.

L
Lotte

28.06.2006 um 20:14 Uhr

Fayence, habe ich das richtig verstanden, dass eine Dauernachtwache die in der Nacht vor und nach der Sitzung befreit ist, sich als AZ die Dauer der BR Sitzung (z.B. 8h) aufschreiben kann und dann mit 12 Minusstunden dasteht, wenn man davon ausgeht, dass sie sonst pro Nacht 10 h arbeitet?

K
Kölner

28.06.2006 um 20:18 Uhr

@Lotte Naja...andere AZ-Regelung mit dem AG sind einzufordern. Oder die Schichten entsprechend verkürzen.

Aber im Prinzip muss ein BR sich nur bedingt darum kümmern, nach § 37 BetrVG...

post scriptum: Ich halte eine "Nachtwache von regelmäßig 10 Stunden" auch nicht im Sinne des ArbZG! ;-)

L
Lotte

28.06.2006 um 20:26 Uhr

@Kölner, na ja, der AN muß sich insofern kümmern, als das seine Pflegeleitung ihn die Nächte nacharbeiten lässt. Ich glaube das 10 - Stunden Modell ist allgemein üblich?

K
Kölner

28.06.2006 um 20:31 Uhr

@Lotte Gut. Mal weg vom richtigen oder falschen 10-Stunden-Modell. Der AG kann doch nur zu der Vergütung der AZ verpflichtet werden, die ein AN auch leistet, oder?

L
Lotte

28.06.2006 um 20:34 Uhr

@Kölner ich widerspreche Dir doch auch nur in dem Punkt, dass der AN sich sehr wohl kümmern muss. (Du weißt doch, dass ich Dir ansonsten nie widerspreche)

K
Kölner

28.06.2006 um 20:45 Uhr

@Lotte Ich stehe auf willenlose Frauen. ;-) Nachher gibt es bestimmt wieder eine Rüge der Forumswächter und -innen!

L
Lotte

28.06.2006 um 20:49 Uhr

@Kölner aber Du weißt ja, dass hinter jedem König als wahre Herrscherin seine Ehefrau regiert?

Wir können Euch auch lenken ohne zu widersprechen ;-)

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Fayence

28.06.2006 um 21:04 Uhr

Lotte, wenn Du das "Urteil LAG Baden-Württemberg" liest, steht dort geschrieben, dass im Fall der erforderlichen Arbeitsbefreiung auch die vorangegangene und folgende Nachtschicht bezahlt wird!

L
Lotte

28.06.2006 um 21:10 Uhr

Liebe Fayence, wenn ich Dich zitieren darf: ...behält aber seinen Vergütungsanspruch für die beiden Nachtschichten und bekommt die Zeit der Betriebsratssitzung nach § 37 Abs. 3 BetrVG vergütet

heißt meines Erachtens, dass ich mir als AZ die BR-Sitzung aufschreiben darf, also Minusstunden mache? Meine Vergütung bekomme ich aber.

Gerade, weil es für mich ein Widerspruch ist, frage ich hier so penetrant [ihr wißt doch, dass ich mit Widerspruch nicht leben kann ;-))]

F
Fayence

28.06.2006 um 21:26 Uhr

Ich meine immer noch ein UND zwischen diesen beiden Sachverhalten lesen zu können.

L
Lotte

28.06.2006 um 21:29 Uhr

habe ich dann als Nachtwache am Ende Die BR-Sitzung als Plusstunden?

F
Fayence

28.06.2006 um 21:34 Uhr

Steht da wohl auch so geschrieben.... nach dem UND!

L
Lotte

28.06.2006 um 21:42 Uhr

Fayence, ich kann's kaum glauben, aber wenn Du's sagst...

G
gonzo

28.06.2006 um 22:17 Uhr

Hallo und vielen Dank für die Antworten.

Das mit der Befreiung habe ich verstanden.Mir geht es jedoch noch um folgendes :

Das BR Mitglied (Ersatzmann) sagt z.B. am Mittwoch, das er am Donnerstag zur Br Sitzung muß und ist an diesem Tag mit Nachtdienst geplant. Muß der Ersatzmann jetzt selber versuchen den Dienst zu tauschen? oder ist jetzt ein anderer Kollege zu verpflichten diesen Dienst zu übernehmen? Wie steht es mit den Rechten der Kollegen auf einen verlässlichen Dienstplan?

Gruß Gonzo

G
gonzo

28.06.2006 um 23:28 Uhr

Hallo,

wir haben einen Personalrat.Wenn der Vorlauf da ist, kann man natürlich den Dienstplan entsprechend gestalten. Wird ein Mitarbeiter krank muß selbstverständlich der Dienst besetzt werden. Für mich ist und bleibt es jedoch interessant , weil ich wissen möchte ob Mitarbeiter bei bestehenden Dienstplan , Nachteile durch Dienstübernahme in Kauf nehmen müssen, damit ein PR-Ersatzmann an den PR-Terminen teilnehmen kann. Das würde aus meiner Sicht die PR-Tätigkeit ad absurdum führen, wenn das so wäre. Es geht also nur um kurzfristige übernahme von Diensten. Oder mal anders gefragt: gibt es Situationen in denen die Abteilung sagen kann, das der Ersatzmann im Dienst gebraucht wird und einer der weiteren Ersatzmänner/Frauen geholt werden muß? So wie ich es bisher Beurteilen kann, kann ja jedes PR-Mitglied und Ersatzmann je nach Lust und Laune sagen, ja ich geh mal hin oder nö, da hab ich keine Lust, da passt es mir aber gut und da wieder nicht? Das kann doch kein Freifahrtschein bedeuten? Gruß Gonzo

K
Kölner

28.06.2006 um 23:31 Uhr

@Gonzo Du machst Dir die Gedanken des Arbeitgebers!

G
gonzo

28.06.2006 um 23:38 Uhr

Nö, nicht des Arbeitgebers aber eines leitenden Angestellten, der an der PR-Wahl teilgenommen hat, der die Belange und Interessen aller Mitarbeiter berücksichtigen möchte!

Gruß Gonzo

P.S. Der PR ist auch für meine Belange zuständig oder ab welcher Hirarchieebene hört das auf?

K
Kölner

28.06.2006 um 23:45 Uhr

Ich wusste gar nicht, dass leitende Angestellte zum PR kandidieren können!

G
gonzo

28.06.2006 um 23:59 Uhr

Na klar können die das.Ich selbst habe ja auch nicht kandidiert (wir hatten gerade Wahlen und ich habe gewählt!), sondern ich hatte gerade heute den Fall das einer unserer Kollegen anrief, er könne morgen keinen Dienst machen, er müße zur PR-Sitzung.(er wußte es seit Vorgestern). So und nun ist guter Rat teuer, denn keiner der anderen Kollegen wollte diesen Dienst für diesen Kollegen übernehmen!Also müßte/mußte ich einen zwingen, was mir wiederstrebt, weil damit nicht die normalen Krankheitsausfälle der eigenen Abteilung, sondern der Urlaub,Krankheit oder sonstiges des PR ausgeglichen wird und ausschließlich Nachteile für die übrigen Kollegen entstehen. Und ganz klar, bei bekannten Terminen im vorraus ist das kein Problem, da kann ich den Dienstplan abstimmen und allen ist geholfen.

Gruß Gonzo

F
Fayence

29.06.2006 um 00:02 Uhr

Gonzo, jedem BR / PR / JAV / SchwbhV sind die Sitzungstermine rechtzeitig bekannt. Ausnahmen, z.B. im Fall von kurzfristig einberufenen Sondersitzungen mal aussen vor. Daher dürfte der Fall, ich sage heute Bescheid, dass ich morgen Sitzung habe, erst gar nicht auftreten!

G
gonzo

29.06.2006 um 00:17 Uhr

Hallo Fayence,

das wäre schon wenn es so wäre aber leider ist das zumindest in diesem Fall leider nicht so. Unser Dienstplan steht z.Z. bis einschließlich August , so das ich Bedenken habe , ob sich die Situation wiederholt. Und wie wird es bei euch gehandhabt? Unsere PR Sitzungen sind immer Donnerstags. Plant ihr die Nachrücker für die bekannten Termine dann nur noch mit Frühdienst oder frei?Wir haben ein Dreischichtsystem - Früh-Spät-Nacht und der Bedarf für den Nachrücker ist außer bei Urlaubsvertretung ja unklar.Es geht auch nur um einen Ersatzmann, nicht um einen "festes" PR-Mitglied.

Gruß Gonzo

Nochmals vielen Dank für die Antworten!

L
Lotte

29.06.2006 um 00:55 Uhr

@gonzo vielleicht solltest Du einfach mal bedenken, dass der BR eine sinnvolle Einrichtung ist und wichtige Arbeit macht. Gerade die Nachrücker haben es meist besonders schwer, ihren Kollegen begreiflich zu machen, dass sie "schon wieder" zur BR sitzung müssen, obwohl sie gar nicht ordentlich gewählt sind.

Da haben es die "ordentlichen" einfacher, da stehen zumindest die Termine für die BR Sitzungen fest.

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