Hallo zusammen,

in meiner Firma wurden Überstunden angeordnet.
Wir haben eine BV mit einer Ankündigungszeit von 5 Werk-Tagen.
Leider war ich zu Zeitpunkt der Ankündigung Krank und somit nicht auf der Arbeit.
zu dem Zeitpunkt als ich es erfahren habe, habe ich nur noch eine Ankündigungszeit von 2 Werk-Tagen.
was zählt für mich? muss ich sofort mit den Überstunden beginnen oder erst nach 5 Tagen?