Erstellt am 26.02.2020 um 10:42 Uhr von Erbsenzähler
Wie lautet der Text der BV? Es kommt auf den Text der BV an.
Grundsätzlich würde ich sagen, dass dein Nichtwissen nicht zu deinem Vorteil ausgelegt werden darf...
Wenn du Krank bist in der Ankündigungszeit beginnt trotzdem die Frist. Nicht erst wenn du davon erfährst.
Erstellt am 26.02.2020 um 12:00 Uhr von Kjarrigan
@erbsenzähler - umgekehrt wird ein Schuh draus
Es darf nicht zum Nachteil des AN ausgelegt werden.
Für den AN gilt der Dienstplan der ihm bekannt ist, solange bis er vom AG über geänderte Bedingungen "vollständig und korrekt" andere Informationen erhält.
Wenn der AG jetzt Überstunden -also eine Änderung des DP - anordnen will und dazu 5 Tage vorab informieren muss, muss der AG dafür sorgen, dass die AN auch informiert werden. Dem AG ist die Abwesenheit (Urlaub oder Krank oder sonst was ja bekannt.