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Fahrgemeinschaften

P2
Pr 2024
Feb 2024 bearbeitet

Guten Morgen! Ich habe eine Frage Kann der Arbeitgeber uns verpflichten Fahrgemeinschaften zu machen,wenn wir nach der Arbeitszeit zur Fortbildung bzw. BRABDSCHUTZUNTERWEISUNG SOLLEN BZW MÜSSEN. Beispiel Einige Kollegen haben schon 13 Uhr (wohnen nicht Dorf )Feierabend ,sollen um dann zur Kita,um dann zu Fahrgemeinschaft. Nachher wieder zurück!

Eine Kollegin wohn zwei Straßen vom Veranstaltungort weg,soll auch zur Kita kommen.

Eine Kollege möchte danach direkt zum Sport,der muss auch erst wieder zurück zur Kita.

Die Kollegen finden das Arbeitgeber nicht über über Freizeit zu bestimmen hat nach Fortbildung.

Die Kollegen bekommen Fahrten Geld ,wenn sie von zu Hause erst wieder zur Kita kommen müssen. Dienstreise Anträge,werden dann 4 Auto ausgestellt die foni fahren.

Die Kollegen wollten direkt Fobi fahren und auch dann direkt nach Hause. Dürfen sie nicht.

Ich hoffe es ist verständlich

48509

Community-Antworten (9)

R
RudiRadeberger

27.02.2024 um 10:15 Uhr

Es gibt ein (umstrittenes) BAG Urteil, in welchem BR Mitgliedern durchaus zugemutet werden kann, Fahrgemeinschaften auf dem Weg zum selben Seminarort zu bilden. Ob das jetzt auf deinen Fall umlegbar ist, lasse ich jetzt mal offen.

M
Muschelschubser

27.02.2024 um 10:50 Uhr

Ist die Teilnahme angeordnet und sind die Fahrtkosten hierfür erstattungspflichtig, bin ich bei RudiRadeberger.

Allerdings stellt sich auch die Frage der Zumutbarkeit. Wenn die Fahrt zur Kita z.B. als unverhältnismäßig lang gesehen wird, müsste das wohl im Einzelfall entschieden werden. Da sind mir keine vergleichbaren Urteile bekannt.

Und wer 2 Straßen vom Veranstaltungsort wohnt, wird sich wohl kaum an der Fahrgemeinschaft beteiligen müssen. Er hätte ja auch kaum einen Fahrtkostenanspruch geltend zu machen.

Dass die Absicht, nach der Brandschutzübung zum Sport zu fahren, eine Fahrgemeinschaft unzumutbar macht, denke ich eher nicht.

T
Tagträumer_5

27.02.2024 um 11:11 Uhr

Alleine auch der Umwelt zu liebe, sind Fahrgemeinschaften doch eine prima Sache und wenn man dafür 10 Minuten später zum Sport kommt, dann ist das eben so.

NB
nicht brauchen

27.02.2024 um 12:04 Uhr

Der Umwelt zuliebe soll also der Mitarbeiter 20 Minuten zur Firma und wieder zurück fahren obwohl er 2 Straßen von der Schulung weg wohnt. Herr, schmeiß Hirn oder Steine. Egal was Hauptsache du triffst.

C
celestro

27.02.2024 um 12:17 Uhr

Vielleicht hilft es, wenn man mal vernünftig miteinander redet. Wenn ich als MA selbst fahre (statt Fahrgemeinschaft), bekomme ich halt kein Fahrtengeld vom AG . Da sollte eine Verständigung mit dem AG doch eigentlich möglich sein.

M
Moreno

27.02.2024 um 13:04 Uhr

Über mein privates Auto hat der AG überhaupt nicht zu bestimmen! Die Kollegen finden das Arbeitgeber nicht über über Freizeit zu bestimmen hat nach Fortbildung....Zitat PR2024 da haben sie aber sowas von Recht! Die Fortbildung ist wahrscheinlich Arbeitszeit was AN vorher oder nachher machen geht den AG nichts an. Wenn er irgendwelche Zückerle als Anreiz für Fahrgemeinschaften machen will ist gut aber verpflichtet keinen AN zu irgendwas!

M
Muschelschubser

27.02.2024 um 13:39 Uhr

@moreno

Diese Argumentation beginnt aber schon viel früher: Nämlich dann, wenn es sich schon längst eingebürgert hat, generell mit dem eigenen PKW zu Schulungen zu fahren. Dann ist es beim Thema Fahrgemeinschaft eigentlich schon zu spät, hiermit zu argumentieren.

Es sei denn man geht geschlossen auf die Barrikaden und sagt: Entweder Ihr erstattet für alle, oder Ihr seht zu wie wir dort hinkommen.

Aber natürlich würde ich auch erstmal das ruhige Gespräch suchen. Es sind ja durchaus persönliche Belange dabei.

Übrigens, wo wir schon beim Thema Verfügung über den eigenen PKW sind: Ich würde mich hüten, so etwas im Arbeitsvertrag oder in einer Zusatzvereinbarung zu unterschreiben. Wenn denn mal der eigene PKW ausfällt, kann mal ganz schnell die Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten im Raum stehen. Entweder freiwillig oder gar nicht.

Lohnt sich eigentlich ein Dienstfahrzeug für Eure Einrichtung, oder finden ansonsten überhaupt keine regelmäßigen Fahrten statt?

M
Moreno

27.02.2024 um 14:04 Uhr

Muschelschupser ich war davon ausgegangen, dass die Kita auch der Arbeitsplatz ist? Dann würden wir ja nur von einem geteilten Dienst ausgehen und jeder AN muss halt sehen wie er auf Arbeit kommt. Und auch wenn der AG ein Dienstfahrzeug anbietet für solche Fahrten kann die Mitfahrt nur freiwillig sein weil außerhalb der Arbeitszeit!

C
celestro

27.02.2024 um 15:43 Uhr

"Und auch wenn der AG ein Dienstfahrzeug anbietet für solche Fahrten kann die Mitfahrt nur freiwillig sein weil außerhalb der Arbeitszeit!"

Naja ... eigentlich ist es ja nicht "außerhalb der Arbeitszeit". Wenn AN A in das Auto steigt und mit zur Fortbildung fährt, dann ist das Arbeitszeit ... und mEn auch der Rückweg zur Kita.

Klar ist es unsinnig, so eine Fahrgemeinschaft mitzumachen, wenn man 2 Strassen weiter wohnt. Aber deswegen ist es ja nicht "keine Arbeitszeit".

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