Erstellt am 11.02.2009 um 11:59 Uhr von nicoline
Paul Panther
http://www.anwaltonline.net/arbeitsrecht/show.asp?x=urteile/urlaub/urlaub_010.html
Der Arbeitgeber darf einen bereits genehmigten Urlaub nicht ohne wichtigen Grund kurzfristig widerrufen.
Dem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt/M. lag ein Fall zugrunde, in dem der Arbeitnehmer den zuvor vom Arbeitgeber genehmigten und sodann kurzfristig widerrufenen Urlaub trotzdem angetreten hatte und infolgedessen gekündigt worden war. Die Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers hatte Erfolg; die Kündigung wurde für unwirksam erklärt. Das urteilende Gericht folgte hierbei dem Argument des Arbeitgebers nicht, der Urlaub sei nur unter Vorbehalt genehmigt worden.
_____Eine Urlaubsbeschränkung unter Vorbehalt, so das Gericht, kenne das deutsche Arbeitsrecht nicht._____
AG Frankfurt/M. Az.: 4 Ca 6588/99
http://bayern.verdi.de/fachbereiche/bund-laender/lfk_strassenbau_1/strassenbau_urlaub_unter_vorbehalt/data/flyer_thema_urlaub_08.pdf
Der Arbeitgeber muss sich klar entscheiden zwischen Urlaubsgewährung und Ablehnung!
Ein „Vorbehalt“ ist nicht zulässig. Urlaub unter Vorbehalt ist wie ein abgelehnter Urlaub zu behandeln!