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Urlaub unter Vorbehalt?

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PaulPanther
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

kann der Arbeitgeber einen Urlaub unter Vorbehalt gewähren, d.h. im Falle eines erhöhten Arbeitsaufkommens den Urlaub dann ohne weiteres wieder streichen? Ich bin der Meinung, dass Urlaub entweder genehmigt wird oder nicht. Nur in Ausnahmen, wenn die Firma z.B. einen total wichtigen Auftrag verlieren würde, wenn der oder die Mitarbeiter trotzdem Urlaub machen würden, kann der Urlaub wieder gestrichen werden, oder?

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Community-Antworten (1)

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nicoline

11.02.2009 um 12:59 Uhr

Paul Panther

http://www.anwaltonline.net/arbeitsrecht/show.asp?x=urteile/urlaub/urlaub_010.html

Der Arbeitgeber darf einen bereits genehmigten Urlaub nicht ohne wichtigen Grund kurzfristig widerrufen.

Dem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt/M. lag ein Fall zugrunde, in dem der Arbeitnehmer den zuvor vom Arbeitgeber genehmigten und sodann kurzfristig widerrufenen Urlaub trotzdem angetreten hatte und infolgedessen gekündigt worden war. Die Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers hatte Erfolg; die Kündigung wurde für unwirksam erklärt. Das urteilende Gericht folgte hierbei dem Argument des Arbeitgebers nicht, der Urlaub sei nur unter Vorbehalt genehmigt worden.
Eine Urlaubsbeschränkung unter Vorbehalt, so das Gericht, kenne das deutsche Arbeitsrecht nicht.

AG Frankfurt/M. Az.: 4 Ca 6588/99

http://bayern.verdi.de/fachbereiche/bund-laender/lfk_strassenbau_1/strassenbau_urlaub_unter_vorbehalt/data/flyer_thema_urlaub_08.pdf

Der Arbeitgeber muss sich klar entscheiden zwischen Urlaubsgewährung und Ablehnung! Ein „Vorbehalt“ ist nicht zulässig. Urlaub unter Vorbehalt ist wie ein abgelehnter Urlaub zu behandeln!

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