Hallo,

kann der Arbeitgeber einen Urlaub unter Vorbehalt gewähren, d.h. im Falle eines erhöhten Arbeitsaufkommens den Urlaub dann ohne weiteres wieder streichen? Ich bin der Meinung, dass Urlaub entweder genehmigt wird oder nicht. Nur in Ausnahmen, wenn die Firma z.B. einen total wichtigen Auftrag verlieren würde, wenn der oder die Mitarbeiter trotzdem Urlaub machen würden, kann der Urlaub wieder gestrichen werden, oder?