Urlaubsplanung - Genehmigung nur unter Vorbehalt?
Nachdem alle Stationen unseres Krankenhauses eine Urlaubsplanung für 2007 in der Pflegedienstdirektion abgegeben haben, ist diese jetzt mit dem Zusatz - unter Vorbehalt - genehmigt worden. Was bedeutet das jetzt für jeden einzelnen Mitarbeiter? Können Reisen z. B. in den Schulferien gebucht werden? Was passiert bei Nichtantritt der Reise , wenn der Urlaub durch betriebliche Gründe nicht gewährt wird?
Community-Antworten (2)
18.04.2007 um 16:56 Uhr
das Arbeitsrecht kennt keine Urlaubsgenehmigung unter Vorbehalt. Habt Ihr eine BV zur Urlaubsplanung? ansonsten http://www.verdi-bub.de/p_tipps/archiv/urlaub/
18.04.2007 um 21:51 Uhr
betriebsrat,
das ist eine finte , siehe Betriebsverfassung....
dort steht schon im Basis komentar alles zum thema .-)
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