Gibt es eine Wochenruhezeit bei Schichtarbeit?
Hallo, gibt es eigentlich eine festgelegte Wochen ruhe zeit? In einem Betrieb der dem Tv-V unterliegt, wird in Schichtblöcken zu je 7 Tagen = 60std gearbeitet, in den darauffolgenden freien Tagen gibt es eine Rufbereitschaft, danach folgt wieder ein 7 Tageblock und danach zumindest theoretisch wieder eine Rufbereitschaft bis zum nächsten 7 Tageblock . Die Rufbereitschaft wird in der Regel nicht wegen einem technischen Problem gerufen sonder ausschließlich wegen Personalmangel, das heißt ein MA erkrankt kurzfristig. Würde jetzt der Ma immer in seiner Rufbereitschaft gerufen, wurde ja ein Arbeitsblock von 21 Tagen ununterbrochener Arbeit entstehen, die tägliche Ruhe zeit von 11std. wird zwar eingehalten, aber gibt es auch so etwas wie eine Wochenruhezeit? Vielen Dank im Voraus euer Unwissender
Community-Antworten (5)
11.02.2009 um 20:19 Uhr
auch die wochenruhezeit ist gewöhnlicherweise im tarifvertrag geregelt
aber nach kurzer durchsicht hab ich jetzt auch keine regelung gefunden, die das modell 7tage=60std mit anschließender rufbereitschaft in meinen augen rechtfertigen würde vielleicht finden andere mehr raus hier der link www.rechtsrat.ws/vlink/tarif/tvv.htm - 3k
11.02.2009 um 21:54 Uhr
den Begriff Wochenruhezeit kenne ich nur im Zusammenhang mit Lenkzeiten. Ansonsten bin auch ich eine Unwissende
Hierzu ein Link:
http://www.verdi.de/verkehr/strassenpersonen-_verkehr/eine_branche_im_visier_die_reisebusse
11.02.2009 um 21:58 Uhr
@ nicoline
ist vielleicht auch der falsche begriff
bei uns im tarifvertrag ist z.b. geregelt, daß pro woche mindestens eine zusammenhängende freizeit von 35 std gewährleistet sein muß
11.02.2009 um 22:39 Uhr
@all gilt hier nicht § 3 ArbZG?
"§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer 1Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. 2Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden."
Ausnahmen natürlich nach § 7 ArbZG nachzulesen bei:http://bundesrecht.juris.de/arbzg/
11.02.2009 um 22:46 Uhr
@kriegsrat zusammenhängende freizeit von 35 std gewährleistet sein muß im TV-V habe ich nichts dergleichen gefunden.
Wenn man von der gesetzlichen Regelung ausgeht, gibt es ja im ArbZG auch keine explicid genannte wöchentliche Höchstarbeitszeit, diese errechnet sich aus der tgl. Höchstarbeitszeit also 48 - 60Std. Genau so wird man vielleicht auch mit der "Wochenruhezeit" umgehen müssen. Und ganz am Rande: Rufbereitschaft an sich, gehört zur Ruhezeit, natürlich nicht die Stunden, in denen man in Anspruch genommen wird.
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