Informationspflicht des AG - alle aus dem Urlaub zurückkehrende Mitarbeiter zu informieren, welche Schichtarbeitszeit sie haben?
Hallo, können wir als BR veranlassen, dass sich unser Arbeitgeber verpflichtet, alle aus dem Urlaub zurückkehrende Mitarbeiter zu informieren, welche Schichtarbeitszeit sie haben( z.B. Früh-Spät-oder Nachtschicht)?
Community-Antworten (5)
10.02.2009 um 18:17 Uhr
chrille, Ihr seid bei der Verteilung der AZ in der Mitbestimmung (§ 87 Abs.1 Nr.2 BetrVG), folglich könntet Ihr über die Informationweitergabe (Dienstplanerstellung) bezüglich der zu arbeitenden Dienste an die AN eine BV erstellen, in der diese Dinge geregelt sind. Würde aber verlangen, dass die KollegInnen schon vor ihrem Urlaub wissen, wie sie nachher zu arbeiten haben.
10.02.2009 um 18:58 Uhr
. . . ich muss Lotte beipflichten, denn wie sollte diese Information den aussehen? Ein Anruf, wenn ich wieder zu Hause bin, einen Tag vor Arbeitsbeginn? Dann lese ich nämlich schon die nächsten Fragen: muss ich als Arbeitnehmer an meinem letzten Urlaubstag mit meinem Arbeitgeber telefonieren? Muss ich meine Telefonnummer preisgeben? Also ist Lottes Empfehlung die bessere - Schichtplan VOR Urlaubsbeginn bekannt geben. Und wenn das in Ausnahmefällen mal nicht möglich ist, weil er zu Urlaubsbeginn noch nicht fertig ist, bricht auch keinem ein Stein aus der Krone, wenn er mal anruft und fragt, wie er denn nun morgen arbeiten muss, oder?
10.02.2009 um 21:43 Uhr
chrille, selbstverständlich könnt ihr das regeln.Wie Lotte schon schrieb seit ihr in der Mitbestimmung.Kann man z.B.in die Urlaubs-& FreizeitgestaltungsBV aufnehmen. @wölfchen "... denn wie sollte diese Information den aussehen?" Na, was hälst du von einem Brief ?Wird in unserer Firma so gehandhabt! Somit hat der AG auch noch kurzfristig die Möglichkeit auf schwankende Nachfragen zu reagieren, ohne zig Wochen im voraus eine Schichteinteilung machen zu müssen. ...& dem davonnichtswissendem AN kann es auch egal sein, da er erst am Montag seinen Dienst wieder aufnimmt,zur entsprechenden Schicht(F,S o.N).
11.02.2009 um 10:42 Uhr
. . . na ja, die Sache mit dem Brief - das wäre zwar machbar, ist jedoch wohl von Betrieb zu Betrieb und entsprechend der MA-Zahl recht unterschiedlich handhabbar. Schon in unserem Betrieb mit nur 240 MA würde sich die Post mächtig freuen, wenn wir regelmäßig pro Woche so zwischen 30 und 40 Briefen versenden. Und ich spinne den Faden mal weiter: was ist, wenn der Brief nicht rechtzeitig ankommt? Was ist, wenn der AG zur Fristeinhaltung den Brief schon Mittwoch losschickt, sich aber am Donnerstag eine Änderung notwendig macht? Hat dann der Urlauber 2-3 Briefe und kann auseinander klambüsern, welcher nun der letzte war - mit dem mulmigen Gefühl, dass vielleicht noch ein weiterer unterwegs ist? Ich denke mal, dass bei normalem Umgang miteinander und funktionierender Kommunikation ein Anruf kein Problem ist, wenn die Schicht vor Urlaubsbeginn noch nicht feststand. Mein Eindruck ist, dass hier ein tieferes Problem dahinter steckt. Wenn es so ist, wie ich vermute, dann ist eine solche Regelung noch nicht das Ende der Fahnenstange . . .
11.02.2009 um 22:20 Uhr
@ wölfchen in unserer "Bude" sind übrigens 370 AN....& es ist Sache des AG, wenn die AN keine Info erhalten-> bedeutet dann Arbeitsbeginn Mo. 06:00 Uhr. ...& es gab auch schon Fälle von mehreren geänderten Arbeitszeiten-> der letzte Brief ist der Entscheidende ->in diesem wird auf die vorhergehenden Benachrichtigungen eingegangen.
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