Hallo.

Wir haben folgendes Problem.

In einem Gerichtsverfahren hat uns der Arbeitgeber aufgefordert, betriebsratsinterne abwicklungen offen zu legen und den Tagesablauf eines Betriebsratmitglieds zu schildern. Der Arbeitgeber hat uns darauf hingewiesen, dass wir eine Informationspflicht gebenüber dem Arbeitgeber haben.

Wir haben daraufhin ein Schreiben verfasst, worin wir uns auf die Schweigepflicht als Betriebsratmitglied berufen und in so einem Fall keine Information erteilt werden kann.

Jetzt hat der Arbeitgeber jedes einzelne Betreibsratmitglied als Privatperson verklagt die Informationen herauszugeben, da ja eine Informationspflicht gegenüber dem Arbeitgeber besteht.

Jetzt ergeben sich Folgene Fragen:

1) Darf der Arbeitgeber die Informationen auf Arbeitnehmer ebene einklagen, obwohl diese auf Betriebsrattätigkeiten zurückzuführen ist und somit der schweigepflicht angehört?

2) Darf sich der Betriebsrat dennoch Rechtsbeistand auf kosten der Firma holfen? Oder muß man die kosten als Privatperson tragen.

Über eine schnelle Hilfe wäre ich sehr Dankbar