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Anweisung von Urlaub durch den Arbeitgeber?

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croning
Feb 2019 bearbeitet

Wieviel Urlaub darf der Arbeitgeber anweisen, bei schlechter Auftragslage? Sind 50% vom Jahresurlaub rechtens? Kann man sich rechtlich dagen wehren, wenn im März 10 o. mehr Urlaubstage angeordenet werden, bei 24 bzw. 30 Tagen Jahresurlaub? Es handelt sich dabei nicht um eine generelle Betriebsruhe sondern, je nach Abteilung, um eine unterschiedliche Anzahl von MA.

12.30805

Community-Antworten (5)

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Rapper22

10.02.2009 um 16:27 Uhr

croning,

kommt drauf an, wieviel Urlaub ihr im Jahr bekommt. Laut Gesetzgeber kann der Arbeitgeber Betriebsruhe bzw. Betriebsurlaub anweisen. Das gilt dann für eine ganze Abteilung oder für die ganze Firma. Der AG muß nur jedem wenigsten zwei Wochen zusammenhängend gewähren, um einen Erholungseffekt zu haben. Über den Rest kann der AG bestimmen, wer wann wieviel Urlaub zu nehmen hat. Es gibt allerdings einen neuen Beschluss der EU. Da hat es irrgendwelche Änderungen gegeben, weil Deutschland nicht Konform mit dem Urlaubsgesetz ist zu den anderen EU-Ländern. Da mußt Du mal googeln.

MfG

Rapper22

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Kriegsrat

10.02.2009 um 16:45 Uhr

Einsatz von Urlaub zur Vermeidung von Kurzarbeit

LAG Hamburg - ArbG Hamburg 7.1.2008 5 Sa 93/06 1. Der Arbeitgeber muss bei Anmeldung seiner Arbeitnehmer zur Kurzarbeit den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz beachten. Erteilt die Arbeitsagentur gemäß § 170 Abs. 4 SGB III die Auflage, vorrangig unverplante Resturlaubsansprüche der Arbeitnehmer einzubringen, erweitern sich nicht die arbeitsrechtlichen Gestaltungsbefugnisse zur Gewährung von Urlaub. 2. Es ist deshalb nur rechtlich zulässig zu veranlassen, jenes Maß an Urlaub einzusetzen, dass auch kollektiv, d.h. bei fast allen Arbeitnehmern noch frei vorhanden ist. Zwischen Arbeitnehmern mit zufällig noch vorhandenen Resturlaubsansprüchen (keine Anmeldung zur Kurzarbeit, sondern Anordnung von Urlaub) und solchen ohne (Anmeldung zur Kurzarbeit) zu differenzieren, stellt eine sachfremde Gruppenbildung dar. Link zum vollständigen Leitsatz und zur Entscheidung: http://www.rechtscentrum.de/pdflink.php?db=arbeitsrecht&nr=6342
K
Kölner

10.02.2009 um 16:52 Uhr

@kriegsrat Wenn ich mir das Konjunkturpaket II anschaue, dann beschleicht mich leiser Zweifel an der Aussagekraft des Urteils für die heutige Zeit.

K
Kriegsrat

10.02.2009 um 16:58 Uhr

@kölner

das du auch immer über den vorgegebenen tellerrand hinausschauen mußt.......... das deprimiert doch nur...in der heutigen zeit

K
Kölner

10.02.2009 um 17:02 Uhr

@kriegsrat Oh, das möchte ich natürlich entschuldigt wissen. Wenngleich: Angesichts des Wetters in und um Köln ist hinsichtlich einer etwaigen psychischen Gemütsbelastungslage fast alles verständlich - da braucht es noch nicht mal einen Seehofer!

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